ABO Energy plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks auf dem Gebiet der Stadt Pfullendorf. Obwohl wir uns momentan in einem sehr frühen Planungsstadium befinden, sind wir schon jetzt um größtmögliche Transparenz bemüht. Diese Website bietet deshalb Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass Sie immer auf dem neusten Planungsstand sind.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Das Landratsamt Sigmaringen hat unseren Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Pfullendorf-Denkingen am 30.10.2023 genehmigt.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 30.09.2022 entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Bau und Betrieb des Windparks Pfullendorf-Denkingen aufgehoben wird und das Landratsamt den Genehmigungsantrag aufnehmen und verbescheiden muss.
Das zuständige Landratsamt Sigmaringen hat im April 2020 unseren Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Pfullendorf-Denkingen abgelehnt – hauptsächlich aufgrund artenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf den Rotmilan. Wir sind weiterhin von der Genehmigungsfähigkeit des Projekts überzeugt und haben daher im Mai 2020 gegen die Ablehnung des Windparks Klage bei dem zuständigen VG Sigmaringen eingereicht.
Beim Erörterungstermin konnten am 14. Oktober in der Denkinger Andelsbach-Halle sämtliche Einwendungen in sachlicher Atmosphäre vor etwa 40 Besucherinnen und Besuchern besprochen werden.
Der Landkreis Sigmaringen hat den Erörterungstermin zum ABO Wind-Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Pfullendorf-Denkingen verschoben. Der Termin findet nun am Montag, 14.10.2019, um 09.00 Uhr in der Andelsbach-Halle Denkingen, Linzgaustraße 16, 88630 Pfullendorf, statt. Bei Bedarf wird der Termin am 15.10.2019 fortgesetzt. Mehr Infos gibt es hier.
Das zuständige Landratsamt Sigmaringen hat unserem Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Pfullendorf-Denkingen die Vollständigkeit bescheinigt. Als nächster Schritt des Genehmigungsverfahrens folgt nun die öffentliche Auslage des Antrags und der dazugehörigen Unterlagen. Bürgerinnen und Bürger können sich alle Materialien vom 25. April bis zum 24. Mai 2019 an den folgenden Stellen während der Dienststunden ansehen:
- Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, Erdgeschoss an der Infothek beim Haupteingang; Dienststunden: Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Stadt Pfullendorf, Hauptstraße 30 (Klosterpassage), 88630 Pfullendorf, Baurechts-amt, 3. Obergeschoss; Dienststunden: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Gemeinde Heiligenberg, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg, Hauptamt, Erdge-schoss, Zimmer 5; Dienstzeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Gemeinde Illmensee, Kirchplatz 5, 88636 Illmensee, Zimmer 4; Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr, zusätzlich Diens-tag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bis zum 24. Juni, einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, können Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Landratsamt Sigmaringen oder bei den anderen vorgenannten Stellen schriftlich oder elektronisch Einwendung erheben.
Die Stadt Pfullendorf hat dem Genehmigungsantrag von ABO Wind die gemeindliche Einvernehmung verweigert. Auf das Genehmigungsverfahren hat das keine gravierenden Auswirkungen. „Trotzdem ärgert uns das sehr, weil wir die Vorwürfe der Gemeinde in keiner Weise nachvollziehen können“, sagt Projektleiter Elmar Holz. „Aus unserer Sicht sind die Argumente der Stadt unbegründet. Wir halten den Windpark nach wie vor für genehmigungsfähig. Das bestätigen auch sämtliche Gutachten, die wir im Zuge des Genehmigungsverfahrens eingeholt haben.“
Die Standpunkte der Gemeinde Pfullendorf auf der einen und von ABO Wind auf der anderen Seite, hat der Südkurier hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Argumente von ABO Wind zu den von der Gemeinde erhobenen Vorwürfen:
Natürlich gibt es im weiteren Umfeld des geplanten Windparks Rotmilane und auch Horste von Rotmilanen. Allerdings – und das ist der entscheidende Punkt - liegt keiner dieser besetzten Horste im Um-kreis von 1.000 Metern um unsere geplanten Anlagen. Das haben sowohl die von uns in Auftrag gegebenen ausführlichen (Untersuchungszeitraum: ein Jahr) Kartierungen gemäß der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im vergangenen Jahr als auch unsere freiwillige Revierkartierung in diesem Jahr ergeben.
Wir haben gemäß den Vorgaben der LUBW und der Genehmigungsbehörden eigene Gutachten erstellen lassen. Ob und warum Kartierungen für die (wohlgemerkt genehmigten) Bestandsanlagen vermeintlich fehlerhaft sind, sollte in unserem Genehmigungsverfahren überhaupt keine Rolle spielen, da wir über ein Jahr lang entsprechend der Richtlinien der Genehmigungsbehörde ausführliche Kartierungen haben anfertigen lassen und dabei lediglich zur Ergänzung der eigenen Untersuchungen Informationen aus anderen Quellen mit berücksichtigt haben. Und aus unseren Untersuchungen ist ersichtlich, dass im Umkreis von 1.000 Metern um unsere Anlagen keine besetzten Rotmilan-Horste existieren.
Das ist korrekt. In der Tat ziehen Zugvögel breitflächig über das Planungsgebiet. Das geht auch aus dem von uns in Auftrag gegebenen naturschutzrechtlichen Gutachten hervor. Der breitflächige Überflug unterliegt starken temporären und räumlichen Schwankungen und ist deshalb aus naturschutzrechtlicher Sicht unproblematisch. Ein so genannter Verdichtungsraum, das heißt, eine enge Schneise durch die Zugvögel zwangsläufig fliegen müssen, liegt über dem beplanten Gebiet gerade nicht vor. Das wäre problematisch. Ein breitflächiger Überflug ist es nicht.
Der Wald auf unserem Planungsgebiet ist ein typischer Wirtschaftswald, dem regelmäßig Holz entnommen wird. Er besteht zum überwiegenden Teil aus Fichten. Eine besonders schützenswerte Waldflora ist dort in der Regel nicht vorzufinden. Dennoch haben wir auch diesen Punkt nach den Vorgaben von LUBW und Genehmigungsbehörde ausführlich untersuchen lassen und er hat sich als unproblematisch erwiesen.
Zu beiden Punkten haben wir Gutachten nach dem derzeit aktuellen technischen Standard vorgelegt. Keines davon spricht gegen eine Genehmigung des Windparks.
- Lärm: Der Windpark hält alle Grenzwerte ein (dazu wurde natürlich auch die additive Wirkung der Vorbelastung durch die Bestandsanlagen berücksichtigt).
- Schatten: Auch hier halten wir alle Grenzwerte ein. Das garantiert ein so genanntes Schattenmodul in den Anlagen. Diese stellt sicher, dass kein Haus mehr als 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr im Schatten liegt. Sollte diese Grenze erreicht sein, wird die Anlage bei Sonnenschein automatisch abgeschaltet. Das Gutachten zum Schattenwurf geht dabei von einem „Worst Case“ aus, das bedeutet, von der maximal möglichen Schattenbelastung bei durchweg blauem Himmel und überhaupt keiner Bewölkung im gesamten Jahr. Sehr wahrscheinlich wird das Schattenmodul überhaupt nicht zum Einsatz kommen, da die Grenzwerte in der Realität nicht erreicht werden.
Aus unserer Sicht spricht also nichts gegen die Genehmigung des Windparks.
ABO Wind hat am 16. August 2018 den Antrag auf Bau und Genehmigung des Windparks Pfullendorf-Denkingen beim zuständigen Landratsamt Sigmaringen eingereicht. „Wir rechnen mit der Genehmigung im zweiten oder dritten Quartal des kommenden Jahres“, sagt Projektleiter Elmar Holz.
Am 2. Juli erklärten verschiedene Experten auf Einladung des Forums Energiedialog vor rund 100 Besuchern in der Andelsbachhalle die Grundlagen von Natur- und Artenschutzgutachten, die im Vorfeld des Baus von Windenergieanlagen eingeholt werden müssen.
Zeitungsartikel über die Veranstaltung, an der selbstverständlich auch ABO Wind teilgenommen hat, finden Sie hier und hier.
Rund 200 Menschen haben den vom Forum Energiedialog organisierten Infomarkt im Pfullendorfer Ortsteil Denkingen zum Thema Windkraft in der Region besucht. ABO Wind war natürlich auch vertreten und hat die Planung des Windparks Pfullendorf-Denkingen ausführlich vorgestellt.
Verschiedene Medien haben über die Veranstaltung berichtet. Artikel finden Sie zum Beispiel hier, hier und hier.
Im Zuge des Baus von Windenergieanlagen gibt es manchmal Bedenken bezüglich der Auswirkungen von so genanntem Infraschall. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern haben wissenschaftliche Studien zu dieser Thematik veröffentlicht. Die Studie „Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg finden Sie hier. Das "Faktenpapier Windenergie und Infraschall" vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie hier. Die Studie "Windenergieanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?" vom Bayerischen Landesamt für Umwelt gibt es hier (einfach Infraschall in die Suchmaske eingeben).
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich gerne an uns. Am Besten über das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Auf dieser Projektwebsite finden Sie alles Wissenswerte über die Windkraftplanung in Pfullendorf-Denkingen.
Wir planen den Windpark südlich der Stadt Pfullendorf nahe der Ortschaft Denkingen im Waldgebiet Hohenreute. Das Areal gehört dem Spital- und Spendfonds Überlingen und liegt auf 700 bis 750 Metern über Normalnull. Langjährige Messungen zeigen, dass dort auf Nabenhöhe mit Windgeschwindigkeiten von rund 6,2 bis 6,3 Metern pro Sekunde zu rechnen ist.
Wir legen großen Wert darauf, ausreichende Abstände zur bestehenden Wohnbebauung einzuhalten. Daher planen wir sämtliche Anlagen des Windparks mehr als einen Kilometer entfernt von Siedlungen und Einzelhöfen und übertreffen damit den im Windenergieerlass Baden-Württemberg empfohlenen Mindestabstand von 700 Metern deutlich. Wir planen, maximal vier Windenergieanlagen auf dem Gebiet zu errichten. Wo genau die Anlagen entstehen, klärt sich im Laufe der Planungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
ABO Energy ist auf die Planung und den Bau von Windenergieanlagen im Wald spezialisiert und hat alleine in Deutschland schon mehr als 170 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 500 Megawatt im Wald errichtet, davon mehr als 70 Megawatt (32 Windenergieanlagen) in Baden-Württemberg. Wir achten darauf, den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten und den Rodungsbedarf zu minimieren. Daher planen wir Windparks zum Beispiel entlang bestehender Wege sowie auf Windwurfflächen.
Wir planen den Windpark südlich der Stadt Pfullendorf nahe der Ortschaft Denkingen im Waldgebiet Hohenreute. Das Areal gehört dem Spital- und Spendfonds Überlingen und liegt auf 700 bis 750 Metern über Normalnull. Langjährige Messungen zeigen, dass dort auf Nabenhöhe mit Windgeschwindigkeiten von rund 6,2 bis 6,3 Metern pro Sekunde zu rechnen ist.
Windkraftanlagen | 4 WEA |
Anlagentyp | GE 5.3-158 |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,3 Megawatt |
Gesamtleistung | 21,2 Megawatt |
Die dargestellten Visualisierungen geben einen perspektivisch korrekten Eindruck von dem zukünftigen Windpark. Durch Anklicken werden sie vergrößert dargestellt. Die Übersichtskarte zeigt die Fotopunkte, von denen aus die Visualisierungen aufgenommen wurden.
"Die Energiewende ist eine Aufgabe von historischer Tragweite. Sie ist ein Generationenprojekt. Und sie bietet große Chancen – für Baden-Württemberg und darüber hinaus." So formulierte es Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungserklärung im Juli 2012.
Doch in den vergangenen Jahren ist der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg drastisch eingebrochen. Gingen 2017 noch 123 neue Anlagen ans Netz, waren es 2018 und 2019 zusammen gerade mal 40. Analog dazu sank die Zahl der genehmigten Anlagen von 201 im Jahr 2016 auf gerade mal 2 im Jahr 2017, 27 im Jahr 2018 und 15 im Jahr 2019. Das ist lange nicht genug um die ehrgeizigen Ziele der Grün-Schwarzen Landesregierung zu erreichen. Sie möchte den Anteil erneuerbarer Energien von heute rund 37 Prozent bis 2050 auf 80 Prozent erhöhen. Dafür ist ein massiver Ausbau der Windkraft unerlässlich.
Eine Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg kommt zu dem Schluss, dass nach heutigem Stand der Wissenschaft keine schädlichen Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen zu erwarten sind. Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering. Die komplette Studie finden Sie hier.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Pfullendorf-Denkingen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu. Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich kontaktieren.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir zum Beispiel Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen:
Infomesse in NRW
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Pfullendorf-Denkingen fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Pfullendorf sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark und aller Voraussicht nach auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Ja. Gerade in Baden-Württemberg mit seinen zahlreichen Wäldern weht der Wind in vielen bewaldeten Gebieten am stärksten. Windkraftanlagen lassen sich wie hier in Denkingen auch im Wald ökologisch sinnvoll realisieren. ABO Energy hat sich als einer der ersten Projektentwickler auf Waldstandorte spezialisiert und bereits vielfach Erfahrung gesammelt. ABO Energy plant wenn möglich an bestehenden Wegen, um die Eingriffe möglichst gering zu halten.
Ein Teil der gerodeten Fläche wird nach der Errichtung wieder bepflanzt. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Energy in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um etwa andere Teile des Waldes ökologisch aufzuwerten.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von bis zu 3.600 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Die geplanten Windenergieanlagen in Denkingen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Denkingen geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Beeinträchtigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
Nein. In Baden-Württemberg gilt als Richtlinie für Mindestabstände der Windenergieerlass aus dem Jahr 2012, der einen „Vorsorgeabstand“ von 700 Metern zu den nächstgelegenen Wohnhäusern empfiehlt. Pauschale Mindestabstände sind allerdings wenig sinnvoll; je nach Gelände, Anlagentyp etc. sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf angrenzende Wohnorte völlig verschieden. Daher sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schall und Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Insofern ist es unerheblich, ob eine Windkraftanlage 100 oder 200 Meter hoch ist – relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt. Mehr Details dazu finden Sie in den vorherigen Antworten zu den Fragen zu Lärm und Schattenwurf.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher beauftragt ABO Energy unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Ja. Das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Wir befinden uns derzeit in einer sehr frühen Planungsphase. Derzeit planen wir mit Anlagen des Typs Siemens SWT 3.6-130 mit einer Nabenhöhe von 165 Metern und einer Rotorblattlänge von 65 Metern. Daraus ergibt sich eine Gesamthöhe von 230 Metern.
Da es sich hierbei jedoch um eine vorläufige Planung handelt, kann sich der Anlagentyp im Laufe des Projekts gegebenenfalls noch verändern.
Janine Großjean
Tel. +49 611 267 65-635
Fax +49 611 267 65-599
janine.grossjean(at)aboenergy.com
Dr. Daniel Duben
Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com