Sie besitzen ein Grundstück und möchten es für ein Wind- oder Solarprojekt zur Verfügung stellen? Dann ergeben sich viele Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Team Flächenanfragen
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Sie besitzen ein Grundstück und möchten es für ein Wind- oder Solarprojekt zur Verfügung stellen? Dann ergeben sich viele Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Gerne analysieren wir das Potenzial Ihrer Grundstücke kurzfristig, unverbindlich und kostenfrei. So finden wir gemeinsam Ihre optimale Fläche, um Wind- oder Photovoltaik (PV)-Projekte mit den größtmöglichen Erfolgsaussichten zu entwickeln. Hierfür beschäftigen wir erfahrene Expert*innen für Standortplanung und -begutachtung, verwenden geographische Informationssysteme (GIS), berücksichtigen naturschutzfachliche Belange und bewerten die elektronische Infrastruktur.
Nein. Sämtliche Kosten der Projektentwicklung und Umsetzung trägt ABO Energy; auf die Eigentümer*innen kommen keine Ausgaben zu. Das gilt auch für den Fall, dass das Projekt nicht umsetzbar sein sollte. ABO Energy trägt unter anderem alle Kosten, die durch den Nutzungsvertrag entstehen, zum Beispiel für Grundbucheintragungen.
Ja, denn Projektentwicklung ist zeitintensiv und finanziell aufwendig: Insbesondere die Erstellung der Fachgutachten verursacht hohe Kosten. Diese Investitionen kann ABO Energy nur tragen, wenn sichergestellt ist, dass der Grundstückseigentümer das Projekt mit uns umsetzen wird. Das schriftliche Einverständnis der Eigentümer ist zudem Voraussetzung, damit ABO Energy als „Eigentümervertreter“ agieren und das Projekt mit Behörden erörtern kann. Zur Absicherung erhalten Eigentümer ein vertragliches Kündigungsrecht für den Fall, dass die Anlagen nicht wie geplant errichtet werden.
ABO Energy haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Errichtung, Betrieb und Rückbau der Windenergie- oder Solaranlagen entstehen und die in diesem Zusammenhang im Rahmen der gesetzlichen Haftung der Nutzerin geltend gemacht werden können. Wir schließen dafür Haftpflichtversicherungen ab, die den gesamten Errichtungs-, Betriebs- und Rückbauzeitraum absichern. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei Arbeiten am Wind- oder Solarpark zu Forst- oder Flurschäden kommen, entschädigt ABO Energy den Eigentümer oder Pächter gemäß den geltenden Sätzen der Land- und Forstwirtschaftskammer.
Der Nutzungsvertrag sichert Ihre Rechte als Grundstückseigentümer sehr gut ab. Bei Zahlungsverzug können Sie den Vertrag kündigen und die Anlage zurückbauen lassen. Im unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Betreibers hat die finanzierende Bank aufgrund der laufenden Kredite ein großes Interesse am Fortbestand des Windparks. Sie würde in den Vertrag eintreten und sicherstellen, dass die Pacht weiterhin gezahlt wird.
Die Fläche für einen Windpark wird für 25 Jahre ab Inbetriebnahme gepachtet. Zuvor räumt der Grundstückseigentümer ABO Energy einen angemessenen Zeitraum ein, um die erforderlichen Gutachten zu erstellen und die Genehmigung einzuholen. Nach 25 Jahren endet der Vertrag automatisch und die Windenergieanlage wird zurückgebaut. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Betriebszeitraum zu verlängern, wenn beide Vertragsparteien – Grundstückeigentümer wie Windparkbetreiber – das möchten. Hierzu bedarf es einer neuen vertraglichen Vereinbarung.
Ein Solarpark produziert je nach individuellen Bedingungen rund 30 Jahre lang grüne Energie. Grundstücksbesitzer profitieren während der gesamten Laufzeit von sicheren Einnahmen.
Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht hinsichtlich der gesamten Anlagen einschließlich der neu angelegten Wege trägt der Betreiber des Wind- oder Solarparks. Sie und Ihre Pächter*innen können die von ABO Energy neu angelegten Wege kostenfrei nutzen.
Nach Ablauf des Betriebszeitraumes wird die Windenergie- oder Solaranlage – inklusive Fundament, Kabel und Zuwegung – vollständig entfernt. Das Grundstück wird in einen Zustand versetzt, der dem früheren weitgehend entspricht.
Für den Rückbau fordert die zuständige Genehmigungsbehörde vor Baubeginn die Hinterlegung einer Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten. Somit ist der Rückbau der Anlage auch finanziell abgesichert.
ABO Energy bietet Beteiligungsmodelle an, die auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger vor Ort abgestimmt sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Bürgerenergieparks (zum Beispiel mit Kommanditbeteiligungen) sowie mit risikoärmeren Anlageformen wie Nachrangdarlehen und Ökosparbriefen. Über Nah&Grün-Invest können sich Bürger unbürokratisch und bereits mit kleineren Beträgen an unseren Wind- und Solarparks beteiligen. Auch hierbei stimmen wir uns im Vorfeld mit den jeweiligen Standort- und Nachbargemeinden ab.
ABO Energy ist Ihr erfahrener Partner für Erneuerbare Energien. Seit 1996 haben wir Wind- und Solarparks mit 4.000 Megawatt (MW) Leistung umgesetzt und die Hälfte davon auch selbst errichtet. Dabei kümmern wir uns um sämtliche Arbeitsschritte – von der Planung und Genehmigung über den Einkauf und die Installation bis hin zur Inbetriebnahme, Betriebsführung und Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Wir organisieren die Pflege der Flächen ebenso wie mögliche Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen. Zudem sind wir Experten rund um die Themen Genehmigung und Politik und können auf ein breites Netzwerk zurückgreifen. Im Solarbereich arbeiten wir derzeit an Solarparks mit rund 150 MW peak Gesamtleistung in Deutschland, weltweit sind es 5.000 MW peak.
Von der Idee bis zur errichteten Windenergieanlage vergehen durchschnittlich drei Jahre. Zunächst prüft ABO Energy, ob ausreichend Wind weht und einer Nutzung keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen.
Nachdem ein Vertrag mit Ihnen als Grundstückseigentümer geschlossen wurde, gibt der Projektleiter die notwendigen Fachgutachten in Auftrag. Externe Gutachter untersuchen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.
Die naturschutzfachlichen Untersuchungen erstrecken sich über die komplette Vegetationsperiode eines Jahres und sind Voraussetzung für das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses Verfahren dauert etwa 6 bis 12 Monate.
Dann wird die für den Standort am besten geeignete Windkraftanlage bestellt und eine Bankfinanzierung eingeholt. Die eigentliche Bauphase benötigt rund sechs Monate.
Je nach Anlagentyp und Standort variiert der Flächenbedarf. Eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 200 Metern benötigt eine Fläche von rund 400 Quadratmetern. Hinzu kommen rund 2.000 Quadratmeter für den Kranstellplatz. Diese rund 2.400 Quadratmeter bleiben für die gesamte Betriebsphase des Windparks reserviert. Weitere rund 2.500 Quadratmeter werden für Aufbau und Zuwegung benötigt. Diese Flächen können nach Inbetriebnahme des Windparks teilweise zurückgebaut und wie zuvor genutzt werden. Windenergienutzung ist daher gut mit Landwirtschaft vereinbar. Schafe, Kühe und Pferde stören sich nicht an den Anlagen.
Jede große Windenergieanlage in Deutschland wird nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Es gelten strenge Grenzwerte für Schall- und Schattenbelastungen, die nicht überschritten werden dürfen. Nur Planungen von Windenergieanlagen, die mittels unabhängiger Fachgutachter nachweisen, dass sie den Schutzbedürfnissen der Anlieger gerecht werden, sind genehmigungsfähig
ABO Energy arbeitet mit einem halben Dutzend renommierter Hersteller (zum Beispiel Vestas, Nordex, Enercon) zusammen. Deren Anlagentypen unterscheiden sich bezüglich Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Leistung sowie anderer technischer Eigenschaften. Wir wählen die für den jeweiligen Standort am besten geeignete Anlage aus, um das Windpotenzial optimal zu nutzen.
Aufgrund technischer Weiterentwicklungen sowie möglicher planerischer Vorgaben ist es sinnvoll, hinsichtlich des Anlagentyps zunächst flexibel zu bleiben. Spätestens beim Einreichen des Genehmigungsantrages muss der Anlagentyp feststehen. ABO Energy errichtet grundsätzlich nur Anlagen, die das Vertrauen deutscher Banken genießen und von diesen finanziert werden.
Ursprünglich wurden Rückbaubürgschaften an Grundstückseigentümer ausgegeben. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass Eigentümer in Einzelfällen zum Beispiel aufgrund von Auswanderung, Ableben oder Erbstreitigkeiten nicht zuverlässig für den Rückbau der Anlagen gesorgt haben. Die genehmigende Behörde (je nach Bundesland zum Beispiel Regierungspräsidium, Landkreis oder Landratsamt) muss sicherstellen, dass nach dem Betrieb eines Windparks der Rückbau erfolgt und keine Industrieruine in der Landschaft zurückbleibt. Deshalb verlangen die zuständigen Behörden seit einigen Jahren selbst die Bürgschaft.
Für bestimmte Areale wird der Strom aus Freiflächen-PV-Anlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Diese sind Bahn- und Autobahnrandstreifen, Konversionsflächen, Deponien und Gewerbe- und Industrieflächen. Die Betreiber erhalten dabei eine garantierte Vergütung für den produzierten Strom. Wir errichten aber auch Solarparks außerhalb der gesetzlich förderfähigen Flächen, bei denen wir den Strom direkt vermarkten. Für diese Projekte kommen grundsätzlich alle Grundstücksarten in Betracht. Die Rahmenbedingungen rund um die Freiflächen-Photovoltaik sind teilweise sehr komplex und in jedem Bundesland unterschiedlich. Gerne zeigen wir Ihnen, welches Potenzial bei Ihnen vor Ort vorhanden ist.