Windpark Sehnde

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ABO Energy plant in Niedersachsen/Region Hannover, etwa 15 km östlich von der Stadt Hannover entfernt, einen Windpark mit bis zu elf Windenergieanlagen (WEA) zwischen den Städten Lehrte und Sehnde. Der geplante Windpark befindet sich im potenziellen Vorranggebiet für Windenergienutzung „Lehrte-Sehnde“, das derzeit im dritten Entwurf des Teilprogramms Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) der Region Hannover in der Stadt Sehnde und der Stadt Lehrte dargestellt wird. Die geplanten Anlagen können insgesamt jährlich rund 176 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen. So viel verbrauchen ungefähr 147.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Das würde den Ausstoß von knapp 132.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr vermeiden. 

Wir bemühen uns um größtmögliche Transparenz und möchten Ihnen auf dieser Internetseite alle wichtigen Informationen zum Projekt bereitstellen. Hier finden Sie den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns. 

Entwicklung
Aktueller Status
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

September 2024: Projektseite online

Auf der Website www.windpark-sehnde.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

 

Projektinfos

Standort

Die geplanten Windenergieanlagen des Windparks befinden sich im landwirtschaftlich genutzten Offenland. Der Windpark ist in drei Phasen und Bereiche eingeteilt: „Sehnde II“, „Sehnde III“ und „Rethmar Dorf“. 

Windpark Sehnde

Die Karte zeigt neben den geplanten Anlagenstandorten auch Ausschluss- und Abstandskriterien, die die Lage und Form des Vorranggebiets bestimmen. Das im dritten Entwurf des RROP dargestellte Vorranggebiet Windenergienutzung „Lehrte-Sehnde“ ergibt sich durch den Abstand von 800 Metern zur Stadt Sehnde, 600 Metern zu umliegenden Wohnbebauungen im Außenbereich, 500 Metern zu Rotmilanhorsten und einem Sicherheitsabstand zur bestehenden Stromleitung im Norden der Fläche. Im Süden wird das Vorranggebiet zum Teil durch einen geschützten Landschaftsbestandteil begrenzt. Die Ausschluss- und Abstandskriterien sind vom regionalen Planungsträger, der Region Hannover, vorgegeben.

Im Gebiet „Sehnde II“ werden derzeit noch fünf WEA aus dem Jahr 2005 und eine Anlage aus dem Jahr 2002 betrieben, die vor Errichtung des Windparks „Sehnde II“ zurückgebaut werden müssen. 

Das Planungsgebiet liegt auf einer Höhe von 60 bis 70 Metern über dem Meeresspiegel. Eine Ertragsprognose hat ergeben, dass der Standort mit Windgeschwindigkeiten von durchschnittlich bis zu 7 Metern pro Sekunde auf Nabenhöhe für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks geeignet ist. Zur Bestätigung dieser Prognose wird derzeit eine einjährige LiDAR-Windmessung im Bereich des Windparks durchgeführt.

Kommunalabgabe

Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG) sowie das niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag von WEA und Freiflächenphotovoltaik (NWindPVBetG) bieten die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sollten die elf Anlagen wie geplant realisiert werden, würde die Stadt Sehnde jährlich rund 250.000 Euro und die Stadt Lehrte circa 100.000 Euro erhalten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als sieben Millionen Euro aus der Zuwendung der Windparks in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen, Akteure und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Anlagentyp

Anzahl bis zu 11 WEA
Anlagentyp Vestas V172
Nabenhöhe 175 Meter
Rotordurchmesser 172 Meter
Gesamthöhe 261 Meter
Nennleistung 7,2 Megawatt je Anlage
Gesamtleistung im Windpark bis zu 79,2 Megawatt
Erwartete Stromerzeugung ca. 176 Millionen kWh pro Jahr

Zeitplan

Fragen und Antworten zum Windpark Sehnde

Nun sind Sie gefragt: Welche Fragen zum Windpark Sehnde möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

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Ihre Frage zur Windenergie in Sehnde:



Häufige Fragen

Allgemein

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Internetseite bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2021. ABO Energy beauftragt außerdem nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

 

Vor Ort

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich? 

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Mit der Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG haben bereits erste Gespräche stattgefunden. Auch regionale Energieversorger oder Stadtwerke bzw. Stadtwerkeverbünde kommen in Frage und sind sehr häufig Betreiber der Windparks, die ABO Energy plant, errichtet und in Betrieb nimmt. 

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan? 

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen, wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb, strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). 

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören? 

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist, beispielsweise wenn sich ein Flugzeug nähert.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. 

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien? 

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die 2020 erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

 

Der produzierte Strom

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren zum Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden sehr teuer. 

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll, denn es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen. Deutschland macht sich damit außerdem unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

 

Natur- & Artenschutz

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde. Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert. 

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Wir legen Streuobstwiesen an, pflanzen hochwertige Mischwälder oder entsiegeln Flächen durch den Abriss von nicht mehr genutzten Gebäuden und schaffen dadurch Biotope mit hohem Artenreichtum. Weitere Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.

Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Das können unter anderem Wanderwege sein, die mit Infotafeln und Spielstationen zum Thema erneuerbare Energien die ganze Familie ansprechen. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier

 

Technisches

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs recycelt werden. Zum Beispiel landen Beton und Stahl in der Regel direkt im Straßenbau vor Ort oder im Stahlwerk. 

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Kontakt

Lukas Kern

Ansprechpartner Projektplanung

Lukas Kern

Tel. +49 511 957 39 80-2
Fax +49 511 957 39 80-9
lukas.kern(at)aboenergy.com

Lena Fritsche

Ansprechpartnerin Presse

Lena Fritsche

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Windenergie-Projekte in in Niedersachsen

 

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