Windpark Öhningen

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ABO Energy plant auf Flächen des baden-württembergischen Staatsforst (ForstBW) einen Windpark mit bis zu fünf modernen Anlagen. Eine der beplanten Teilflächen liegt nordwestlich von Schienen an der Gemarkungsgrenze zu Singen. Die andere liegt nordöstlich von Schienen an der Grenze zu Singen und Moos. Wo genau welche Anlagentypen tatsächlich errichtet werden können, müssen die anstehenden Detailplanungen zeigen.

Auf dieser Website halten wir Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Fener finden Sie hier Hintergrundinformationen und haben die Gelegenheit, Fragen an uns zu stellen.

Entwicklung
Aktueller Status
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb

 

Faktencheck 

Der Verein Landschaftsschutz westlicher Bodensee e.V. (LWB) hat eine Broschüre veröffentlicht, die sich mit der Windkraft im Allgemeinen und den Planungen von Windparks am Bodensee im Besonderen beschäftigt. Leider werden darin Behauptungen aufgestellt, die nachweislich falsch oder tendenziös sind. Daher liefern wir hier einen Faktencheck. 

Faktencheck öffnen

Es wird behauptet:
Die ABO Wind AG baut beim Windpark Öhningen riesige Fundamente mit 1.500 Kubikmetern von 30 Metern Durchmesser und Einbautiefe von mindestens vier Metern (S.24).

Richtig ist:
Die Betonfundamente sind bis zu 3 Meter tief und es werden circa 1.000 Kubikmeter Beton verbaut.

 

Es wird behauptet:
Durch die verstärkte Nutzung von Kohlekraftwerken nach der Abschaltung der Atomkraftwerke sind die CO2 -Emissionen gestiegen (S.6).

Richtig ist:
Die Erzeugung von Strom aus Kohlekraftwerken ging in Deutschland 2023 im Vergleich zu 2022 um 30,8 Prozent zurück (169,5 Mrd. kWh in 2022 auf 117,4 Mrd. kWh in 2023). Der Anteil von Kohlestrom an der Gesamterzeugung sank im Jahr 2023 auf 26,1 % (2022: 33,2 %). Allein 2020 wurden durch die Nutzung erneuerbarer Energien 227 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen eingespart. Durch die Windenergie konnten 2020 etwa 101 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente vermieden werden.

 

Es wird behauptet:
Der Brand von WEA sei sehr gefährlich und es seien keine Schutzmaßnahmen vorhanden. Außerdem gebe es kein Brandschutzkonzept (S. 22).

Richtig ist:
In Deutschland stehen knapp 30.000 Windenergieanlagen an Land. Zwischen 2012 und 2018 kam es zu 41 Bränden an diesen Windenergieanlagen. Das sind knapp 6 pro Jahr, eine Wahrscheinlichkeit von rund 0,02 Prozent. Zu Bränden kam es meistens an Anlagen älterer Generationen. Moderne Anlagen verfügen über technisch ausgefeilte Brandschutzsysteme. Zudem gibt es für alle Anlagen mit den örtlichen Feuerwehren abgestimmte Brandschutzkonzepte. Ohne dieses abgestimmte Brandschutzkonzept wird keine Anlage genehmigt und gebaut.

Zum Vergleich: Auf der ganzen Welt waren im Jahr 2022 411 Atomkraftwerke in Betrieb. Im Laufe der AKW-Geschickte sind mit Tschernobyl und Fukushima zwei Anlagen (also knapp 0,5 Prozent der existierenden Atomkraftwerke) in Flammen aufgegangen, was den Tod unzähliger Menschen nach sich zog. Menschliche Opfer von brennenden Windenergieanlagen in Deutschland sind nicht bekannt.

 

Es wird behauptet:
Gemeinden nördlich der im Windpark Öhningen geplanten Anlagen sind stark vom Schattenwurf betroffen. Betreiber bekommen ihr Geld selbst dann, wenn Anlagen zur Vermeidung des Schatten-wurfs abgeschaltet werden müssen (S. 26).

Richtig ist:
Der gesetzlich vorgeschriebene maximale Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten am Tag und 30 Stunden pro Kalenderjahr. Es darf also an keinem Tag mehr als 30 Minuten und in keinem Jahr mehr als 30 Stunden Schatten auf das Grundstück eines Wohnhauses fallen. In der Praxis wird die Abschaltautomatik der Anlagen meistens so programmiert, dass die gesetzliche möglichen 30 Stunden pro Jahr nicht erreicht werden, sondern der Schattenwurf auf rund acht Stunden im Jahr begrenzt wird. Die Werte auf der dargestellten Karte beziehen sich auf die astronomisch maximal mögliche Beschat-tungsdauer. Die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case) ist die Zeit, bei der die Sonne theoretisch während der gesamten Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht und die Windenergieanlage in Betrieb ist.

 

 

Es wird behauptet:
Eine umweltfreundliche, günstige und CO₂-freie Alternative zu Wind und PV seien Atomkraftwerke. Wenn es keine Förderung für WEAs mehr gebe, würde keine einzige Windenergieanlage mehr gebaut.

Richtig ist:
Der Atomausstieg hat den Strompreis laut Bundesnetzagentur nicht negativ beeinflusst. Die Groß-handelspreise sinken kontinuierlich (April 22 = 166 €/MWh; April 23 = 101 €/MWh; April 24 = 62 €/MWh). Der französische Atomstaatskonzern EDF ist stark überschuldet. Allein die Kosten für die Reparaturen der französischen Bestandsanlagen kosten mit durchschnittlich etwa fünf Cent pro produzierter Kilowattstunde Strom mehr als die in Deutschland derzeit garantierte Einspeisevergütung für Solarparks. Die EDF muss zudem die Rechnung für angehäuften Atommüll ohne Endlager begleichen – Folgekosten, die in Deutschland jede*r Steuerzahler*in tragen muss. In Finnland sind die Kosten neuer Atommeiler explodiert. Mittlerweile werden sie auf 20 Milliarden statt ursprünglich kalkulierter drei Milliarden geschätzt. Dazu kommt eine Verspätung von derzeit 13 Jahren bis zur Inbetriebnahme. Frankreich muss im Sommer regelmäßig Kohlekraftwerke hochfahren, weil AKWs aus Sicherheitsgründen stillstehen müssen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit des Landes.

 

Es wird behauptet:
Aufgrund Volatilität Erneuerbarer wird in Deutschland Atomstrom aus Frankreich importiert, da die Erneuerbaren in Deutschland nicht genug Strom liefern (S. 7).

Richtig ist:
Der Großteil des in Deutschland importierten Stroms kommt aus erneuerbaren Energiequellen aus Skandinavien (Wasserkraft + Wind). Importe folgen nicht zwangsläufig aus Strommangel, sondern weil Strom anderswo günstiger produziert werden kann. Im Sommer 2023 hat insbesondere Deutschland sehr viel Strom (aus erneuerbaren Quellen) nach Frankreich exportiert, weil dort rund die Hälfte der Atomkraftwerke nicht betriebsbereit waren. Eine Entwicklung, die sich bei durch den Klimawandel bedingte heiße Sommer noch verstärken wird, da die Flüsse einerseits zu warm und der Pegelstand andererseits zu niedrig für eine Kühlung der Atomkraftwerke sind.

 

Es wird behauptet:
Durch die Wiedervernässung von Feuchtgebieten kann CO₂ eingespart werden (S. 24).

Richtig ist:
Die Trockenlegung von Mooren ist für rund sieben Prozent unserer nationalen CO₂ Emissionen verantwortlich. Die Energiewirtschaft stieß im Jahr 2023 108 Millionen Tonnen CO₂ aus. Das sind 33,3 % der gesamten CO₂ Emissionen. Der Kampf um die Renaturierung der Moore darf eine Reduzierung der CO₂-Emmissionen nicht obsolet machen. Vielmehr ist beides nötig.

 

Es wird behauptet:
Es werden Umweltgesetze ausgehebelt, um Windkraftanlagen zu bauen (S. 14).

Richtig ist:
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften werden nicht ausgehebelt. Vielmehr definiert das Gesetz rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird von unabhängigen Expert*innen gründlich untersucht, ob zum Beispiel der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Dazu werden die Flugrouten der Tiere schon während der Planung vielfach getrackt. Darüber hinaus verpflichten sich Projektierer von Windenergieanlagen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Es wird behauptet:
Windkraftanlagen enthalten SF6-Gas, welches 30 000-mal schädlicher ist als CO₂ (S. 16).

Richtig ist:
Eine Windkraftanlage enthält rund drei Kilogramm SF6-Gas. Umspannwerke (die auch für konventionelle Kraftwerke genutzt werden) enthalten mehrere Tonnen dieses Gases. Den größten Anteil haben jedoch Schallschutzfenster, die bis 2007 hergestellt wurden. Durch sie gelangt mit Abstand der größte Anteil an SF6-Emissionen in die Atmosphäre. Das in Windenergieanlagen genutzte SF-6-Gas wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, so entsorgt, dass es nicht in die Atmosphäre gelangt.

 

Es wird behauptet:
Windkraftanlagen verändern das Klima (S.18).

Richtig ist:
Im Umfeld von Windenergieanlagen lassen sich bestimmte Temperatur-Effekte beobachten. Sie sind aber kleinräumig und regional eng begrenzt. Auch der Niederschlag wird nicht durch WKA beeinflusst, da das Wetter in großen Höhen entsteht.

 

Es wird behauptet:
Windkraftanlagen des Windparks Öhningen seien in Wasserschutzgebieten geplant (S. 24).

Richtig ist:
Es ist richtig, dass die Anlagen 2 bis 5 im Wasserschutzgebiet Zone III und IIIA geplant sind (WSG TB BRUDERWIESE). Laut des Windenergieerlasses Baden-Württemberg sollte bei der Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen - vorbehaltlich der Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere der Windhöffigkeit - Gebiete außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bzw. Gebiete der Schutzzone III gegenüber anderen Standorten vorgezogen werden. Gefahren für die Wasserversorgung werden durch Vermeidungsmaßnahmen weitestgehend ausgeschlossen. Die Nutzung von wassergefährdenden Stoffen ist auf das notwendigste Maß zu beschränken bzw. zu minimieren. Sollten wassergefährdende Stoffe austreten, werden diese vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Für die Betreiber sind grundsätzlich die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid bezüglich Boden-/Wasserschutz zu beachten.

 

Es wird behauptet:
Windkraftanalgen führen durch ihr Blinklicht zur dauerhaften Lichtverschmutzung (S. 36).

Richtig ist:
Die roten Blinklichter (Befeuerung) an den Rotorblättern sind bei Anlagen ab einer Höhe von 100 Metern Pflicht, um Flugzeuge und Helikopter zu warnen. In vielen Windparks gehen die Lichter mittlerweile nur noch an, wenn es auch tatsächlich nötig ist. Radarsensoren überwachen dort die Umgebung der Windenergieanlagen. Durch ein solches System blinken die Lichter in Zukunft nur noch nach Bedarf, das heißt beim Anflug von Flugzeugen. Da es nur selten vorkommt, dass Flugzeuge nachts in kritischer Höhe über einen Windpark fliegen, können die Lichter über 90 Prozent der Nachtzeit ausgeschaltet bleiben. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zur Installation dieser bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung eingeführt. Seit Januar 2023 müssen alle neuen Windenergieanlagen mit Systemen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. Der Windpark Öhningen wird also nur blinken, wenn sich wirklich ein Flugzeug in kritischer Nähe befindet.

 

Es wird behauptet:
Deutschland ist die einzige Industrienation, die sich alleine auf Windkraft- und Solaranlagen verlässt (S.38).

Richtig ist:
Allein im Jahr 2022 stammen 83% des weltweiten Kapazitätszuwachses bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. 60% der Neukapazität von regenerativen Energien wurden in Asien zugebaut. Den größten Beitrag leistete China mit 141 GW Kapazität. Im Vergleich: Der deutsche Zubau belief sich im gleichen Jahr auf 18,2 GW erneuerbarer Energien.

 

Es wird behauptet:
Immobilien verlieren an Wert, wenn sie sich zu nah an Windparks befinden (S. 42).

Richtig ist:
Eine Windkraftanlage in Sichtweite zu haben, mindert den Wert von Häusern nur geringfügig und vorübergehend. Der Effekt ist umso geringer, je weiter die neu installierten Windräder entfernt sind und lässt mit der Zeit nach. Ein Haus zu haben, in dessen Umkreis eine Windkraftanlage steht, verringert den Wert um ein Prozent. Im Laufe der Jahre klettert der Wert des Hauses aber wieder auf das ursprüngliche Niveau. Windkraftanlagen die ab 2017 gebaut wurden, haben keinen nachweislichen Effekt mehr auf den Immobilienmarkt.

Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau der Windenergie, so kann vielmehr unterstellt werden, dass diese insbesondere in strukturschwachen Regionen eher positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirkt. Untermauert wird diese Vermutung durch die Ergebnisse einer Untersuchung im Raum Ostfriesland an Standorten mit einer im deutschlandweiten Vergleich sehr hohen Dichte an Windrädern. Dort konnte eine positive Immobilienpreisentwicklung verzeichnet werden. Zu dem gleichen Ergebnis kommt eine langjährige Analyse der Stadt Aachen zur Immobilienpreisentwicklung bzgl. des Windparks „Vetschauer Berg“. Dort wurde festgestellt, dass die Immobilien in der Nähe zum Windpark eine positive Preistendenz aufwiesen.

 

Es wird behauptet:
Bürger*innen werden von ABO Wind nicht über die Planung des Windparks Öhningen informiert (S. 2).

Richtig ist:
Am 04. Mai 2023 fand eine öffentliche Informationsmesse in Öhningen statt. Zeitgleich wurde die Website www.windpark-oehningen.de veröffentlicht. Des Weiteren nimmt ABO Wind regelmäßig an Gemeinderatssitzungen teil, um die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Es wird behauptet:
Atomkraft sei die mit Abstand sicherste Energieform (S.48).

Richtig ist:
Verschiedene Arten zur Erzeugung von Energie bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau bezüglich der Gefahr für Leib und Leben der Arbeitenden: AKW = 0,01 Tote pro TWh, PV = 0,02 Tote pro TWh, Wind = 0,04 Tote pro TWh. Betrachtet man die Reaktorkatastrophen in Fukushima und Tschernobyl mit unfassbaren Folgen für Mensch und Natur mutet eine solche Aussage fast zynisch an.

 

Es wird behauptet:
31 Prozent der Menschen sind gegenüber Windkrafträdern kritisch bis ablehnend eingestellt (S. 46).

Richtig ist:
Rund 81 % der Deutschen geben in einer repräsentativen Umfrage an, dass der Ausbau von Windenergie an Land sehr wichtig bis eher wichtig ist. Nur 18% des Bevölkerung halten den Ausbau der Windkraft für nicht wichtig. Auch in den Gemeinden, in denen Windparks entstehen, ist eine Mehrheit meistens für den Bau des Windparks. Übertönt wird diese stille Mehrheit häufig von einer sehr lauten, in Bürgerinitiativen organisierten, Minderheit.

 

Es wird behauptet:
Im Fundament und während dem Bau von Windkraftanlagen treten wasserverunreinigende Substanzen auf (S. 24).

Richtig ist:
Konkrete Forschungen zu Schadstoffausträgen aus WEA-Betonfundamenten sind nicht bekannt. Abgesehen von den erheblichen Unterschieden in Größe und Menge unterscheiden sich die Stahlbeton-Fundamente von Windenergieanlagen hinsichtlich der zu ihrer Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe zunächst einmal nicht von anderen Beton-Fundamenten und -Gründungen, beispielsweise im Straßenbau oder bei der Errichtung von Gebäuden.

Generell wird angestrebt, die Nutzung von wassergefährdenden Stoffen auf das notwendigste Maß zu beschränken bzw. zu minimieren. Gegebenenfalls anfallendes Abwasser, das behandlungsdürftig (inkl. erkennbar belastetes Niederschlagswasser) ist, wird gesammelt und fachgerecht entsorgt. Sollten wassergefährdende Stoffe austreten, werden diese vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Für die Betreiber sind grundsätzlich die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid bezüglich Boden-/Wasserschutz einzuhalten.

Zur Betonherstellung werden Zement und Zusatzstoffe – wie zum Beispiel Bindemittel und Gesteinskörnungen – eingesetzt. Diese Ausgangsstoffe können prinzipiell auch das Grundwasser und den Boden gefährdende Spurenelemente enthalten. Allerdings gibt es hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Beton und seiner Ausgangsstoffe eine Reihe von einzuhaltenden bauaufsichtlichen Regelungen, Normen und Zulassungsvoraussetzungen. Erfolgt die Herstellung von Beton nach den entsprechenden DIN-Normen bzw. werden – den jeweiligen DIN-Normen entsprechend – als unbedenklich geltende Ausgangsstoffe verwendet, so ist eine Umweltverträglichkeit sichergestellt (vgl. DAfStb 2010).

Im Zuge der Grundwasserentnahme bzw. für die Aufbereitung von Trinkwasser gibt es bereits heute eine Reihe von Verfahren, um gesundheitsschädliche Spurenelemente aus dem Wasser herauszufiltern, auch zur Eliminierung von Schwermetallen. Hierzu kommen in Wasserwerken Sand- und Kiesfilter zum Einsatz, die Oxide und Hydroxide, an die sich Schwermetalle anlagern, herausfiltern. Zudem gibt es Verfahren zur Ausfällung bzw. Ausflockung mit Metallsalzen oder Kalkhydrat oder solche, bei denen sogenannte Ionenaustauscher zum Einsatz kommen. Zu bedenken ist hierbei stets, dass zusätzliche Filtertechnik auch zu höheren Kosten bei der Wasseraufbereitung führt. Alternativ zu einer Nachbehandlung kann Wasser, welches bestimmte Grenzwerte nicht einhält, auch mit Wasser gemischt werden, welches die Grenzwerte unterschreitet, so dass der „Verschnitt“ die jeweiligen Grenzwerte einhält. Grundsätzlich sollten präventive Vermeidungsmaßnahmen denen der Nachbehandlung vorgezogen werden.

 

Es wird behauptet:
Windkraftanlagen führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Infraschall (S. 28).

Richtig ist:
Infraschall liegt in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unter der Hör-/Wahrnehmungsschwelle. Windenergieanlagen haben keinen Einfluss auf den Infraschall. Im ländlichen Bereich wird er hauptsächlich durch Wind verursacht, in der Stadt durch technische Anlagen oder Fahrzeuge. Bislang konnte kein Zusammenhang von Infraschall, der durch Windkraftanlagen einwirkt, und gesundheitlichen Symptomen nachgewiesen werden.

 

Es wird behauptet:
ABO Wind verkauft die ganzen Anlagen des Windparks Öhningen für viel Geld. Nach dem Bau ist diese Firma mit all seinen Verantwortlichen wieder von der Bildfläche verschwunden (S.10).

Richtig ist:
Für den Windpark in Öhningen kooperieren wir mit den Stadtwerken Tübingen. Wir sind zwar nicht Betreiber der WEA, halten aber einen Großteil der von uns entwickelten Projekte bei uns in der Betriebsführung. So stellen wir sicher, dass der Windpark auch nach der Inbetriebnahme Jahre so läuft wie geplant. Langfristiger Ansprechpartner für die Kommunen bleiben wir dadurch dann natürlich auch.

 

 

 

Aktuelles

Juni 2024: Visualisierungen online

Um sich ein besseres Bild von unseren Planungen machen zu können, haben wir auf dieser Website professionelle Visualisierungen hochgeladen (zu finden unter 'Hintergrund'). Zehn unterschiedliche Fotopunkte zeigen perspektivisch korrekt auf, wie sich die fünf geplanten Anlagen ins Landschaftsbild integrieren würden.

Februar 2024: Zuwegungsstudie

Es wurden verschiedene Zuwegungsvarianten zum Windpark Öhningen geprüft. Das Ergebnis wird derzeit ausgewertet und geprüft.

Herbst 2023: Artenschutzfachliche Untersuchungen

Seit Herbst 2023 laufen die artenschutzfachlichen Untersuchungen im Planungsgebiet.

Oktober 2023: Windenergieanlage Gemeinde Öhningen

Im Oktober 2023 wurde der Vertrag über eine Windenergieanlage auf dem Grundstück der Gemeinde Öhningen unterzeichnet.

Mai 2023: Positives Feedback bei Nachhaltigkeitsmesse

Etwas mehr als 100 Personen haben sich am 4. Mai auf Einladung von ABO Wind und RES Deutschland zwischen 16 und 20 Uhr auf der Nachhaltigkeitsmesse in der Turnhalle Öhningen-Schienen über die erneuerbaren Energieprojekte auf der Halbinsel Höri informiert. „Insgesamt war die Veranstaltung gelungen“, bilanziert Projektleiterin Janine Großjean: „Ich habe den Eindruck, dass wir viele Fragen der Bürger beantworten konnten und dass alle Besucher die persönliche Atmosphäre sowie frühzeitige Informationen wertgeschätzt haben.“ 

Den Artikel des Südkurier zu der Veranstaltung finden Sie hier.

 April 2023: Einladung zur Nachhaltigkeitsmesse am 4. Mai

ABO Wind und RES Deutschland (RES) möchten die Energiewende mit dem Ausbau der Wind- und Solarenergie in Öhningen vorantreiben. Die Mehrheit der Deutschen ist nicht erst seit dem russischen Angriff auf die Ukraine für einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien. Gleichwohl wirft dieser Ausbau vor Ort häufig viele Fragen auf. Daher möchten beide Unternehmen mit den Anwohner*innen ins Gespräch kommen.

„Wir beginnen gerade erst mit der Planung des Windparks in Öhningen“, sagt ABO Wind-Projektleiterin Janine Großjean: „Aber schon jetzt möchten wir die einzelnen Planungsschritte erläutern und erklären, was der Ausbau der Windkraft für die Region bedeutet.“ RES ist mit den Planungen für den Freiflächen-Solarpark schon weiter. Mit einer installierten Leistung von rund zehn Megawatt kann der Solarpark rechnerisch über die Hälfte des gesamten Energiebedarfs der Gemeinde Öhningen decken. Die Solarstromanlage selbst umfasst eine Größe von 7,6 Hektar. „Das entspricht rund zehn Fußballfeldern - für eine Gemeindegröße von rund 3.600 Einwohner*innen eine große Anlage und ein echter Mehrwert für die Energiewende vor Ort”, sagt Gerhard Kienzler, Geschäftsführer RES Deutschland.

Um Fragen interessierter Bürger*innen persönlich zu beantworten, laden ABO Wind und RES ein zur

Infomesse am Donnerstag, 04. Mai 2023 von 16 bis 20 Uhr in der Turnhalle, Schulstraße 13 in 78337 Öhningen-Schienen.

Auf diversen Postern an Stellwänden informieren die Unternehmen unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz. Außerdem wird deutlich, wie Gemeinden und Anwohner*innen vom Bau des Wind- und Solarparks finanziell profitieren können. Besucher*innen können sich mit den anwesenden Expert*innen zu allen Aspekten der Solar- und Windenergie austauschen. „Das Ganze hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von ABO Wind und RES betreut“, erklärt ABO Wind Projektleiterin Großjean. Besucher*innen können sich also um 16 Uhr genauso gut informieren wie um 18 oder 19 Uhr.

Wer sich die Info-Poster nicht vor Ort in der Ausstellung ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus am Computer machen. Unter www.windpark-oehningen.de stehen ab dem Nachmittag des 04. Mai alle ausgestellten Poster des Wind-Projekts zum Download bereit. Unter www.solarpark-oehningen.de finden sich ab dann auch alle Poster über den Solarpark von RES. Schon jetzt bieten beide Webseiten viele Informationen rund um die beiden Erneuerbaren-Energienprojekte auf der Halbinsel Höri am Bodensee. „Ferner finden hier Anwohner*innen im Laufe des Projekts alle Neuigkeiten zum Projekt, den aktuellen Stand der Planungen und können sich über alle Hintergründe des geplanten Solarparks transparent informieren“, erklärt RES-Projektleiter Miles Skeletti.

Dezember 2022: Projektseite online

Auf dieser Website finden Sie alle Neuigkeiten zu unseren Planungen in Öhningen.

 

 

Projektinfos

Standort

Windpark Öhningen

Die Planungsfläche mit einer Größe von insgesamt 32 Hektar teilt sich in zwei Flächen auf. Die eine Teilfläche liegt nordwestlich von Schienen an der Gemarkungsgrenze zu Singen. Die zweite Fläche liegt nordöstlich von Schienen an der Grenze zu Singen und Moos. Die Flächen bieten ein Potential für bis zu fünf Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 245,5 Metern.

Anlagenzahl- und -standorte noch unklar

Wo genau welche Anlagen tatsächlich errichtet werden können, klärt sich im Laufe der Detailplanungen. Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, sind auf dieser Karte die maximal möglichen fünf Anlagenstandorte eingezeichnet. 

 

 

Kommunalabgabe


Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die fünf Anlagen in Öhningen realisiert werden, kämen den Gemeinden Öhningen knapp 79.000 Euro, Moos etwa 35.000 Euro, Singen rund 32.000 Euro, Rielasingen-Worblingen circa 4.000 und Gaienhofen etwa 3.000 Euro jährlich zu.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden also rund drei Millionen Euro allein aus der Zuwendung der fünf Windenergieanlagen in die Gemeindekassen fließen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Bei einer Verpachtung von Flächen der Gemeinde kommen Pachtzahlungen hinzu. Darüber hinaus gibt es Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Anzahl 5 WEA
Anlagentyp Nordex N163
Nabenhöhe 163 Meter
Gesamthöhe 245,5 Meter
Elektrische Nennleistung je Anlage 7 Megawatt
Gesamtleistung im Windpark 35 Megawatt

 

Visualisierungen

Übersicht Fotopunkte

 

 

Zeitplan

 

Hintergrund

Energiewende in Baden-Württemberg

"Die Energiewende ist eine Aufgabe von historischer Tragweite. Sie ist ein Generationenprojekt. Und sie bietet große Chancen – für Baden-Württemberg und darüber hinaus." So formulierte es Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungserklärung im Juli 2012.

Doch in den vergangenen Jahren ist der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg drastisch eingebrochen. Gingen 2017 noch 123 neue Anlagen ans Netz, waren es 2018 und 2019 zusammen gerade mal 40. Analog dazu sank die Zahl der genehmigten Anlagen von 201 im Jahr 2016 auf gerade mal 2 im Jahr 2017, 27 im Jahr 2018 und 15 im Jahr 2019. Das ist lange nicht genug um die ehrgeizigen Ziele der Grün-Schwarzen Landesregierung zu erreichen. Sie möchte den Anteil erneuerbarer Energien von heute rund 37 Prozent bis 2050 auf 80 Prozent erhöhen. Dafür ist ein massiver Ausbau der Windkraft unerlässlich.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Öhningen

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Öhningen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

 

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Ihre Frage zur Windenergie Öhningen:



Häufige Fragen

Können die Windenergieanlagen die seismologischen Messstationen stören? 

Nein. Die Landesregierung hat den zum 9. Mai 2019 außer Kraft tretenden Windenergieerlass vom 12. Dezember 2012 nicht erneuert und ein Informationsportal im Internet eingerichtet. Laut einem Hinweisschreiben der Landesregierung vom 18. Februar 2019 wird der im Erlass festgeschriebene Schutzabstand um das Black Forest Observatory (BFO) von einem Drei-Kilometer-Radius auf einen Radius von fünf Kilometer erweitert. Dieser erweiterte Schutzabstand gilt in der Praxis jedoch nur in Bezug auf das Black Forest Observatory und nicht hinsichtlich anderer seismologischer Messstationen.

Die nächstgelegenen seismologischen Messstationen zum Windpark Öhningen sind Isny im Allgäu (Entfernung 88 Kilometer) und das Black Forest Observatory (Entfernung 81 Kilometer). Der Windpark Öhningen ist daher um ein Vielfaches außerhalb des geforderten Schutzabstands von fünf Kilometern und hat keine Auswirkungen auf die seismologischen Messtationen.

 

Quellen:

BGR - Stationsnetze (bund.de)

20230531_BWE_Positionspapier_Seismologische_Stationen.pdf (wind-energie.de)

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die Gemeinde Öhningen sowie die umliegenden Kommunen können im Falle einer Projektumsetzung mit der sogenannten Kommunalabgabe nach § 6 EEG rechnen, gegebenenfalls kommen auch Einnahmen aus Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung hinzu. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: ABO Energy wird nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten beauftragen. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Die Stadtwerke Tübingen, mit denen wir als ABO Energy an diesem Standort kooperieren, sollen die WEA in Öhningen künftig betreiben. Es wird eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung geben. Mehr zum Thema finden Sie hier. Die detaillierte Ausgestaltung der Beteiligungsform findet in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme statt.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 8.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 600 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie wird der Rückbau der Anlage so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird vonABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Öhningen kommen sogar auf eine Leistung von rund 7.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen speisen den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz ein. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Öhningen geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windenergieanlagen produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahl-bare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allge-meinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Koh-lestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien. 

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Perspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in den geplanten Windenergieanlagen wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Mindern Windenergieanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht und dem Gebot der Eingriffsminimierung bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert den Naturhaushalt an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

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