ABO Wind lässt formal prüfen, ob Windparks Geisenheim und Schmitten umweltverträglich sind

(Wiesbaden, 14. August 2015) Für die geplanten Windparks Geisenheim (Rheingau) und Schmitten (Taunus) strebt der Projektentwickler ABO Wind nun förmliche Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) an. „Wir versprechen uns davon eine verbesserte Rechtssicherheit und nehmen einen Zeitverlust in Kauf“, erläutert Oliver Bieber, Abteilungsleiter für die Windkraftplanung in Hessen. Das Gesetz verlangt eine UVP für Vorhaben, die „erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können“. In Geisenheim plant ABO Wind acht Anlagen vom Typ Nordex N117 à 2,4 Megawatt Nennleistung, in Schmitten eine Anlage vom Typ Nordex N117 mit 3 Megawatt Nennleistung.  

Für beide Projekte hat ABO Wind bereits vor längerer Zeit Anträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt. Die Verfahren sind fortgeschritten. Sofern die Genehmigungsbehörde keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sieht und auf eine UVP verzichtet, könnten Windkraftgegner die zu erwartende Genehmigung mit dem Argument beklagen, eine UVP wäre notwendig gewesen. Da beide Projekte im Fokus von Gegnern stehen, möchte ABO Wind dieses Risiko vermeiden und beantragt nun selbst das förmliche Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt, die alle umweltrelevanten Belange eines Vorhabens zusammenfasst. Detaillierte Untersuchungen und Gutachten zu den einzelnen Schutzgütern wie Naturschutz und Denkmalschutz hat ABO Wind im Zuge des Genehmigungsverfahrens bereits erstellen lassen. Der für eine UVS erforderliche zusätzliche Aufwand ist daher überschaubar. Das förmliche Genehmigungsverfahren beinhaltet zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung und beansprucht darum mehr Zeit. Beim vereinfachten Verfahren sieht das Gesetz für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde eine Frist von drei Monaten ab vollständiger Einreichung der Unterlagen vor. Beim förmlichen Verfahren verlängert sich die Periode auf sieben Monate. ABO Wind erwartet eine Genehmigung für beide Projekte nunmehr erst ab Mitte 2016.

Unterdessen liegt eine Stellungnahme des Gutachters zur Windmessung am Standort Geisenheim vor. Demnach beträgt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit an den acht Standorten 6,3 Meter pro Sekunde und liegt damit etwas höher als vor der Messung kalkuliert worden war. Die Stellungnahme hat ABO Wind im Internet veröffentlicht. Welche Auswirkungen das auf die zu erwartenden Stromerträge hat, ist noch nicht abschließend berechnet. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein im ersten Schallgutachten als „allgemeines Wohngebiet“ bewertetes Areal in Stephanshausen nun als „reines Wohngebiet“ betrachtet wird, was strengere Schutzwerte und die nächtliche Drosselung einzelner Anlagen zur Folge hat.

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Alexander Koffka

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