In Schleswig-Holstein drehen sich rund 3.600 Windkraftrotoren mit einer Gesamtleistung von rund 7.000 Megawatt. Die Landesregierung hat im Jahr 2010 beschlossen, die Windenergieleistung an Land auf bis zu 10 Gigawatt im Jahr 2025 zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen rund zwei Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiet ausgewiesen werden.
Im Kreis Plön plant ABO Energy aktuell den Windpark Tasdorf. Gemeinsam mit dem Partner Trianel, der führenden Kooperation von Stadtwerken in Europa, sollen insgesamt acht Anlagen auf der gemeindeübergreifenden Windvorrangfläche in den Gebieten der Gemeinden Bönebüttel, Großharrie und Tasdorf errichtet werden.
Auf dieser Website können Sie sich über den aktuellen Stand der Planungen informieren.
Das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein hat den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Tasdorf am 12. September 2024 genehmigt. Aktuell wird der Bauzeitenplan erstellt, den Sie in Kürze hier finden werden.
Unter "Standort" finden Sie eine Karte, die einen leicht geänderten Planungsstand gegenüber früheren Veröffentlichungen darstellt. Auch das Kapitel "Hintergrund" haben wir angepasst, da der Regionalplan seit Ende 2020 rechtskräftig ist. Über den weiteren Zeitplan des Projektes informieren wir Sie in den kommenden Wochen auf dieser Website.
(Wiesbaden/Großharrie, 25. August 2019) Im Kreis Plön (Schleswig-Holstein) plant ABO Wind aktuell den Windpark Tasdorf. Gemeinsam mit dem Partner Trianel, der führenden Kooperation von Stadtwerken in Europa, sollen insgesamt acht Anlagen auf der Windvorrangfläche zwischen den Ortschaften Bönebüttel, Großharrie, Schillsdorf und Tasdorf errichtet werden. Obwohl sich das Wiesbadener Unternehmen erst in den Vorbereitungen zum Genehmigungsantrag befindet, sucht man bereits jetzt den Austausch mit den Anwohnern. Aus diesem Grund hatte ABO Wind am 22. August zu einer Infomesse in Großharrie eingeladen, eine zweite Veranstaltung ist für den 11. September in der Gemeinde Tasdorf angesetzt.
„Eine transparente Information der Bürgerinnen und Bürger liegt uns bei ABO Wind sehr am Herzen“, betonte Projektleiterin Maike Commichau. „So können wir Fragen frühzeitig beantworten und auf mögliche Bedenken im Dialog eingehen.“ 80 Anwohner nutzten die Gelegenheit, sich über die Windparkplanung zu informieren und mit verschiedenen Experten von ABO Wind und Trianel zu sprechen. Inhaltlich ging es vorwiegend um den vorgeschriebenen Abstand zur Bebauung sowie um die Lautstärke der einzelnen Anlagen. Diskutiert wurde auch über die Themen Schattenwurf sowie Natur- und Artenschutz. Ein externes Fachbüro aus Molfsee hatte hierzu in den Jahren 2018 und 2019 umfassende Untersuchungen durchgeführt und unter anderem den Bestand von Großvögeln, Haselmäusen und Amphibien erfasst. Ilona Bredow, Bürgermeisterin von Großharrie, freute sich, dass viele Gemeindemitglieder der Einladung von ABO Wind gefolgt waren. „Es gab eine Reihe interessanter Gespräche und es wurde auf die Fragen der Bürger konkret geantwortet. Besonders hilfreich für uns alle war sicherlich die konkrete Visualisierung der geplanten Anlagen.“
Bürgerbeteiligung über Sparbrief geplant
Damit nicht nur wenige Flächenbesitzer von den Pachteinnahmen profitieren, hat sich ABO Wind etwas Besonderes ausgedacht: In Kooperation mit Trianel sowie örtlichen Banken soll es festverzinsliche Sparbriefe geben, mit denen Bürger am wirtschaftlichen Erfolg des Windparks Tasdorf partizipieren können. Die acht Anlagen sollen jährlich Strom für rund 26.000 Haushalte produzieren und zugleich 80.000 Tonnen Kohlendioxid einsparen. Wann genau der Windpark gebaut werden kann, steht noch nicht abschließend fest. Derzeit stellt die schleswig-holsteinische Landesregierung neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie auf. Bis zum 31. Dezember 2020 existiert außerdem ein Ausbaustopp der Windkraft im Bundesland, das Gebiet um Tasdorf erfüllt jedoch die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung. Drei der vier anliegenden Gemeinden des Windparks Tasdorf stellen aktuell eigene Bauleitpläne zum Thema Windenergie auf.
Die geplanten Anlagen des Windparks Tasdorf befinden sich im Offenland, welches weitgehend ackerbaulich genutzt wird. Fünf Anlagen sind im Gemeindegebiet Tasdorf geplant, zwei in Großharrie und eine in Bönebüttel.
Die Höhe der geplanten Standorte beträgt rund 26-29 m über NN, das Gelände ist weitgehend eben und schwach gewellt. Windmessungen haben ergeben, dass der Standort gut geeignet für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks ist. Die geplanten Windenergieanlagen besitzen eine Bauhöhe von 199,5 m.
Windkraftanlagen | 8 WEA |
Anlagentyp | Nordex N149 |
Nabenhöhe | 125 Meter |
Rotordurchmesser | 149,1 Meter |
Gesamthöhe | 199,5 Meter |
Fundamentdurchmesser | 26,6 Meter |
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Die folgenden Fotos wurden von den gelb markierten Punkten aus aufgenommen. In die Fotos wurden anschließenden die Windkraftanlagen perspektivisch korrekt eingefügt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Visualisierungen um einen älteren Planungsstand handelt. Einige Anlagen wurden mittlerweile geringfügig verschoben, der Gesamteindruck des Windparks wird sich aber kaum ändern.
Grundsätzliches Ziel der Raumordnung ist „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt“ (§1 Abs. 2 ROG).
Windenergieanlagen sind nach §35 BauGB im Außenbereich grundsätzlich privilegierte Vorhaben, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Steuerungsmöglichkeit/Einschränkung der Privilegierung von Windenergieanlagen auf Ebene der Regionalplanung und kommunalen Bauleitplanung ist durch Ausweisung von Eignungs-, Vorrang- und Sondergebieten für Windenergie möglich.
Es herrscht eine Anpassungspflicht, d. h. die Pläne sind aus den jeweilig vorgelagerten Planungen zu entwickeln. Wichtig: Der Windenergienutzung muss substanziell Raum gegeben werden. Regional- und Bauleitpläne, die eine Verhinderungsplanung in Bezug auf Windkraft bewirken, sind rechtlich nicht zulässig. Bei allen Planungen findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (u. a. Gemeinden, Verbände, Bürger) und der Fachplanungen (z. B. Verkehr, Naturschutz, Landwirtschaft) statt.
Schleswig-Holstein ist in drei Planungsregionen unterteilt. Windvorranggebiete werden in Regionalplänen ausgewiesen, die die Landesregierung am 31. Dezember 2020 verabschiedet hat. Zugleich wurde ein Moratorium für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein aufgehoben. Im Regionalplan der Planungsregion II ist östlich von Tasdorf ein Windvorranggebiet (PR2_PLO_303) ausgewiesen:
Sonderbauflächen für Windenergieanlagen können durch kommunale Bauleitplanung ausgewiesen werden, zum Beispiel im Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan). Laut der Anpassungspflicht sind die Bauleitpläne aus den Vorgaben des Regionalplans zu entwickeln.
Durch Bauleitpläne ist Feinsteuerung der Planung in den Windvorranggebieten möglich (z. B. Baufenster, Erschließung, Ausgleichsflächen). Festsetzungen in den Bauleitplänen müssen den Zielen der Raumplanung entsprechen, der Windenergie substanziell Raum bieten und einen wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen ermöglichen - eine sogenannte Verhinderungsplanung ist rechtswidrig.
Drei der vier von dem Windpark Tasdorf betroffenen Gemeinden haben beschlossen, eigene Bauleitpläne zum Thema Windenergie aufzustellen.
Gemeinde Bönebüttel
Gemeinde Tasdorf
Gemeinde Großharrie
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Tasdorf möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Tasdorf beinhalten private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinden sind beispielsweise sowohl Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung als auch Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.800 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
ABO Energy arbeitet beim Windpark Tasdorf mit der Stadtwerkekooperation Trianel zusammen. Sie wird den Windpark betreiben. Eine finanzielle Beteiligung an den Windkraftanlagen, zum Beispiel in Form eines Sparbriefs, soll für die Anwohner angeboten werden.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 5.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Die in Tasdorf geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Tasdorf geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Im ersten Halbjahr 2019 machte die Windkraft an Land rund 25 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1 noch vor der Braunkohle. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 18 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie dem Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
André Kempe
Tel. +49 511 957 39 80-6
Fax +49 511 957 39 80-9
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Lena Fritsche
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