Windpark Settinchen

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ABO Energy plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit fünf Anlagen in Gollmitz. Das zur Stadt Calau gehörende Areal wurde zwischenzeitlich bereits im Regionalplanentwurf der Regionalplanung Lausitz-Spreewald als Windvorranggebiet dargestellt. Ende März 2024 haben wir den Genehmigungsantrag für vier Windkraftanlagen gestellt. Ende Mai 2024 folgte der Antrag für den Bau einer weiteren Anlage beantragt. 

Um Sie jederzeit auf dem neuesten Planungsstand zu halten, aktualisieren wir diese Website regelmäßig. Außerdem finden Sie hier Hintergrundinformationen sowie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

Juni 2024: Fünfte Anlage nach EUNotfall-Verordnung beantragt

ABO Wind hat eine weitere Anlage für den Windpark Settinchen nach der EUNotfall-Verordnung beantragt. Die EuNotfall-Verordnung ermöglicht den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und ist in Deutschland über §6 WindBG geregelt. So kann es zu kurzfristigen Änderungen und zusätzlichen Standorten kommen, sobald die Genehmigungsbehörde (in Brandenburg das Landesamt für Umwelt) eine ausreichende Reife des Regionalplans sieht.

Die fünfte Anlage läuft somit unter einem separaten Verfahren und wird dementsprechend unabhängig vom ersten Antrag behandelt.

Mai 2024: Rund 70 Besucher*innen bei Infomesse

Windpark Settinchen Infomesse

Am 27. Mai kamen rund 70 Interessierte zur Infomesse in der Stadthalle Calau. Sieben Experten von ABO Wind beantworteten die zahlreichen Fragen der Anwohner*innen, unter Anderem zu den Schall- und Schattenemissionen des geplanten Windparks. Alle ausgestellten Poster finden sich auf dieser Website zum Download.

Gegen Ende der Veranstaltung machte ABO Wind freiwillig die Hälfte der Stadthalle für eine lokale Sportgruppe frei, damit ihr Training trotz der Infoveranstaltung in der von ABO Wind reservierten Halle stattfinden konnte. Sport und Informationen waren also spontan auch parallel möglich.

Mai 2024: Einladung zur Infomesse am 27. Mai

ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit vier Anlagen in Gollmitz. Das zur Stadt Calau gehörende Areal ist im Regionalplanentwurf der Regionalplanung Lausitz-Spreewald als Windvorranggebiet ausgewiesen und bietet hervorragende Bedingung zur Erzeugung von grüner Energie. „Um alle Anwohnerinnen und Anwohner ausführlich über unser Vorhaben zu informieren, haben wir erstens diese Internetseite veröffentlicht und veranstalten zweitens eine Infomesse“ sagt Projektleiter Jerome Braun. Daher lädt ABO Wind ein zur

Infomesse Windpark Settinchen

am Montag, 27. Mai 2024, von 16 bis 20 Uhr,

in der Stadthalle Calau, Lindenstr. 18, 03205 Calau.

Diverse Poster an Stellwänden informieren an dem Tag unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz. Außerdem wird deutlich, wie Gemeinden und Anwohner vom Bau des Windparks finanziell profitieren können. Alleine die Kommunalabgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) würde in den 20 Jahren der EEG-Vergütung mehr als 1,6 Millionen Euro in die Gemeindekasse der Stadt Calau spülen Dazu kommen der so genannten Windkrafteuro und Zahlungen für Wegenutzungen. Zudem zeigen auf der Infomesse ausgestellte Visualisierungen, wie der Windpark später aussehen würde. Projekt- und Bauleiter*innen von ABO Wind sowie externe Natur- und Artenschutzgutachter stehen für persönliche Gespräche bereit. Auch die windkraftkritische Bürgerinitiative ist eingeladen, ihren Standpunkt auf der Infomesse darzustellen.

„Das Ganze hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von uns betreut“, erklärt Projektleiter Braun. Gäste können sich also um 16 Uhr genauso gut informieren wie um 18 oder 19 Uhr. Wer sich die Info-Poster nicht vor Ort in der Ausstellung ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus am Computer machen. Auf dieser Internetseite stehen ab dem Nachmittag des 27. Mai alle ausgestellten Poster zum Download bereit. „Auf dieser Website kommunizieren wir außerdem Neuigkeiten während der gesamten Projektphase“, sagt Braun.

April 2024: Website online

Auf dieser Website informieren wir Sie über alles Wissenswerte zum Windpark Settinchen.

 

 

Projektinfos

Standort

Der Windpark Settinchen soll im Wald- und Offenlandgebiet zwischen den Orten Settinchen, Bronkow, Rutzkau und Gollmitz entstehen. Derzeit kalkulieren wir mit mittleren Windgeschwindigkeiten von 6,8 m/s auf einer Nabenhöhe von 165 Metern. Das Planungsgebiet ist größtenteils geprägt von forstwirtschaftlich genutzten Nadelholzbeständen, sowie landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen.

 

Windpark Settinchen

Alle Anlagen sind mehr als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzliche Vorgaben erfüllt sind.

 

Kommunalabgabe

Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Soweit die geplanten fünf Anlagen in Gollmitz realisiert werden, könnten die Stadt Calau rund 105.500 Euro pro Jahr und die Gemeinde Bronkow etwa 72.500 Euro pro Jahr erwarten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 3,5 Millionen Euro allein aus der Zuwendung der fünf Windenergieanlagen in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Windkrafteuro

Windkrafteuro

Zusätzlich erhalten anspruchsberechtigte Gemeinden Zahlungen nach dem Brandenburgischen Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG), den so genannten Windkrafteuro. Diese Sonderabgabe ist jährlich für die Dauer des Betriebs an Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern um den Anlagenstandort zu zahlen. Davon profitieren neben der Stadt Calau und der Gemeinde Bronkow auch die Gemeinden Sallgast, Luckaitztal und Massen-Niederlausitz. Die Sonderabgabe beträgt 10.000 Euro je Windenergieanlage und Jahr und wird entsprechend des Flächenanteils der Gemeinde im Drei-Kilometer-Radius aufgeteilt.

Aktuell wird seitens des Brandenburger Wirtschaftsministeriums eine Erhöhung der Sonderabgabe auf 5.000 Euro pro Megawatt (MW) Leistung der Anlage angestrebt. Die vier von uns geplanten Anlagen haben eine Leistung von jeweils 6,6 MW. Entsprechend würde sich die Sonderabgabe auf 33.000€ pro WEA erhöhen.

Anlagentyp

Windkraftanlagen 5 WEA
Anlagenhersteller Siemens Gamesa
Nabenhöhe 165 Meter
Rotordurchmesser 170 Meter
Gesamthöhe 250 Meter
Nennleistung 6,6 Megawatt je Anlage

Visualisierungen

Übersicht Fotopunkte

 

 

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in Brandenburg

Die Windenergieanlagen befinden sich im Windvorranggebiet, das der Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ausweist. Der Regionalplan wurde am 04.10.2023 durch die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bekannt gemacht.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land vom 28.07.2022 soll dem Ausbau der erneuerbaren Energien erheblicher Raum gegeben und die Ausgestaltung der Ausbauziele den Ländern überlassen werden. Im Land Brandenburg wurde ein Flächenziel für Windenergiegebiete von 2,2 % bis 2032 mit einem Zwischenziel von 1,8 % bis 2027 festgelegt. Auf der Grundlage dieser geltenden Rechtslage beschloss die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald die Ausweisung von Windvorranggebieten für die Nutzung der Windenergie mit einem Flächenziel von mindestens 2,2 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion bis zum Jahr 2027.

Fragen und Antworten zum Windpark Settinchen

Nun sind Sie als Anwohner*in gefragt: Welche Fragen zum Windpark Settinchen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie Settinchen:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks häufig die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen am Projekt finanziell zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2021. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).


Art der baulichen Nutzung

Tag

Nacht

Industriegebiet

70 dB(A)   

70 dB(A)

Gewerbegebiet

65 dB(A)

50 dB(A)

Kern-, Dorf-, Mischgebiet

60 dB(A)

45 dB(A)

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet    

55 dB(A)

40 dB(A)

Reines Wohngebiet

50 dB(A)

35 dB(A)

Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt

45 dB(A)

35 dB(A)

 

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 7.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden extrem teuer.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die 2020 erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie dem Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen (AGW-Erlass) inklusive neugefasster tierökologischer Abstandskriterien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt.

Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.

Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier.

Kontakt

Jerome Braun

Projektleiter

Jerome Braun

Tel. +49 30 921 074-912
Fax +49 611 267 65-599
jerome.braun(at)aboenergy.com

Dr. Daniel Duben

Pressesprecher

Dr. Daniel Duben

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

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