Windparkplanung in der VG Nastätten

Windpark Welterod Windpark Himmighofen-Kasdorf Windpark Oberwallmenach-Lipporn Hintergrund Fragen und Antworten Kontakt

Bereits seit 2011 untersucht ABO Energy die Potenziale für Windkraft in der Verbandsgemeinde Nastätten. Zwischenzeitlich haben wir im März 2024 eine Genehmigung für eine Windenergianlage (WEA) in der Gemeinde Welterod erhalten. Vier weitere WEA in den Gemarkungen Himmighofen und Kasdorf wurdem im September 2024 genehmigt. Darüber hinaus plant ABO Energy weitere Windparks in Oberwallmenach und Lipporn.

Auf dieser Website haben wir die Informationen zu unseren Aktivitäten in der Verbandsgemeinde gebündelt, um Sie über den aktuellen Stand aller Planungen auf dem Laufenden zu halten. Mit Hilfe des Kontaktformulars am Ende der Seite können Sie uns zudem direkt Fragen stellen.

Plannung

 

Windpark Welterod

Aktuelles

April 2024: Website online

Auf dieser Website finden Sie alles Wissenswerte zu unseren Planungen in der Verbandsgemeinde Nastätten. 

 

Projektinfos

Standort

Windpark Welterod

ABO Energy plant im Einvernehmen mit der Standort-Eigentümerin, der Gemeinde Welterod, derzeit eine Windenergieanlage im Bereich dieser Fläche. Die 20 Hektar große Fläche bietet planungsrechtlich Platz für zwei WEA, die Planungen für den anderen Standorte wurden jedoch zunächst zurückgestellt.

Aufgrund der Höhenlage mit Geländehöhen von ca. 390 m üNN und der Exposition ist das Plangebiet für die Windenergienutzung geeignet. Die Standorteignung wurde mittels Windmessung nachgewiesen. Auch die vorhandenen WEA in Zorn und Heidenrod-Springen östlich des geplanten Standortes mit Zubau lassen auf einen geeigneten Windstandort schließen.

Der Standort befindet sich innerhalb einer Waldfläche in der Gemarkung Welterod. Entsprechend den Vorgaben im LEP IV (siehe oben) beträgt der Abstand des Standortes über 1.100 Meter (Vorgabe mind. 900 Meter) von den im FNP ausgewiesenen Siedlungsgrenzen von Welterod. Der Abstand zur L 335 beträgt über 1,2 Kilometer. 

 

Anlagentyp

Windkraftanlagen 1 WEA
Anlagentyp Nordex N149
Nabenhöhe 164 Meter
Rotordurchmesser 149 Meter
Gesamthöhe 238,5 Meter
Nennleistung 4,5 Megawatt

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

Zeitplan

 

Windpark Himmighofen-Kasdorf

Aktuelles

2. Oktober 2024: Genehmigung für Windpark Himmighofen-Kasdorf erhalten

Am 27. September 2024 hat ABO Energy die Genehmigung zur Errichtung der vier Windkraftanlagen erhalten. Wir haben den Zeitplan bis zur Inbetriebnahme weiter unten auf der Seite ergänzt.

März 2024: Website erweitert

Auf dieser Website finden Sie nun nicht mehr nur Informationen zum Windpark Himmighofen-Kasdorf, sondern auch zu weiteren Planungen in der VG Nastätten. Die Website ist daher nun auch erreichbar unter der Adresse www.windenergie-vg-nastaetten.de.

Februar 2024: ABO Wind reicht überarbeiteten Genehmigungsantrag ein

ABO Wind hat am 26. April 2021 eine Untätigkeitsklage erhoben. Mehr als zwei Jahre später sprach das OVG Koblenz am 14. August 2023 ein Urteil: Die Kreisverwaltung wurde dazu verpflichtet, über den Antrag zu entscheiden, das Genehmigungsverfahren muss fortgeführt werden.

Da zwischenzeitlich im Landesentwicklungsplan die Rahmenbereiche des UNESCO-Weltkulturerbes Mittelrheintal erweitert wurden, mussten zwei WEA-Standorte angepasst werden. Dadurch wurde auch eine Anpassung der Antragsunterlagen nötig. Den überarbeiteten Antrag hat ABO Wind am 9. Februar 2024 eingereicht. Aktuell läuft die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch die Kreisverwaltung.

Dezember 2020: Faktencheck zur Stellungnahme der OG Nochern im Loreley-Echo

Die Ortsgemeinde Nochern hat im Loreley-Echo der KW48 und 49 eine ausführliche Stellungnahme zu unserem geplanten Windpark Himmighofen-Kasdorf veröffentlicht. Darin finden sich zahlreiche Fehler und verzerrende Behauptungen, die wir einem Faktencheck unterzogen haben.

Wir möchten Sie als Leserin und Leser herzlich einladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie zu den aufgegriffenen Themen Fragen haben!

Faktencheck zum Herunterladen (pdf)

November 2018: Neue Website für neue Planung

ABO Wind hat sich entschieden, die Planungen in Himmighofen und Kasdorf zu einem interkommunalen Windpark zusammenzuführen. Zum einen haben sich die beiden Zeitpläne der Windparks einander angenähert. Zum anderen machten die geänderten Rahmenbedingungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2017 eine Umplanung auf eine neuere Anlagengeneration nötig.

Auf dieser Seite informieren wir Sie nun unter der neuen Adresse www.windpark-himmighofen-kasdorf.de über die weiteren Entwicklungen.

 

Projektinfos

Standort

Windpark Himmighofen-Kasdorf

Drei der vier geplanten Standorte des geplanten Windpark Himmighofen-Kasdorf befinden sich innerhalb einer Waldfläche in den Gemarkungen Himmighofen und Kasdorf. Laut rheinland-pfälzischem Landesentwicklungsprogramm LEP IV sollen landesweit zwei Prozent der Waldfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Entsprechend den Vorgaben im LEP IV beträgt der minimale Abstand zwischen den geplanten WEA und dem nächstgelegenen Wohngebiet mindestens 1.180 m Aufgrund der Höhenlage mit Geländehöhen von ca. 340 m üNN und der Exposition ist das Plangebiet für die Windenergienutzung geeignet. Die Standorteignung wurde mittels Windmessung nachgewiesen. 

Anlagentyp

Windkraftanlagen 4 WEA
Anlagentyp Vestas V150
Nabenhöhe 166 Meter
Rotordurchmesser 150 Meter
Gesamthöhe 241 Meter
Nennleistung 4,2 Megawatt

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

 

Zeitplan

 

Windpark Oberwallmenach-Lipporn 

Aktuelles

April 2024: Website online

Auf dieser Website finden Sie alles Wissenswerte zu unseren Planungen in der Verbandsgemeinde Nastätten. 

 

Projektinfos

Standort

Windpark Oberwallmenach-Lipporn

ABO Energy plant im Einvernehmen mit den Standort-Eigentümern, die Gemeinden Lipporn und Oberwallmenach, die Realisierung von bis zu vier Windenergieanlagen. Davon befindet sich eine WEA auf Gemarkung der Gemeinde Lipporn und drei WEA in Oberwallmenach. Die gemäß Flächennutzungsplan etwa 45 Hektar große Sonderbaufläche bietet planungsrechtlich Platz für vier WEA. Innerhalb der ausgewiesenen Fläche sollen drei WEA Standorte umgesetzt werden. Um alte, schützenswerte Waldbestände im westlichen Teil der Sonderbaufläche zu schonen, haben wir uns mit der Gemeinde Oberwallmenach und dem Revierförster darauf geeinigt, dass der vierte WEA-Standort außerhalb der Fläche an einem geeigneteren Standort über das Instrument der isolierten Positivplanung realisiert werden soll. 

Aufgrund der Höhenlage mit Geländehöhen von ca. 400-430 m üNN und der Exposition ist das Plangebiet für die Windenergienutzung geeignet. Eine neue Windmessung wird an dem Standort noch durchgeführt, allerdings lassen die vorhandenen WEA in Zorn und Heidenrod-Springen östlich des geplanten Standortes auf eine gute Windhöfigkeit schließen.

Der Standort befindet sich innerhalb einer Waldfläche in den Gemarkungen Lipporn und Oberwallmenach. Entsprechend den Vorgaben im LEP IV (siehe oben) beträgt der Abstand der Standorte im Schnitt rund 1.050 Meter (Vorgabe mind. 900 Meter) von den im FNP ausgewiesenen Siedlungsgrenzen der Gemeinden Oberwallmenach, Rettershain, Lipporn, Weidenbach und Diethardt. 

Anlagentyp

Der Anlagentyp ist noch nicht entschieden, die Infos werden später ergänzt.

Zeitplan

 

Hintergrund

Landespolitische Ziele und Regionalplanung

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich der Energiewende verschrieben: Bis 2030 soll der Stromverbrauch im Land bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zwei Prozent der Fläche will das Land der Windkraftnutzung zur Verfügung stellen. Dazu hat die Landesregierung den Verbandsgemeinden aufgetragen, die planungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen über die kommunale Bauleitplanung zu gewährleisten.

Kriterien für Standortkonzepte

ABO Energy legt den Standortkonzepten für die Ortsgemeinden folgenden Kriterienkatalog zugrunde.

 

Fragen und Antworten zur Windkraft in der VG Nastätten 

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in der VG Nastätten  möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in der VG Nastätten:



Häufige Fragen

Wie wurden die Flächen für die Windkraftnutzung innerhalb der VG Nastätten ausgewählt?

Am 24. November 2011 beschloss der Verbandsgemeinderat Nastätten die Aufstellung eines Flächennutzungsplans, Teilplan Windenergienutzung. In mehreren Planungsschritten wurden die Entwurfsfassungen unter Anwendung eines zuvor von der VG definierten Kriterienkatalogs abgeschichtet, bis schließlich geeignete Konzentrationsflächen für die Windkraft identifiziert werden konnten. Im Ergebnis des FNP-Fortschreibungsprozesses sollen aktuell 1,8 Prozent der VG-Fläche als Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen werden (Landesziel: 2 Prozent). An allen Standorten außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen, wodurch eine „Verspargelung“ der Landschaft verhindert wird.

Grundsätzlich ausgeschlossen für die Windenergie sind festgesetzte und vorgesehene Naturschutzgebiete, Nationalparke, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete, Wasserschutzgebiete (Zonen I + II) sowie bestimmte Teilbereiche von historischen Kulturlandschaften. Diese Bereiche werden erst gar nicht in den Fortschreibungsprozess einbezogen.

Im Oktober 2015 wurde der FNP vom VG-Rat Nastätten beschlossen und zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.

Sind die Standorte in der VG Nastätten überhaupt wirtschaftlich?

Ja, dies haben die von ABO Energy durchgeführten und über ein Jahr andauernden Windmessungen gezeigt.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer einen Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach persönlicher Vorliebe der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)


Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

Wie viel Abrieb löst sich von Windkraftanlagen?

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.

Ist der Abrieb von den Rotorblättern schädlich?

Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern. 

Wie groß ist die Fläche, die eine Anlage benötigt?

Jede Anlage benötigt für den Standort sowie die Zuwegung dauerhaft eine Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern und vorübergehend zusätzlich 2.500 Quadratmeter, die nach Inbetriebnahme wieder freigegeben werden. Dies sind Orientierungswerte, je nach Gelände können sie über- oder unterschritten werden. ABO Energy hält die Eingriffe so gering wie möglich und führt sie auf möglichst schonende Weise durch.

Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant?

In Rheinland-Pfalz entscheidet das Land über die Verwendung der finanziellen Mittel, die der Windparkbetreiber für den Ausgleich des Eingriffes aufbringen muss. Auf Antrag und Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise können die Mittel für geeignete Maßnahmen vor Ort verwendet werden.

Je nach betroffener Tierart und den Verhältnissen vor Ort kann man zum Beispiel artenreiches Grünland anlegen oder das Nahrungsangebot für den Rotmilan verbessern, indem bspw. auf den Anbau von Raps und Mais verzichtet wird. Über die konkreten Maßnahmen in der VG Nastätten halten wir Sie mit dieser Website auf dem Laufenden.

Inwiefern profitieren die Kommunen von der Windkraft?

Die Pachteinnahmen für Windkraftanlagen auf kommunalen Flächen fließen direkt in den kommunalen Haushalt und stehen für kommunale Projekte zur Verfügung, die allen Bürgern zugutekommen. Darüber hinaus ist die Gemeinde üblicherweise auch an den Pachteinnahmen von Anlagen auf Privatflächen beteiligt und profitiert von den durch die Windenergieanlagen generierten Steuereinnahmen. ABO Energy ist bemüht, so viele Aufträge wie möglich an lokale Betriebe zu vergeben.

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet zudem die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen.ABO Energy macht von dieser Möglichkeit des Gesetzes Gebrauch.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien natürlich ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 kW auf 2.600 kW verzehnfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben, der Ersatz älterer Anlagen, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort aus verschiedensten Gründen nicht mehr erwünscht, kann auf einen Ersatz einer abgebauten Anlage auch ganz verzichtet werden.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Energy Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Bleibt der Strom in der Region?

Der Strom aus den Windkraftanlagen in der VG Nastätten wird ins Mittelspannungsnetz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht bilanziell den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Kontakt

Dr. Tobias Rödder

Abteilungsleiter Rheinland-Pfalz und Saarland

Dr. Tobias Rödder

Tel. +49 611 267 65-589
Fax +49 611 267 65-599
tobias.roedder(at)aboenergy.com

Sebastian Schroll

Projektleiter Himmighofen-Kasdorf

Sebastian Schroll

Tel. +49 611 267 65-618
Fax +49 611 267 65-599
sebastian.schroll(at)aboenergy.com


Carlo Heger

Projektleiter Oberwallmenach-Lipporn / Welterod

Carlo Heger

Tel. +49 611 267 65-906
Fax +49 611 267 65-599
carlo.heger(at)aboenergy.com

Projekte in Rheinland-Pfalz

 

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