ABO Energy hat in Rheinland-Pfalz bislang 151 Windenergie- und Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von rund 370 Megawatt errichtet, so viel wie in keinem anderen deutschen Bundesland. Das Unternehmen errichtet aktuell südlich von Treis-Karden einen weiteren Windpark mit fünf Anlagen. In der unmittelbaren Umgebung hat ABO Energy bereits die Windparks Mörsdorf Nord und Süd, Zilshausen und Lahr ans Netz gebracht.
Die Genehmigung für den Windpark wurde auf unseren Projektpartner Trianel übertragen. Den Bau des Windparks wird ABO Energy im Auftrag von Trianel ausführen.
Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand informieren.
Der Projektentwickler ABO Wind errichtet im Auftrag der Trianel Erneuerbare Energien in den kommenden Wochen zwei Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Mörsdorf und Treis-Karden. ABO Wind möchte die Anwohnerinnen und Anwohner über die dafür nötigen Schwer- und Großtransporte durch Mörsdorf (siehe Karte) informieren.
Diese werden voraussichtlich in den Kalenderwochen 21 bis 24 tagsüber und nachts stattfinden. ABO Wind wird zudem eine Umladefläche vor der Ortseinfahrt Mörsdorf einrichten, um Teile der Windkraftanlage auf einen Selbstfahrer umzuladen. Dieser kann auch Abschnitte der Zuwegung befahren, die anderen Schwertransportern nicht zugänglich sind. Während der Transporte und im Zuge der Errichtung der Umladefläche kann es zu temporären Sperrungen und Verkehrsbehinderungen kommen.
Vor wenigen Tagen haben im Gebiet des Windparks Treis-Karden die ersten Fällarbeiten für den Bau der Windkraftanlagen begonnen.
ABO Wind hat Ende Oktober 2020 eine Genehmigung für fünf Windkraftanlagen erhalten. In Kürze finden Sie auf dieser Website Informationen zum neuen Zeitplan des Windparkbaus.
(Wiesbaden/Treis-Karden, 31. Oktober 2019) Noch drei Wochen lang können interessierte Bürger die Antragsunterlagen des Hunsrücker Windparks Treis-Karden/Mörsdorf im Internet und in den Verbandsgemeinde-Verwaltungen einsehen. Aus Anlass der Offenlage des Genehmigungsantrags lud der Projektentwickler ABO Wind am vergangenen Dienstagabend die Anwohner zu einer Infomesse zum Windpark ein. Rund 150 Besucher diskutierten mit zahlreichen anwesenden Experten über die Windenergie und die geplanten Standorte.
Die sechs Anlagen des Typs Vestas V150 mit einer Gesamtleistung von 25,2 Megawatt sollen circa 75 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom pro Jahr produzieren – so viel verbrauchen rund 45.000 Menschen in ihren Häusern und Wohnungen. 50.000 Tonnen Kohlendioxid blieben der Umwelt jährlich erspart. ABO Wind hat in den vergangenen fünf Jahren bereits 15 Anlagen in Mörsdorf und den benachbarten Gemeinden Lahr und Zilshausen errichtet. Pachteinnahmen aus den Mörsdorfer Anlagen trugen einen erheblichen Teil zur Finanzierung der Hängeseilbrücke Geierlay bei. Die touristische Attraktion lockte in den vergangenen vier Jahren mehr als eine Million Besucher in den Hunsrück.
Auf der Infomesse informierten sich Bürger an fünf Stationen über alle Aspekte des Windparks. Neben dem Projektentwickler ABO Wind, der über die Planungen und den Bau des Projektes berichtete, sowie dem künftigen Betreiber, der Stadtwerke-Kooperation Trianel Erneuerbare Energien, waren mit der IEL GmbH (Schall- und Schatten) und ecoda (Naturschutz) auch zwei Gutachterbüros vertreten. Darüber hinaus informierten Vertreter der Landesforsten Rheinland-Pfalz über Windenergie im Wald. Um Anwohnern Gelegenheit zu geben, sich ausgewogen zu informieren, hatte ABO Wind auch die Interessengemeinschaft Flaumbachtal-Beurenkern eingeladen, die dem Projekt kritisch gegenübersteht.
Die Flächen des künftigen Windparks wurden im Jahr 2013 im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Treis-Karden als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen. Die Pachteinnahmen der Anlagen auf kommunalen Flächen kommen den Gemeinden und damit den Bürgern zugute. Über einen Solidarpakt sind auch diejenigen Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden an den Einnahmen beteiligt, auf deren Flächen keine Windkraftanlagen errichtet werden.
„Wir haben den Antrag auf Genehmigung im Juli eingereicht und sind zuversichtlich, im Herbst 2020 mit dem Bau zu beginnen“, sagte Projektleiter Sebastian Schroll. „Viele Anwohner kennen unser Unternehmen bereits vom Bau der früheren Windparks. Dennoch war es uns wichtig, unsere Planungen vorzustellen und im Gespräch mit den Bürgern Fragen zu beantworten und Bedenken auszuräumen.“ Auch im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens und während des Baus können sich Anwohner im Internet unter www.windpark-treis-karden.de informieren. Dort hat ABO Wind unter anderem die Posteraustellung der Infomesse zum Download bereitgestellt.
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Infoposter Windpark Treis-Karden/Mörsdorf herunterladen (17 MB)
ABO Wind hat den Genehmigungsantrag für die sechs Windkraftanlagen eingereicht. Damit startet das förmliche Genehmigungsverfahren, in dessen Verlauf die Antragsunterlagen öffentlich ausliegen werden.
Im Herbst 2019 plant ABO Wind zudem eine Infoveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Weitere Informationen zu der Veranstaltung erfahren Sie in den kommenden Wochen auf dieser Website.
Im Februar 2019 stellte ABO Wind den geplanten Windpark Treis-Karden im jeweiligen Gemeinderat der Ortsgemeinden Treis-Karden und Mörsdorf vor. Die Bürgerinnen und Bürger der Region können sich nun auf dieser Website und im Laufe der Planungen im Rahmen von Infoveranstaltungen über den Windpark informieren.
Die geplanten Anlagen des Windparks Treis-Karden liegen weitgehend im Staatsforst, zwischen den Ortschaften Mörsdorf (südlich), Lieg (östlich), Treis (nördlich) und Bruttig-Fankel (westlich). Die Standorte der Anlagen befinden sich in einem Abstand von mindestens 1.400 Metern zu nächstgelegenen Ortslagen.
Die Höhe der geplanten Anlagenstandorte über NN beträgt rund 240 bis 325 Meter. Windmessungen haben ergeben, dass am Standort ein wirtschaftlicher Windparkbetrieb möglich ist.
Windkraftanlagen | 6 WEA |
Anlagentyp | Vestas V150 |
Nabenhöhe | 166 Meter |
Rotordurchmesser | 150 Meter |
Blattlänge | 68 Meter |
Gesamthöhe | 241 Meter |
Nennleistung | 4,2 Megawatt |
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich der Energiewende verschrieben: Bis 2030 soll der Stromverbrauch im Land bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zwei Prozent der Fläche will das Land der Windkraftnutzung zur Verfügung stellen. Dazu hat die Landesregierung den Verbandsgemeinden aufgetragen, die planungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen über die kommunale Bauleitplanung zu gewährleisten.
Bereits im Februar 2013 wurde der Planungsbereich im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Treis-Karden als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen.
Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Windparks Treis-Karden hat ABO Energy ein Jahr lang den Wind gemessen. Die gewonnenen Daten erhöhen die Zuverlässigkeit der Ertragsprognose. Die sechs Anlagen werden demnach im Durchschnitt jährlich 75 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom erzeugen – so viel verbrauchen 45.000 Menschen in ihren Häusern und Wohnungen jährlich.
Der Windpark trägt zur kommunalen Wertschöpfung bei: Für mehrere Flächen der Windkraftanlagen im kommunalen Eigentum fließen Pachtzahlungen in die Gemeindekasse. Für alle Anlagen bleibt zudem ein großer Teil der Gewerbesteuer im Ort. Mit dem Bau der Infrastruktur beauftragt ABO Energy soweit möglich ortsansässige Unternehmen. Über den Solidarpakt der Hunsrückgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden sind auch diejenigen Ortsgemeinden an den Einnahmen beteiligt, auf deren Flächen keine Windkraftanlagen errichtet werden können.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Treis-Karden möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Treis-Karden fokussieren gemeindeeigene Flächen der Gemeinden Mörsdorf und Treis-Karden. Die Gemeinden erhalten vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Ortsgemeinden sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.800 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
Betreiber des Windparks wird die Trianel Erneuerbare Energien sein. Mit Trianel kooperiert ABO Energy in zahlreichen Regionen Deutschlands. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise hier.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 5.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Die geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Treis-Karden geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2017 machte die Windkraft an Land rund 19 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 2 hinter der Braunkohle. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Sebastian Schroll
Tel. +49 611 267 65-618
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