ABO Energy erneuert derzeit den im Jahr 2002 in Betrieb genommenen Windpark Rosengarten südlich von Hamburg. Dabei wurden fünf Altanlagen zurückgebaut und werden durch zwei neue Anlagen ersetzt. Der alte Windpark produzierte rund 10 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Der neue Windpark wird mit ca. 28 Millionen Kilowattstunden beinahe drei Mal so viel Strom erzeugen. So viel verbrauchen rund 17.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von fast 19.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
ABO Energy arbeitet mit der Betreibergesellschaft WP Rosengarten II GmbH &Co. KG zusammen.
Auf dieser Website halten wir Sie über die Planungen, den Abbau der Altanlagen und Bau des neuen Windparks auf dem Laufenden.
Der bestehende Windpark in der Gemeinde Rosengarten im niedersächsischen Landkreis Harburg wird erneuert: Anfang Juli begann der Projektentwickler ABO Wind mit dem Abbau von vier Enercon-Anlagen, die seit 2002 als Bürgerwindpark betrieben werden. Im Anschluss errichtet das Unternehmen zwei neue Anlagen des Typs Enercon E160 / EP5 E3, die im Juni 2024 in Betrieb gehen sollen. Der errechnete Stromertrag des neuen Windparks ist mit 28 Millionen Kilowattstunden knapp drei Mal so hoch wie der des alten Parks – bei halbierter Anlagenzahl. Der Stromertrag entspricht dem jährlichen Haushaltsverbrauch von knapp 17.000 Personen und vermeidet den Ausstoß von knapp 19.000 Tonnen CO2 pro Jahr.
Die vier alten Anlagen wurden am 30. Juni abgeschaltet. Nach erfolgtem Rückbau der Altanlagen werden im Herbst dieses Jahres die Fundamente der neuen Anlagen gegossen. Der Aufbau der Türme folgt ab Anfang 2024, die Montage der Maschinenhäuser und der Rotoren findet im Frühjahr 2024 statt. Im Juni 2024 sollen die Anlagen in Betrieb gehen und klimafreundlichen Strom ins Netz einspeisen.
ABO Wind ist ein Spezialist fürs Repowering: Neben dem 2018 im Landkreis Harburg in der Gemeinde Wenzendorf repowerten Windpark „Wennerstorf“ hat ABO Wind bundesweit bereits vier Windparks erneuert. „Das Repowering funktioniert etwas anders als die übliche Windparkplanung“, erklärt ABO Wind-Projektleiterin Elisabeth Nowak, die auch den benachbarten Windpark Wennerstorf repowert hat. „Der Standort ist beim Repowering schon erprobt, daher haben wir es bei der Planung zunächst leichter. Dafür kommen in der Bauphase der Rückbau und die Entsorgung der alten Anlagen hinzu, die koordiniert werden müssen.“ Für die Anwohner*innen hat ein Repowering Vorteile, darunter die geringere Anlagenzahl, die ruhiger wirkende Drehbewegung größerer Rotoren sowie das bei neuen Windparks deutlich reduzierte nächtliche Blinken.
Beim Repowering des bestehenden Windparks Rosengarten arbeitet ABO Wind mit der örtlichen Bürgerenergiegesellschaft „WP Rosengarten II“ zusammen, die den neuen Windpark Rosengarten II zukünftig als Kommanditgesellschaft betreiben wird. Interessierten Bürger*innen wird die Möglichkeit gegeben, Anteile am Windpark zu zeichnen. Ziel ist es, den Bürgern eine attraktive Kapitalanlage zu bieten. „Bürgerinnen und Bürger können somit einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten und direkt von den Einnahmen aus der Windkraft profitieren“, sagt Geschäftsführer Percy Rahlf. „Die Akzeptanz für den Windpark war in Rosengarten schon immer sehr hoch, das gilt auch für die neuen Anlagen, die nun errichtet werden.“
ABO Wind beteiligt zudem die Kommunen im unmittelbaren Umfeld des Windparks mit einer Kommunalabgabe gemäß EEG 2023 von bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde an den Stromeinnahmen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Bei einem prognostizierten Ertrag von jährlich ca. 28 Millionen Kilowattstunden können die umliegenden Gemeinden einen Betrag von insgesamt bis zu 56.000 Euro pro Jahr erwarten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 1,1 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks in die Gemeindekassen. Dabei können die Gemeinde Rosengarten pro Jahr rund 54.000 Euro, die Gemeinde Seevetal etwa 1.500 Euro, die Stadt Buchholz etwa 120 Euro und die Stadt Hamburg etwa 380 Euro erwarten.
Rund 70 Anwohnerinnen und Anwohner besuchten unsere Infomesse am 15. Juli 2021 in der Schützenhalle von Westerhof-Tötensen. Die Poster, die ABO Wind dort ausgestellt hat, finden Sie hier zum Download.
Die Kreiszeitung Wochenblatt berichtete über unsere Veranstaltung. >> Weiter
Die geplanten WEA befinden sich innerhalb des im aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg (RROP 2025) ausgewiesenen Vorranggebiets Windenergienutzung Rosengarten. Zudem liegen die geplanten WEA innerhalb des Sondergebietes Windenergieanlagen und Landwirtschaft, welches im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rosengarten (Neubekanntmachung aus 2016) dargestellt ist. Die Windenergieanlagen werden auf einem Geländehöhenniveau von rund 90 m errichtet. Die Windgeschwindigkeiten liegen bei rund 7 m pro Sekunde in Nabenhöhe.
Die nächstgelegenen Wohnbebauungen der Gemeinde Rosengarten, die Ortsteile Iddensen, Tötensen und Westerhof, befinden sich in einem Abstand von 600 m zum Windpark. Nenndorf, Sieversen und Leversen liegen ca. 1.000 m zum Windpark entfernt. Unser im September 2021 eingereichter Genehmigungsantrag enthält alle notwendigen Gutachten zu Themen wie Artenschutz, Schall- und Schattenimmission und Bodenschutz. Die Ergebnisse der Gutachten zeigen, dass gegen die Errichtung und den Betrieb der Anlagen keine Bedenken bestehen. Die schalltechnischen Richtwerte werden an allen Häusern eingehalten bzw. unterschritten.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Rosengarten repowert wird, könnte die Gemeinde Rosengarten pro Jahr rund 54.000 Euro, die Gemeinde Seevetal etwa 1.500 Euro, die Stadt Buchholz etwa 120 Euro und die Stadt Hamburg etwa 380 Euro erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütungszeit fließt also etwa 1,1 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks Rosengarten in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung am Bürgerwindpark, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 5 WEA |
Anlagentyp | 4 x Enercon E66 / 1 x Enercon E-40 |
Nabenhöhe | 64,8 m / 50 m |
Rotordurchmesser | 70 m / 40,3 m |
Gesamthöhe | 99,8 m / 70,15 m |
Nennleistung pro WEA | 1,8 MW / 0,5 MW |
Stromproduktion | 10 Mio. kWh p.a |
Windkraftanlagen | 2 WEA |
Anlagentyp | Enercon E 160 / EP5 E3 |
Nabenhöhe | 166,6 m / 119,52 m |
Rotordurchmesser | 160 m |
Gesamthöhe | 246,6 m / 199,52 m |
Nennleistung pro WEA | 5,56 MW |
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Die Rotoren der neu geplanten WEA sind in den Visualisierungen so ausgerichtet, dass sie senkrecht zur Blickachse des Betrachters stehen und damit eine maximale Sichtbarkeit haben. Dies ist in der Realität nur ab und zu der Fall, meistens steht die Anlage in einem anderen Winkel und ist damit unauffälliger.
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März 2020 bis Juli 2021 | Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, Baugrundgutachten, Schall-, Schattengutachten) |
24. Juni 2021 | Vorstellung des Projektes im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Rosengarten |
15. Juli 2021 | Vorstellung des Projektes für die BürgerInnen bei einer Infomesse |
September 2021 | Einreichung eines Genehmigungsantrages nach BImSchG beim LK Harburg |
September 2021 bis Dezember 2022 | Förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach BImSchG |
22. Dezember 2022 | Erhalt eines Genehmigungsbescheids für 2 WEA vom LK Harburg |
1. Quartal 2023 | Zuteilung eine Einspeisetarifs |
30. Juni 2023 | Stilllegung der vorhandenen 4 WEA des Typs E 66 |
Ab Juli 2023 | Abbau der 4 WEA des Typs E 66; Vorbereitende Bauarbeiten (Wegebau, Kabeltrasse) |
3. Quartal 2023 | Bau der Kranstellflächen und Fundamente |
1. Quartal 2024 | Anlieferung und Errichtung der neuen WEA |
3. Quartal 2024 | Inbetriebnahme des Windparks Rosengarten |
Die Bürger der Gemeinde Rosengarten leben seit langem mit Windkraftanlagen in ihrem Ort. Engagierte und kompetente Einwohner haben schon vor über 25 Jahren den Sinn und die Wertschöpfungsmöglichkeiten von Strom aus Wind erkannt. So wurde erst eine Windkraftanlage und später dann der Park mit vier weiteren Anlagen in Eigenregie geplant und realisiert. Heute ist die Komplexität solch eines Projektes deutlich höher. Mit ABO Energy wurde ein erfahrener Projektierer gefunden, der in der Lage ist, das Repowering zu realisieren. Anfang 2024 wird die dann neu gegründete Windpark Rosengarten II GmbH & Co. KG den neuen Windpark erwerben und betreiben. Und wieder wird die Wertschöpfung bei den Bürgern bleiben. Die Gemeinde Rosengarten geht mit diesem Projekt einen großen Schritt in Richtung klimaneutrale und CO2-freie Energieerzeugung.
ABO Energy plant das Projekt gemeinsam mit der Betreibergesellschaft WP Rosengarten II GmbH &Co. KG, bestehend aus Bürgern der Gemeinde Rosengarten:
Niedersachsen ist das Windenergiebundesland Nummer eins. Diese Führungsrolle soll weiter ausgebaut werden. Für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 70 Prozent gegenüber 1990 angestrebt. Aktuell beträgt der Anteil von erneuerbarem Strom am Bruttostromverbrauch bilanziell bereits 96 Prozent.
Bis 2050 sollen Windkraftanlagen an Land mit insgesamt 20 Gigawatt Leistung installiert sein. Das geht mit einem Flächenbedarf von voraussichtlich 1,4 Prozent der Landesfläche einher.
Über 6.100 Windenergieanlagen mit insgesamt mehr als 12 Gigawatt Leistung wurden bisher in Niedersachsen installiert. 2022 wurden 99 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 462 Megawatt zugebaut. Insgesamt liegt Niedersachsen beim Zubau damit im Jahr 2022 auf dem zweiten Platz unter den deutschen Bundesländern hinter Schleswig-Holstein.
Der große Erfolg der Windenergie an Land hat die Nebenwirkung, dass immer weniger Flächen für neue Anlagen zur Verfügung stehen. Hier schafft das Repowering Abhilfe, das zu den Spezialitäten von ABO Energy zählt. Drei Windparks hat der Projektentwickler bereits in Rheinland-Pfalz erneuert, einen in Niedersachsen und einen in Hessen.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Repowering in Rosengarten möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website haben wir beispielsweise im Jahr 2021 eine Infomesse für Bürgerinnen und Bürger angeboten.
Viele. Die Planungen des Windparks Rosengarten fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für Rosengarten sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Da der Windpark Rosengarten ein Bürgerwindpark ist, besteht auch die Möglichkeit der direkten finanziellen Beteiligung an den Erlösen aus der Stromerzeugung.
Der in Rosengarten entstehende Windpark wird klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Rosengarten errichtet werden, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 machte die Windkraft laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE rund 25 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt tatsächlich witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen viel Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.300 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 24 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Ein wichtiger Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen: Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, hat in seinem Grundstücksmarktbericht von Februar 2015 darlegen können, dass Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Kaufpreise benachbarter Häuser hatten. Der Untersuchungszeitraum belief sich auf die Jahre 2005 bis 2012. In der untersuchten Region stehen zahlreiche Windenergieanlagen.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der Stadt Aachen aus dem Jahr 2011. Deren Ergebnis: Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch die Windkraftanlagen in den untersuchten Lagen nicht vorhanden ist.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Seit Januar 2023 gilt allerdings für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung:
Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Rosengarten geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 5.560 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Dazu beauftragt ABO Energy unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Energy Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
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