(Wiesbaden, 14. Februar 2023) Im rheinland-pfälzischen Lahr hat ABO Wind ein weiteres Hybridprojekt, bestehend aus einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher, ans Netz gebracht. Das Projekt hatte bereits in der ersten Innovations-Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im Herbst 2020 einen Zuschlag erhalten. Die Leistung der Photovoltaikanlage beträgt 4,27 Megawatt peak (MWp) und die des Batteriespeichers 1,5 Megawatt (Kapazität: 2,2 Megawattstunden).
Das Hybridprojekt ist in unmittelbarer Nähe zu einer Windenergieanlage auf Flächen der Ortsgemeinde Lahr entstanden. Die Windenergieanlage hatte ABO Wind bereits 2016 ans Netz gebracht und an die Energiegenossenschaft SOLIX veräußert. „Nach der vertrauensvollen Zusammenarbeit sind wir mit der Gemeinde in Kontakt geblieben. Lahr ist erneuerbaren Energien gegenüber sehr aufgeschlossen. Deshalb konnten wir dieses Vorzeigeprojekt aus Photovoltaik und Batteriespeicher zügig umsetzen“, sagt Dr. Thomas Treiling, Bereichsleiter Projektentwicklung Wind und Solar Deutschland.
Das erste deutsche ABO Wind-Hybridprojekt mit Innovations-Tarif war bereits im Juli 2022 im rheinland-pfälzischen Wahlheim ans Netz gegangen. Auch dort steht neben einer PV-Batterie-Kombination eine von ABO Wind errichtete Windenergieanlage. Beide Hybridprojekte, Lahr und Wahlheim, hat ABO Wind zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Solarpark Aulendorf an die Stadtwerke Tübingen verkauft.
Die Batterien laden bei Bedarf, zum Beispiel bei maximaler Sonneneinstrahlung, Strom aus der Solaranlage und geben ihn zu späterem Zeitpunkt wieder ab. So kann mehr Strom aus Erneuerbaren im System integriert werden. Um den EEG-Tarif zu erhalten, dürfen die Speicher aber keinen Strom aus dem Netz beziehen, wenn dieses überlastet ist. „An dieser Stelle sollte der Gesetzgeber nachschärfen“, sagt Dr. Julia Badeda, Bereichsleiterin für Hybride Energiesysteme und Speicher. „In der aktuellen Regelung kann der Speicher nicht sein volles Potenzial als netzstützendes Element entfalten. Es ist heute schon messtechnisch möglich, zu differenzieren, welcher Anteil des Stroms regenerativ erzeugt und eingespeichert wurde. Daher sollte die EEG-Regelung kein Hindernis für einen volkswirtschaftlich sinnvollen Einsatz darstellen. Neben dieser Nachschärfung in der Innovationsausschreibungsverordnung ist eine Rückkehr zum fixen Tarifmodell wesentlich, um die zukünftigen Ausschreibungsvolumina wieder zu füllen.“ Die Unattraktivität der Änderungen aus 2022 schlug sich zuletzt in der sehr niedrigen Beteiligung der letzten Ausschreibung vom Dezember 2022 mit nur einem abgegebenen Gebot nieder.
Kathrin Dorscheid
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