ABO Energy baut aktuell drei Windkraftanlagen in Einöllen. Mit dieser Homepage informieren wir Sie über die Entstehung des Windparks in der Ortsgemeinde. Das Formular am Ende dieser Seite ermöglicht Ihnen, mit uns in Kontakt zu treten und uns Fragen stellen.
Aktuell erreichen uns Anfragen von Anwohnerinnen und Anwohnern, deren Elektrogeräte durch den Stromausfall am 3. Oktober 2023 beschädigt wurden.
ABO Wind ist nicht mehr Besitzer des Windparks Einöllen. Wenn Sie einen Schaden geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an den Betreiber des Windparks unter
Windpark Einöllen GmbH & Co. KG
c/o DEW21 Windkraftbeteiligungs GmbH
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135 Dortmund
regenerative_energien@dew21.de
Alle drei Windkraftanlagen des Windparks Einöllen sind errichtet, in Kürze wird der Windpark klimafreundlichen Strom ins Netz einspeisen.
Hier sehen Sie ein weiteres Drohnenvideo der nun fertiggestellten Anlagen.
ABO Wind hat den Windpark Einöllen an den Dortmunder Energieversorger DEW21 veräußert.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe hat die Baustelle unseres Windparks Einöllen begleitet und an den drei Standorten insgesamt rund 100 Fossilien geborgen, darunter Krebse, Knochenfische, ein Reptil-Trittsiegel, Haizähne und verschiedene Pflanzen.
Ein kurzer Bericht und Fotos der Grabungen sind hier zu finden: https://gdke.rlp.de/de/ueber-uns/landesarchaeologie/aktuelles-aus-der-landesarchaeologie-rheinland-pfalz/detail/news/News/detail/aktuelle-baustelle-windpark-einoellen/
Die im März geplante Infomesse für Anwohner vor Beginn der Bauarbeiten musste wegen der Coronakrise leider entfallen. Alternativ begleiten wir die Entstehung des Windparks auf dieser Website mit Fotos der Baustelle. Wir bedauern, dass wir uns nicht im persönlichen Gespräch mit Ihnen austauschen konnten und möchten Sie ermutigen, sich jederzeit telefonisch oder per Mail bei uns zu melden.
Wir möchten die Anwohnerinnen und Anwohner trotz der Verschiebung unserer Infomesse über den Windpark und die bevorstehenden Baußmaßnahmen informieren. Daher finden Sie hier die Posterausstellung der geplanten Infomesse als pdf-Dateien zum Download. Das Karten- und Bildmaterial haben wir komprimiert, damit die Dateigröße überschaubar bleibt.
Da die Posterausstellung begleitend zu den persönlichen Gesprächen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gedacht war, zögern Sie bitte nicht, unsere auf dieser Seite genannten Ansprechpartner zu kontaktieren.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und hoffen, die Infomesse bald nachholen zu können.
Update vom 16. März 2020:
Um mitzuhelfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat ABO Wind sich in Abstimmung mit der Gemeinde Einöllen entschieden, die Infomesse zum Bau des Windparks zu verschieben, bis sich die Situation in Rheinland-Pfalz entspannt hat.
Über einen neuen Termin informieren wir Sie auf dieser Website, im Amtsblatt und in der Rheinpfalz.
Bleiben Sie gesund!
ABO Wind lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Region herzlich ein zur
Infomesse zum Bau des Windparks Einöllen
am Freitag, 20. März 2020 von 17 bis 20 Uhr
in der Pfarrscheune, Schulstraße 20, 67753 Einöllen.
Auf Stellwänden informieren die Veranstalter unter anderem zum Zeitplan des Baus, Zuwegung und Transport, Landschaftsbild, Naturschutz sowie Schall und Schatten.
Besucher können sich mit den anwesenden Experten zu allen Aspekten des künftigen Windparks austauschen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
ABO Wind hat eine Genehmigung für den Bau der drei geplanten Windkraftanlagen Einöllen mit einer Gesamtleistung von 15,9 Megawatt erhalten.
Informationen zum weiteren Zeitplan und den geplanten Baußmaßnahmen folgen in Kürze auf dieser Website.
Noch bis zum 29. August können Bürgerinnen und Bürger unseren Genehmigungsantrag für den Windpark einsehen.
Alle Antragsunterlagen liegen in folgenden Behörden zur Einsicht aus:
Kreisverwaltung Kusel
Trierer Str. 49- 51
66869 Kusel
Zimmer Nr. 455
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14 -18 Uhr
und
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Zimmer Nr. 217
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
Alle umweltbezogenen Unterlagen zum Vorhaben finden sich zeitgleich ab dem 29. Juli 2019 bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist im UVP-Portal (Umweltverträglichkeitsprüfung-Portal) unter www.uvp-verbund.de.
Die Öffentlichkeit und jeder, dessen Belange durch die Errichtung der Windenergieanlagen berührt werden, kann bis spätestens 29. September 2019 bei der Kreisverwaltung Kusel oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Einwendungen vorbringen.
Ein Erörterungstermin wird auf Donnerstag, den 14. November 2019, 10 Uhr, bei der Kreisverwaltung Kusel im Sitzungsraum 2, festgesetzt. Sofern eine Verlängerung des Erörterungstermins erforderlich ist, wird dieser am folgenden Tag um 10 Uhr fortgesetzt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Kreisverwaltung Kusel im Rahmen ihres Ermessens, ob der Termin stattfindet. Sollte der Erörterungstermin entfallen oder verschoben werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Ende November stellte ABO Wind einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (s. Übersichtsplan) in den Gemarkungen Einöllen und Roßbach bei der Kreisverwaltung Kusel.
Es wird freiwillig ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Antrangsunterlagen einen Monat lang öffentlich zur Einsicht ausliegen. Nähere Infos sind zum entsprechenden Zeitpunkt der Mitteilung im Amtsblatt zu entnehmen.
Sollten Sie Fragen zum Projekt haben können Sie sich gerne über das Kontaktformular am Ende der Seite an uns wenden.
(Wiesbaden/Einöllen, 01. August 2016) In der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Einöllen im Landkreis Kusel soll ein Windpark mit bis zu drei Anlagen entstehen. Dazu hat sich die Ortsgemeinde für die Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler ABO Wind aus Wiesbaden entschieden. Das Unternehmen hat in Rheinland-Pfalz bereits 112 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 250 Megawatt ans Netz gebracht. Anfang 2014 begann ABO Wind, Gespräche mit Flächeneigentümern in Einöllen zu führen. Das Unternehmen hat ein Poolkonzept zur gerechten Verteilung der Pachten entwickelt, bei dem die Gemeinde als Vertreter der Bürger bestmöglich vertreten ist. Zur selben Zeit begannen auch die naturschutzfachlichen Kartierungen, die Auskunft über mögliche Konflikte mit verschiedenen Tierarten geben.
Die Planung des Windparks in Einöllen war zum Zeitpunkt der Landtagswahlen im März 2016 bereits in vollem Gange: ABO Wind hatte Ende 2015 einen Genehmigungsantrag für vier Windkraftanlagen des Typs Senvion 3.2M-122 mit einer Nennleistung von 3,2 Megawatt, 122 Metern Rotordurchmesser und 139 Metern Nabenhöhe bei der Kreisverwaltung Kusel eingereicht. Laut Koalitionsvertrag der neuen rot-gelb-grünen Regierung in Mainz wird mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) allerdings zukünftig ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungen festgelegt. Diese Änderung wird sich voraussichtlich auch auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein auswirken. Damit müsste die bisherige Planung des Windparks abgeändert werden, aktuell erarbeitet ABO Wind daher ein angepasstes Konzept.
Eine ursprünglich für Juli 2016 geplante Infomesse für Bürgerinnen und Bürger werden die Gemeinde Einöllen und ABO Wind nachholen, sobald sich der neue Windpark konkretisiert hat. In der Zwischenzeit können sich Interessierte aber bereits auf der Homepage www.windpark-einoellen.de über den Hintergrund des Projektes und das Unternehmen informieren sowie Fragen zur Windkraft stellen.
Pro Anlage wird ein etwa 1.500 Quadratmeter großer Kranstellplatz angelegt und geschottert. Dazu kommen jeweils ein Kranausleger sowie Lager-/Montageflächen und die Zuwegung. Der Platzbedarf für den Bau einer Windkraftanlage beträgt ungefähr 5.000 Quadratmeter. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld misst 7.140 Quadratmeter. Die Lager- und Montageflächen werden nach der Errichtung des Windrads zurückgebaut und wie vorher genutzt. Nach dem Abbau der Anlage im Wald, in voraussichtlich etwa 25 Jahren, werden auch die übrigen Flächen wieder aufgeforstet – sofern dann keine neue Windkraftanlage an gleicher Stelle entsteht.
Südlich der Gemeinde Einöllen sind drei Windkraftanlagen geplant. Davon befinden sich zwei in der Gemarkung Einöllen und eine in der Gemarkung Roßbach. Eine Windenergieanlage soll auf Gemeindeflächen von Einöllen entstehen, die beiden anderen auf Flächen in Privatbesitz. Der Abstand des Windparks zum nächstgelegenen Haus beträgt zirka 1.250 Meter. Die Anlagen haben eine Nennleistung von 5,3 Megawatt und erzeugen in einem durchschnittlichen Windjahr rund 38 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom – so viel verbrauchen rund 9.500 Vier-Personen-Haushalte im Jahr.
Zur gerechten Verteilung der Pachten hat ABO Energy ein Poolkonzept entwickelt. Dadurch werden alle Flächeneigentümer innerhalb einer zuvor festgelegten Fläche im Umfeld der WEA anteilig an den Pachteinnahmen beteiligt. Dabei profitiert auch die Gemeinde als Flächeneigentümer eines Standortes von den Pachteinnahmen.
Anzahl | 3 WEA |
Anlagentyp | GE 5.3-158 |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,3 Megawatt |
Zeitplan der Baumaßnahmen:
Im Jahr 2030 will die rheinland-pfälzische Landesregierung den Stromverbrauch des Landes bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien decken. Die Windenergie ist dabei die tra-gende Säule: Zwei Prozent der Landesfläche sollen für ihre Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat die Landesregierung den Verbandsgemeinden aufgetragen, die planungs-rechtliche Ausweisung dieser Flächen über die kommunale Bauleitplanung zu gewährleisten.
Im Landkreis Kusel sind bisher mehr als 40 Windkraftanlagen installiert. Durch die Fort-schreibung der Flächennutzungspläne (FNP) von den Verbandsgemeinden können in weiteren Sondergebieten Windenergieanlagen klimafreundlichen Strom produzieren.
Aufgrund der im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgelegten Abstandsregelung wurde die Kulisse im FNP von der Verbandsgemeinde überarbeitet. Die drei von ABO Energy geplanten WEA liegen innerhalb der FNP-Kulisse. Nach längerer Unterbrechung beabsichtigt die Verbandsgemeinde das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Einöllen möchten Sie uns stellen? Wir haben für Sie ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Natürlich können Sie uns auch gerne persönlich kontaktieren. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Windkraftplanung in Einöllen finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (LNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
In Rheinland-Pfalz entscheidet das Land über die Verwendung der finanziellen Mittel, die der Windparkbetreiber für den Ausgleich des Eingriffes aufbringen muss. Auf Antrag und Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise können die Mittel für geeignete Maßnahmen vor Ort verwendet werden.
Je nach betroffener Tierart und den Verhältnissen vor Ort man kann zum Beispiel artenreiches Grünland anlegen oder das Nahrungsangebot für den Rotmilan verbessern, indem auf den Anbau von Raps und Mais verzichtet wird und die Vermehrung von Nagetieren nicht bekämpft wird. Über die konkreten Maßnahmen in Einöllen halten wir Sie dieser Website auf dem Laufenden.
Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Wind Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im unwahrscheinlichen Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Berechnungen zur Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets für das Worst-Case-Szenario angefertigt. Dabei geht man davon aus, dass die Anlage durchgehend im vollen Betrieb arbeitet – der Wind also kräftig weht – es aber keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm gibt.
Die Richtwerte werden von den geplanten Windkraftanlagen südlich Einöllens eigehalten.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
Die für die Windkraftnutzung in Frage kommenden Flächen befinden sich zum größten Teil im Privatbesitz. An einer geplanten WEA ist die Gemeinde Einöllen mit eigenen Flächen beteiligt, an den zwei weiteren WEA wird die Gemeinde über das entwickelte Poolmodell beteiligt. Zusätzlich profitiert die Gemeinde von Kabel- und Wegenutzungsentgelt.
Zur regionalen Wertschöpfung tragen ferner Steuereinnahmen sowie Aufträge für Unternehmen, die sich am Bau der Infrastruktur beteiligen, bei.
Der Strom aus den Windkraftanlagen in Einöllen wird ins Mittelspannungsnetz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht bilanziell den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt.
Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 kW auf 2.600 kW verzehnfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf einen Ersatz einer abgebauten Anlage auch ganz verzichtet werden. Dann wird die Fläche wieder aufgeforstet, da sich Windenergieanlagen – anders als etwa Braunkohlegruben oder Atomkraftwerke – problemlos zurückbauen lassen.
Dr. Tobias Rödder
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