Windparkplanung Rhein-Mosel

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ABO Energy hat bislang 151 Windkraft- und Solar-Anlagen mit rund 370 Megawatt Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz errichtet. Das Unternehmen plant in der Gemeinde Niederfell in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel einen Windpark mit vier Windenergieanlagen. Die geplanten Anlagen produzieren jährlich rund 60 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 34.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von 40.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.

Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planungen informieren.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

7. März 2024: Ablehnungsbescheid erhalten und Widerspruch eingelegt

Im Februar 2024 haben wir einen Ablehnungsbescheid für die fünf beantragten Windkraftanlagen erhalten. Die Gründe sind laut Genehmigungsbehörde der Schutz von Landschaftsbild, Denkmälern und Tourismus.

Wir haben fristgerecht Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und warten nun auf eine Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss. Erst nach einer erwartbaren Ablehnung kann dann eine Klage beim OVG Koblenz eingereicht werden.

1. August 2022: Offenlage des Genehmigungsantrags

Noch bis zum 31. August können Bürgerinnen und Bürger unseren Genehmigungsantrag für den Windpark einsehen. Alle Antragsunterlagen sind unter folgenden Links abrufbar:

Darüber hinaus liegen die Antragsunterlagen vom 1. August 2022 bis 31. August 2022 in folgenden Behörden zur Einsicht aus:

  • Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz - Dienstzimmer: 433, 4. Obergeschoss, Tel. 0261/108-160 - Dienstzeiten: Mo - Do: 7.30 bis 12.30 Uhr, Fr: 7.30 bis 13 Uhr
  • Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf - Dienstzimmer: A-105, Tel. 02607/49-325 - Dienstzeiten: Mo - Do: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 12 Uhr

Die Unterlagen können dort während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden.

Einwendungen können zum 30. September 2022 schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, immissionsschutz@kvmyk.de) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel (Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, bauleitplanung@vgrm.de) erhoben werden. Das Datum des Eingangs ist maßgebend.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Bei positiver Entscheidung findet dieser am Mittwoch, 30. November 2022, um 14 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 4, 56332 Niederfell statt. Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

12. Oktober 2021: Infomesse zum Windpark Rhein-Mosel in Niederfell

ABO Wind plant die Errichtung von vier Windenergieanlagen oberhalb des Moseltals zwischen Niederfell, Oberfell und Pfaffenheck. Vor einem Jahr hatte das Unternehmen bereits eine Infomesse über das Projekt geplant, diese musste allerdings wegen der Pandemie verschoben werden. Nun möchte ABO Wind die Veranstaltung nachholen und lädt alle Bürger*innen ein zur

Infomesse zum geplanten Windpark Rhein-Mosel
am Dienstag, 12. Oktober 2021,von 17 bis 20 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 4, 56332 Niederfell.

Auf Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz, auch sind Visualisierungen der geplanten Anlagen zu sehen. Zudem informiert das Unternehmen über die Zuwendungen von insgesamt mehr als 2,4 Millionen Euro für angrenzende Gemeinden während der Betriebszeit des Windparks, die im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgesehen sind. Besucher*innen können sich mit den anwesenden Expert*innen zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen.

Abhängig von den geltenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz wird es ein Hygienekonzept geben. Aktuell ist geplant, die Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Niederfell stattfinden zu lassen. Gäste müssen bei der Ankunft ihre Kontaktdaten hinterlegen und eine Maske tragen. Des Weiteren gelten die 3G-Regeln. Einlass erhalten demnach nur geimpfte oder genesene Personen sowie Besucher*innen, deren negativer Schnelltest einer Teststation nicht älter als 24 Stunden ist.

Wer sich die Infoposter nicht vor Ort ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus tun. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 12. Oktober alle ausgestellten Poster zum Download bereit.

Wenn alles nach Plan läuft, soll der Bau der drei Anlagen spätestens 2024 abgeschlossen sein. Dann könnten die drei Anlagen so viel Strom erzeugen, wie rund 34.000 Personen im Haushalt verbrauchen. Das würde jährlich rund 40.000 Tonnen Kohlendioxid einsparen.

2. Februar 2021: Genehmigungsantrag eingereicht

Bereits Ende des vergangenen Jahres hat ABO Wind den Genehmigungsantrag für die Errichtung der Windkraftanlagen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingereicht.

Über den Verlauf des Genehmigungsverfahrens halten wir Sie auf dieser Website auf dem Laufenden.

2. November 2020: Überarbeitung der Website

Eine ursprünglich diesen Herbst geplante Infoveranstaltung im geschlossenen Raum ist aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht möglich. Darum haben wir die Materialien der geplanten Posterausstellung alternativ auf diese Website hochgeladen, damit die Bürgerinnen und Bürger sich dennoch über den neuesten Stand informieren können (siehe Kasten Downloads).

Wir planen, den Genehmigungsantrag für den Windpark bis Ende des Jahres 2020 bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einzureichen.

Wie und wann eine Infoveranstaltung nachgeholt wird, geben wir rechtzeitig bekannt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich bei Fragen gerne an die nebenstehend genannten Ansprechpartner zu wenden.

17. Januar 2020: Errichtung eines Windmessmastes

In Kürze wird im Bereich des geplanten Windparks Rhein-Mosel mit dem Bau eines Windmessmastes begonnen. Eine zuverlässige Prognose des zu erwartenden Stromertrags ist für die Planung eines Windparks unerlässlich. Gerade in hügeligem Gelände oder in Wäldern erhöhen Windmessungen am Standort die Zuverlässigkeit der Ertragsberechnungen erheblich.

Der geplante Windmessmast hat eine Höhe von 142,2 m und wird ab Mitte Februar errichtet. Die vorbereitenden Maßnahmen für den Bau werden derzeit schon ausgeführt. Die Windmessung soll mindestens ein Jahr andauern, danach wird der Mast vollständig zurückgebaut.

Die Daten aus den von ABO Wind in Auftrag gegebenen Messungen finden später Eingang in die von externen Fachleuten erstellten Ertragsgutachten. Um eine Bankfinanzierung für Windparks abzuschließen, sind üblicherweise zwei unabhängige Gutachten anerkannter Spezialisten notwendig. Die Gutachten sind umso zuverlässiger je besser die Qualität der zur Verfügung gestellten Messdaten ist.

Für den wirtschaftlichen Erfolg der Projektentwicklung ist die frühe und zuverlässige Einschätzung des Windpotentials von großer Bedeutung. Seit 2017 erhalten neue Windparks in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung mehr. Vielmehr wird der Erlös für den Windstrom künftig in Ausschreibungsverfahren ermittelt. Dadurch wird es noch wichtiger, die Windverhältnisse frühzeitig und exakt zu bewerten.

ABO Wind plant noch in der ersten Jahreshälfte 2020 eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig auf dieser Website und in der lokalen Presse.

1. Februar 2019: Gutachter ab Mitte Februar unterwegs 

Ab Mitte Februar werden im Bereich des geplanten Windparks MitarbeiterInnen unseres Gutachterbüros mit Kartierungen beginnen. Darüber informiert das Unternehmen ABO Wind, das den Windpark mit fünf Anlagen plant.

Bevor der Windpark errichtet werden kann, ist eine umfassende Prüfung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimschG) notwendig. Als Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde dienen Untersuchungen unabhängiger Gutachter.
ABO Wind beauftragt diese Gutachten, die mögliche Auswirkungen eines Windparks umfassend untersuchen und bewerten.

Großen Stellenwert genießt insbesondere der Artenschutz. Der ins Auge gefasste Standort ist gründlich darauf zu untersuchen, ob er geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Die externen Gutachter verbringen viele Tage unter freiem Himmel, um nach Vorgaben der Genehmigungsbehörden Nistplätze, Jagdreviere und Flugrouten detailliert zu erfassen und zu kartieren. Die exakte Beobachtung der Tierwelt währt mindestens eine vollständige Vegetationsperiode.

7. November 2018: Windparkprojekt in öffentlicher Sitzung vorgestellt

ABO Wind hat die Mitglieder des Niederfeller Gemeinderates sowie die interessierte Öffentlichkeit am 22. Oktober 2018 in einer öffentlichen Sitzung über den geplanten Windpark informiert.

Hier können Sie die Präsentation zum Windpark herunterladen.

 

 

Projektinfos

Standort

Standort Windparkplanung Rhein-Mosel

Die vier Windkraftanlagen sind oberhalb des Moseltals zwischen Niederfell, Oberfell und Pfaffenheck geplant. Es handelt sich um einen Waldstandort, wobei bestehende Freiflächen bei der Planung berücksichtig werden, um die Rodungen zu minimieren. An dem zwischen 340 und 385 Meter über Normalnull gelegenen Standort weht auf einer Höhe von 165 Metern Wind mit einer prognostizierten Geschwindigkeit von 6,3 Metern pro Sekunde, ein für rheinland-pfälzische Gegebenheiten sehr guter Wert. Eine seit Beginn des Jahres durchgeführte einjährige Windmessung soll diesen Wert noch bestätigen.

Die Abstände zu den Ortslagen sind groß: ca. 2.600 Meter nach Niederfell, ca. 1.600 Meter nach Oberfell und ca. 1.500 Meter nach Pfaffenheck. Die Infrastrukturbedingungen für Bau und Netzanschluss sind günstig, z.B. die Nähe zur Autobahn und zu bestehenden Umspannwerken.

Da es sich im Hinblick auf Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalschutz um einen sensiblen Bereich handelt, erfordert die Umsetzung eine hohe Planungskompetenz. Diese bringt ABO Energy nach rund 40 in Rheinland-Pfalz errichteten Windparks mit.

 

Kommunalabgabe

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 2,4 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung der Windparks in die Gemeindekassen der umliegenden Gemeinden. 

Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Windkraftanlagen 4 WEA
Anlagentyp Siemens Gamesa SG 6.0-170
Nabenhöhe 165 Meter
Rotordurchmesser 170 Meter
Gesamthöhe 250 Meter
Nennleistung je 6,2 Megawatt

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

 Visualisierung Wanderweg

 Visualisierung Nörtershausen Siedlungsgrenze

 Visualisierung Burg Thurant

Zeitplan

Fragen und Antworten

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Häufige Fragen

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Rhein-Mosel fokussieren gemeindeeigene Flächen der Gemeinde Niederfell. Die Gemeinde erhält vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Ortsgemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.800 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach persönlicher Vorliebe der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 5.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Bleibt der Strom in der Region?

Die fünf in Niederfell geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2017 machte die Windkraft an Land rund 19 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 2 hinter der Braunkohle. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)


Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (LNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Gibt es Einschränkungen für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer oder Jogger?

Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Kann der Windpark durch Versiegelungen des Bodens Einfluss auf das Grundwasser nehmen?

Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Kontakt

Dr. Tobias Rödder

Abteilungsleiter Rheinland-Pfalz und Saarland

Dr. Tobias Rödder

Tel. +49 611 267 65-589
Fax +49 611 267 65-599
tobias.roedder(at)aboenergy.com

Lena Fritsche

Ansprechpartnerin Presse

Lena Fritsche

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

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