ABO Energy plant seit 2014 die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit fünf Anlagen auf dem Gebiet des Landkreises Nordhausen, in der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Werther. Die Fläche ist im Entwurf des Regionalplans Nordthüringen als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Das Projekt soll in Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Helmetal realisiert werden.
Der Windpark mit einer Gesamtleistung von 36 Megawatt würde so viel Strom erzeugen wie rund 20.000 Haushalte verbrauchen. Das reduziert die Treibhausgasemissionen um etwa 50.000 Tonnen im Jahr.
Wir sind um größtmögliche Transparenz bemüht. Um Sie jederzeit auf dem neusten Planungsstand zu halten, aktualisieren wir diese Website regelmäßig. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.
ABO Energy hat den Kindergarten „Abenteuerland“ in Werther mit neuen Spielgeräten unterstützt. Gemeinsam mit einem weiteren Projektentwickler hat das Unternehmen den Bau eines Kletterhauses und einer Balance-Libelle ermöglicht.
Auf dieser Website informieren wir Sie über die Planungen des Windparks Hörningen. Sie bündelt alles Wissenswerte über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen.
Am 20. April 2023 haben die Energiegenossenschaft Helmetal und ABO Wind ihre Kooperation beim Siegelpartner-Treffen der Energieagentur des Landes Thüringen (ThEGA) vorgestellt. Dabei kommen alle Unternehmen zusammen, die mit dem Siegel „Partner für faire Windenergie“ ausgezeichnet wurden. ABO Wind führt das Siegel seit 2016.
ABO Wind und die Energiegenossenschaft Helmetal eG haben am 31. Januar 2023 eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Gemeinsames Ziel ist es, den Windpark zu realisieren.
Pressemitteilung
Die von uns beplante Fläche liegt im Landkreis Nordhausen, in den Gemarkungen Hörningen und Hochstedt der Stadt Nordhausen sowie der Gemarkung Günzerode der Gemeinde Werther. Das Areal ist im ersten Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Nordthüringen vom 30. Mai 2018 als Windeignungsgebiet W-1 Nordhausen / Hörningen vorgeschlagen. Nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren im Jahr 2018 wurde am 13. Juli 2022 der zweite Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (künftig: Sachlicher Teilplan Windenergie) des Regionalplan beschlossen und von September bis November 2022 öffentlich ausgelegt. Auch in diesem zweiten Entwurf ist unser Planungsgebiet W-1 Nordhausen / Hörningen mit einer Größe von rund 98 Hektar enthalten.
Der Standort liegt nahe der Autobahn A38 auf einer Höhe von circa 275 Metern und bietet sehr gute Bedingungen für Windkraft. Nordöstlich des Areals befinden sich bereits fünf Bestandsanlagen, die 2001, 2003, 2006 und 2010 in Betrieb genommen wurden. All diese Anlagen liegen außerhalb des vorgeschlagenen Windeignungsgebiet W-1 Nordhausen / Hörningen.
Alle von uns neu geplanten Anlagen sind mehr als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im Radius von 2.500 Metern um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die fünf Anlagen des Windparks Hörningen realisiert würden, könnten die Gemeinde Werther rund 66.000 Euro, die Stadt Nordhausen etwa 48.500 Euro, die Gemeinde Hohenstein knapp 11.000 Euro und die Gemeinde Ellrich circa 10.000 Euro erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also rund 2,7 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung der fünf Windenergieanlagen in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Da wir uns in einem sehr frühen Planungsstadium befinden, kann sich der Anlagentyp im Laufe des Genehmigungsverfahrens unter Umständen noch ändern.
Anzahl | 5 WEA |
Anlagenhersteller | Vestas |
Nabenhöhe | 175 Meter |
Rotordurchmesser | 172 Meter |
Gesamthöhe | 261 Meter |
Nennleistung je WEA | 7,2 MW |
Gesamtleistung | 36 MW |
Q4/19 – Q1/21: Windmessung
Q4/21 – Q3/24: Naturschutzfachliche Untersuchungen und Erstellung weiterer Gutachten
Q3/24: Abschluss Nutzungsverträge
Q4/24 – Q2/26: Genehmigungsverfahren
Q3/26 – Q4/26 Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
Q1/27 – Q4/27 Bau des Windparks und Inbetriebnahme
Im Zuge der Windkraftplanung in Nordhausen / Hörningen kooperieren wir mit der ortsansässigen Energiegenossenschaft Helmetal eG. Das ermöglicht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern an dem Projekt direkt zu partizipieren und stärkt die lokale Wertschöpfung. Gewinne fließen nicht an externe Investoren ab, sondern bleiben in der Region. Zudem plant die Energiegenossenschaft Helmetal eG, eine Anlage als Bürgerwindrad selbst zu betreiben und regional Strom zu produzieren. Über die Investitionsmöglichkeiten informiert die Genossenschaft hier. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Windparks können Bürger der Region den produzierten Strom direkt als „Thüringer Landstrom“ beziehen. Nähre Informationen dazu finden Sie hier.
Die Thüringer Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 den Eigenenergiebedarf des Freistaates zu 100 Prozent aus regenerativer Energie zu decken. Wegen der guten Windhöffigkeit in Thüringen trägt Windenergie maßgeblich zum Erreichen dieses Ziels bei. Im August 2019 betrug der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion in Thüringen bereits 62 Prozent. Knapp die Hälfte davon lieferten Windparks. 2019 waren 866 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von 1.613 Megawatt in Thüringen in Betrieb.
Künftig soll Windkraft einen noch größeren Beitrag zur Energiewende in Thüringen leisten. Dafür ist die Vergrößerung der Windeignungsgebiete von derzeit rund 0,4 Prozent auf 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032 der Landesfläche geplant. Künftig können bei Bedarf, zum Beispiel in waldreichen Regionen wie Südthüringen, auch naturferne Wirtschaftswälder als Standorte für Windkraftanlagen genutzt werden. Zur Umsetzung dieses Ziels werden derzeit alle vier Thüringer Regionalpläne fortgeschrieben. Nur innerhalb den von der Regionalplanung ausgewiesenen Windeignungsgebieten sind die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen zulässig. Außerdem sollen ältere Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden (Repowering).
Um auf allen Planungsebenen eine verträgliche Windkraftplanung zu gewährleisten, erarbeitet die Landesregierung verschiedene Leitfäden zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Planung von Windkraftanlagen. Zur Förderung eines fairen und transparent gestalteten Ausbaus der Windkraft hat die Thüringer Landesregierung bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) die Servicestelle Windenergie eingerichtet. Diese koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten und fördert einen sachlichen Dialog. Sie informiert und berät im Auftrag der Landesregierung Bürger, Genossenschaften, Kommunen und Eigentümer von Flächen in Windeignungsflächen unabhängig und kostenfrei. Die Palette reicht dabei von fachlicher Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte über die Beratung bezüglich etwaiger Bürgerbeteiligungsmodelle, die Unterstützung bei der Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, die Organisation regionaler Dialogveranstaltungen bis hin zur Moderation bei unterschiedlichen Positionen vor Ort. Weitere Informationen zur Windkraft in Thüringen gibt es auch unter www.windenergie-thueringen.de.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Hörningen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Im Zuge der Windkraftplanung in Nordhausen / Hörningen kooperieren wir mit der ortsansässigen Energiegenossenschaft Helmetal eG. Das ermöglicht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern an dem Projekt direkt zu partizipieren und stärkt die lokale Wertschöpfung. Gewinne fließen nicht an externe Investoren ab, sondern bleiben in der Region. Zudem plant die Energiegenossenschaft Helmetal eG, eine Anlage als Bürgerwindrad selbst zu betreiben und regional Strom zu produzieren. Über die Investitionsmöglichkeiten informiert die Genossenschaft hier.
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Windparks können Bürger der Region den produzierten Strom direkt als „Thüringer Landstrom“ beziehen. Nähre Informationen dazu finden Sie hier.
Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinden sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Durch die Kommunalabgabe erhalten die Gemeinden Ellrich, Hohenstein, Nordhausen und Werther während der Betriebszeit des Windparks mehrere Millionen Euro.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Art der baulichen Nutzung |
Tag |
Nacht |
Industriegebiet |
70 dB(A) |
70 dB(A) |
Gewerbegebiet |
65 dB(A) |
50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet |
60 dB(A) |
45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet |
55 dB(A) |
40 dB(A) |
Reines Wohngebiet |
50 dB(A) |
35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt |
45 dB(A) |
35 dB(A) |
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Hörningen kommen sogar auf eine Leistung von mehr als 7.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden extrem teuer.
Die im Windenergiebereich geplante Windenergieanlage würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Hörningen geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen“und der „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in Thüringen“ des TLUBN sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2016 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier.
Maik Göllert
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