Windpark Vögnitz

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ABO Energy plant im Vorranggebiet WK20 „Westlich Traustadt" nördlich von Vögnitz (Gemeinde Sulzheim, Landkreis Schweinfurt) einen Windpark mit drei Windenergieanlagen. Die geplanten Anlagen produzieren insgesamt jährlich rund 42 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 25.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von knapp 32.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.

ABO Energy hat in Bayern bereits acht Windparks und vier Solarparks errichtet. Die Windparks Schwanfeld und Brünnstadt, die beide 2014 ans Netz gingen, befinden sich ebenfalls im Landkreis Schweinfurt.

Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planungen informieren.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

November 2024: Projektseite online

Auf der Website www.windpark-voegnitz.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

 

Projektinfos

Standort

Standort

Die geplanten Anlagen des Windparks Vögnitz befinden sich im Offenland, das größtenteils landwirtschaftlich genutzt wird. Die Windenergieanlagen befinden sich im Gebiet der Gemeinde Sulzheim, Gemarkung Vögnitz, im Windvorranggebiet WK 20 „Westlich Traustadt“ des Regionalplans Main-Rhön, Kapitel Energieversorgung, Abschnitt Windkraftanlagen. In unmittelbarer Nähe befinden sich derzeit keine weiteren Windenergieanlagen.

Die Höhe des Plangebietes beträgt ca. 265 bis 276 m über NN. Eine Ertragsprognose hat ergeben, dass der Standort mit 5,6 Metern pro Sekunde auf Nabenhöhe für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks geeignet ist. Dies überprüfen wir mit einer sogenannten LiDAR-Messung, die im Februar 2024 begonnen hat. Die Abkürzung LiDAR steht für „Light detection and ranging“ und bezeichnet eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laserstrahlen. Das LiDAR-Messverfahren ist weniger aufwendig, weil es keines hohen Messmastes bedarf, um die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bestimmen.

 

Kommunalabgabe


Kommunalabgabe

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark wie geplant realisiert wird, würden folgende Gemeinden profitieren:

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also knapp 1,7 Millionen Euro aus der Zuwendung der Windparks in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Anzahl 3 WEA
Anlagentyp Nordex N175
Nabenhöhe 179 Meter
Rotordurchmesser 175 Meter
Gesamthöhe 267 Meter
Nennleistung pro Anlage 6,8 Megawatt
Gesamtleistung im Windpark 20,4 Megawatt
Erwartete Stromerzeugung ca. 42 Mio. kWh/Jahr

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürger*innen schon vor dem Bau ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

Im Laufe der Planungen werden wir an dieser Stelle Fotomontagen des Windparks zur Verfügung stellen.

 

Zeitplan

2012 Planungsabsichten von ABO Energy für den „Windpark Sulzheim“ mit insgesamt 3 WEA
September 2013 Positiver Vorbescheid über die Vereinbarkeit mit den Zielen bzw. den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung
März 2013 Einreichung des Genehmigungsantrages nach BImSchG für den Windpark „Sulzheim“
August 2014 Ausweisung des Windvorranggebietes WK20 „Westlich Traustadt“ durch die Regionalplanung Main-Rhön
November 2014 Einführung der 10H-Regelung in Bayern
März 2015 Die Genehmigungserteilung für den Windpark „Sulzheim“ wird abgelehnt.
Ab Oktober 2022 Lockerung der 10H-Regelung in Bayern
Mai 2023 ABO Energy stellt die erneuten Planungsabsichten in der Gemeinderatssitzung in Sulzheim vor
Ab Herbst 2023 Vorbereitung des Genehmigungsantrages und Erstellung diverser Fachgutachten (z.B. Schall- und Schattengutachten)
Februar 2024 Einjährige Windmessung mittels LiDAR
Juni 2024 Einreichung des Genehmigungsantrages nach BImSchG für den Windpark „Vögnitz“
Vorauss. 1. Halbjahr 2025 Information der Bürger*innen bei einer Infomesse
Vorauss. 2026 Baubeginn (abhängig vom Zeitpunkt der Baugenehmigung)
Vorauss. 2027 Inbetriebnahme des Windparks Vögnitz

 

Hintergrund

Vorgeschichte des Windparks

ABO Energy hatte bereits 2012 unter dem damaligen Namen „Windpark Sulzheim“ mit der Planung für den Windpark begonnen. Dieses Vorhaben wurde über ein Vorbescheidsverfahren auf seine Vereinbarkeit mit den Zielen bzw. den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung sowie der gemeindlichen Bauleitplanung der Gemeinde Sulzheim hin überprüft. Nach einem positiven Vorbescheid wurde daraufhin 2014 ein Antrag auf Genehmigung nach dem BImSchG gestellt.

Bei der Prüfung des Vorhabens ergaben sich seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Bedenken gegen das Vorhaben im Hinblick auf die Wallfahrtskirche St. Maria Helferin in Bischwind. Die Wallfahrtskirche Bischwind wurde im Planungsprozess für die sechste Änderung des Regionalplans Main-Rhön nicht als Restriktionskriterium einbezogen und demzufolge auch nicht im Rahmen der Ausweisung des Vorranggebietes berücksichtigt. Im damaligen Genehmigungsverfahren wurde der Belang jedoch kritisch bewertet und der Antrag auf Genehmigung im März 2015 abgelehnt.  

Aufgrund der Einführung der bayernweiten 10H-Regelung war eine weitere Planung von Windenergie in diesem Gebiet zunächst nicht mehr möglich. Mittlerweile wurde die 10H-Regelung gelockert und das Bayerische Denkmalschutzgesetz wurde 2023 novelliert, so dass nun andere Vorgaben gelten. Das Vorranggebiet WK 20 kann nun wieder vollständig genutzt werden und die Wallfahrtskirche Bischwind gilt laut Bayerischem Denkmalschutzgesetz nicht mehr als besonders landschaftsprägendes Denkmal.

Unter dem neuen Namen „Windpark Vögnitz“ nahm ABO Energy die Beplanung des Vorranggebietes WK20 im Jahr 2023 wieder auf und stellte im Juni 2024 ein erneuten Genehmigungsantrag.

Der Weg zum Windpark

Windkraft-Projektentwicklung ist eine komplexe Aufgabe. Fachwissen aus vielen Disziplinen ist erforderlich, um einen Windpark zu planen und ans Netz zu bringen. Bei ABO Energy arbeiten unter anderem Meteorolog*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Geograph*innen, Bau- und Elektroingenieur*innen, Kaufleute, Journalist*innen und Umweltwissenschaftler*innen Hand in Hand, damit die Anlagen zügig errichtet werden und möglichst viel sauberen Strom produzieren.

Die einzelnen Phasen der Windparkentwicklung haben wir hier zusammengestellt und genauer beschrieben.

Das Genehmigungsverfahren

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein Windpark technisch und juristisch baureif. Sobald die Behörde die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bescheinigt hat, beginnt eine siebenmonatige Frist, während der über das Vorhaben zu entscheiden ist.

Einige der einzureichenden Unterlagen – wie zum Beispiel Lagepläne – stammen von ABO Energy-Mitarbeiter*innen. Andere Dokumente stammen von den Herstellern der Anlagen oder werden von beauftragten unabhängigen Gutachter*innen erstellt.

Zu den Antragsunterlagen gehören unter anderem Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf Fauna und Flora. ABO Energy koordiniert und betreut tierökologische Fachgutachten und Monitorings und erstellt Sichtfeldanalysen.

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Windpark außerdem strenge Grenzwerte beim Schall und Schattenwurf einhalten, die den einzuhaltenden Abstand zur nächstgelegenen Siedlung mitbestimmen. In den Fragen & Antworten weiter unten erklären wir diese Grenzwerte genauer.

Eine Genehmigung wird durch das Land Bayern nur ausgestellt, wenn alle genehmigungsrelevanten Themen von den entsprechenden Fachbehörden geprüft wurden. Dabei müssen alle Auswirkungen des geplanten Windparks innerhalb gesetzlicher Vorgaben bleiben. Unter anderem werden folgende Aspekte überprüft:

Erst wenn alle Themen von der Behörde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt werden, wird eine Genehmigung ausgestellt. Diese beinhaltet dann auch entsprechende Auflagen zur Einhaltung möglicher gesetzlich vorgegebener Grenzwerte.

Fragen und Antworten zum Windpark Vögnitz

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Windpark Vögnitz möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Ihre Frage zur Windenergie in Vögnitz:



Häufige Fragen

Allgemein

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Internetseite bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km-Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2023. ABO Energy beauftragt außerdem nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

 

Vor Ort

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich? 

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks häufig die Möglichkeit, sich mit unserem Angebot Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen finanziell zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan? 

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen, wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb, strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). 

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören? 

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist, beispielsweise wenn sich ein Flugzeug nähert.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. 

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien? 

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die 2020 erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

 

 

Der produzierte Strom

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren zum Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden sehr teuer. 

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll, denn es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen. Deutschland macht sich damit außerdem unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

 

Natur- & Artenschutz

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde. Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert. 

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Wir legen Streuobstwiesen an, pflanzen hochwertige Mischwälder oder entsiegeln Flächen durch den Abriss von nicht mehr genutzten Gebäuden und schaffen dadurch Biotope mit hohem Artenreichtum. Weitere Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.

Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Das können unter anderem Wanderwege sein, die mit Infotafeln und Spielstationen zum Thema erneuerbare Energien die ganze Familie ansprechen. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier

 

Technisches

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

 

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs recycelt werden. Zum Beispiel landen Beton und Stahl in der Regel direkt im Straßenbau vor Ort oder im Stahlwerk. 

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Kontakt

Carolin Mahlo

Ansprechpartnerin Projektplanung

Carolin Mahlo

Tel. +49 611 267 65-882
Fax +49 611 267 65-599
carolin.mahlo(at)aboenergy.com

Lena Fritsche

Ansprechpartnerin Presse

Lena Fritsche

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Windenergie-Projekte in Bayern

 

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