(Wiesbaden/Nürnberg, 10. August 2016) Die 2014 verabschiedete und vom bayerischen Verfassungsgerichtshof im Mai 2016 bestätigte 10H-Regelung besagt, dass zwischen Windenergieanlage und dem nächsten Wohnhaus mindestens die zehnfache Entfernung der Höhe des Windrads liegen muss. Das macht den Bau von Windparks in Bayern nahezu unmöglich. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde kein einziger Genehmigungsantrag für einen Windpark in Bayern gestellt, die Energiewende kam im Freistaat faktisch zum Erliegen.
ABO Wind schließt angesichts der gesetzlichen Bedingungen die Firmenniederlassung in Nürnberg mit bislang fünf Mitarbeitern. „Unter diesen Voraussetzungen sehen wir keine Perspektive, neue Windparkplanungen in Bayern aufzunehmen“, sagt Urta Steinhäuser, Bereichsleiterin für die Windkraftplanung in Deutschland bei ABO Wind. „Zum Glück sind wir so gut aufgestellt, dass wir keine Kündigungen aussprechen mussten und alle Mitarbeiter aus Nürnberg in andere Abteilungen von ABO Wind wechseln konnten“, betont sie. So bleiben auch die Ansprechpartner für noch laufende Projekte in Bayern dieselben. Der Windpark in Röslau soll, wie geplant, noch in diesem Jahr ans Netz gehen. Ende August werden die Fundamentarbeiten wieder aufgenommen.
ABO Wind beobachtet den bayerischen Markt trotz Schließung der Nürnberger Niederlassung weiterhin aufmerksam und kann kurzfristig reagieren, sollte sich an den Rahmenbedingungen im Freistaat etwas ändern. Im August hat ABO Wind in Dortmund eine zweite Dependance in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Dort arbeitet nun unter anderem einer der früheren Nürnberger Planer.
Dr. Daniel Duben
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