ABO Energy plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit fünf Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Alpen. Das zum Ortsteil Winnenthal gehörende Areal wird aktuell in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alpen als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Die Windräder würden auf dem Gelände jährlich rund 72 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren. So viel verbrauchen etwa 21.000 Haushalte. Das spart den Ausstoß von etwa 54.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ein.
Wir bemühen uns um größtmögliche Transparenz. Diese Website bietet daher aktuelle Informationen und Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass Sie immer auf dem neusten Planungsstand sind.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Am 27.06.24 haben wir den Antrag auf Bau und Genehmigung des Windparks Alpen Winnenthal beim Kreis Wesel eingereicht. Wir rechnen im zweiten Quartal 2025 mit der Genehmigung und liegen damit im Zeitplan.
Der Gemeindesrat hat beschlossen, den Teilflächennutzungsplan fortzuschreiben. Dieser muss jetzt von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden.
Der Rat der Gemeinde Alpen hat - entgegen seines ursprünglichen Vorhabens - die Entscheidung über den Teilflächennutzungsplan ersatzlos gestrichen. Sie verweist auf die Entscheidung der Landesregierung, Windenergieanlagen nur noch dort zu erlauben, wo sie mindestens 1.000 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind. Das trifft für die meisten unserer in Alpen-Winnenthal geplanten Anlagen zu. Wir halten daher weiterhin an unserem Projekt fest und möchten am geplanten Standort die Voraussetzungen zur Produktion von umweltfreundlichen Windstrom schaffen.
Da es nun keinen neuen Teilflächennutzungsplan geben wird, gilt der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2004, der diverse juristische Schwachstellen aufweist. Damit verzichtet die Gemeinde Alpen auf eine kommunalpolitische Steuerung und Bündelung der Anlagen an einem Standort. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen als privilegiertes Bauvorhaben nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs überall dort entstehen können, wo sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Statt auf einer konzentrierten Fläche gibt es also die Möglichkeit, Windparks auf diversen Stellen des Gemeindegebiets zu errichten.
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in Alpen besitzen, melden Sie sich bei unserem Projektleiter Tobias Storcks (Telefon: 05971 14 81 99 92, Mail: Tobias.Storcks(@)abo-wind.de). Wir prüfen, ob sich Ihre Flächen für die Erzeugung von umweltfreundlichem Windstrom eignen und ob sie von langjährigen Pachtzahlungen profitieren können.
In der kommenden Ratssitzung am 29. Juni plant die Gemeinde Alpen, über den Teilflächennutzungsplan zu entscheiden.
Pandemiebedingt konnten wir leider noch nicht zu einer Infomesse einladen, um mit Bürger*innen persönlich ins Gespräch zu kommen und Fragen zu beantworten. Wir hoffen, dass sich das Infektionsgeschehen rasch ändert und wir dies nachholen können.
Einstweilen folgen wir gerne der Einladung der Gemeinde und nehmen an der digitalen Infoveranstaltung am 20. April ab 17 Uhr teil.
Ein von der Gemeinde zur Verfügung gestelltes Video der Veranstaltung finden Sie hier.
ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit fünf Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Alpen. Auf der Website www.windpark-alpen-winnenthal.de haben wir alle relevanten Informationen zusammengestellt.
Das zum Ortsteil Winnenthal gehörende Areal wird aktuell in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alpen als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Die Windräder würden auf dem Gelände jährlich rund 72 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren. So viel verbrauchen etwa 21.000 Haushalte. Das spart den Ausstoß von etwa 54.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ein.
Eine Bürgerinitiative verbreitet seit einiger Zeit Schriftstücke mit angeblichen Informationen zu unseren Planungen in Alpen. Da viele Behauptungen darin falsch oder mindestens tendenziös verzerrend sind, unterziehen wir sie hier einem Faktencheck:
Es wird behauptet: Die Schallemissionen bei Anwohnern sind bei den Planungen nicht beachtet worden
Das ist nicht der Fall. In Deutschland gelten strenge Schallschutz-Grenzwerte, die wir bei unseren Planungen selbstverständlich berücksichtigen.
Daher haben wir besonders leise Anlagen mit Nabenhöhen unterhalb der technisch machbaren ausgewählt. Das verringert zwar den Ertrag, vermindert aber vor allem die Schall-Emissionen. Die Leistung der Anlagen wird darüber hinaus nachts reduziert. Das minimiert nächtliche Beeinträchtigungen der Anwohner. Die guten Windverhältnisse auf dem Gebiet ermöglichen trotz dieser Einschränkungen einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks. Unabhängige Experten des Gutachterbüros IEL haben im Vorfeld in enger Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel Schallgutachten angefertigt und bestätigt, dass die Anforderungen der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.
Menzelen und die Seniorenresidenz Burg Winnenthal gelten als allgemeine Wohngebiete und weisen strengere Grenzwerte auf als Dorf- und Mischgebiete. Tagsüber gilt ein Grenzwert von 55 Dezibel, nachts von 40 Dezibel. Alpen selbst als reines Wohngebiet mit Grenzwerten von 50 Dezibel, nachts von 35 Dezibel.
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung erreicht rund 60 Dezibel. Das Gutachten wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens veröffentlicht und kann von allen Interessierten eingesehen werden.
Es wird behauptet: Es kommt zu störenden Lichteffekten
Das stimmt nicht. Die Ausstattung von Neu- und Altanlagen mit einem System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ist in Deutschland Pflicht und muss spätestens zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Das bedeutet, dass die Anlagen nur dann blinken, wenn sich auch ein Flugzeug in der Nähe befindet. Ansonsten sind die Anlagen nachts nicht beleuchtet und quasi nicht zu sehen.
Es wird behauptet: Es kommt zum störenden Schattenwurf
Windkraftanlagen werfen mitunter Schatten auf Häuser. Doch auch hier gelten strenge gesetzliche Regeln. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Alpen-Winnenthal wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. Der Schattenwurf wurde ebenfalls von den unabhängigen Expert*innen von IEL begutachtet. Auch dieses Gutachten wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens veröffentlicht und kann von allen Interessierten eingesehen werden.
Es wird behauptet: Die Errichtung von Windkraftanlagen stellt einen Eingriff in die Natur dar
Alle menschlichen Bauwerke sind Eingriffe in die Natur. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt zentrale Bedeutung. Dennoch ist auch die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Dies verheimlichen wir nicht. Im Gegenteil: Wir stellen Visualisierungen des Windparks auf der Projetkseite www.windpark-alpen-winnenthal.de dar. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert. Auch die Artenschutzgutachten werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens veröffentlicht.
Zur Kompensation des Eingriffs in die Natur setzt ABO Wind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Diese werden aktuell von den Umweltgutachter*innen geplant. Sollten Grundstückseigentümer*innen Interesse haben, uns gegen Zahlung eines Pachtzinses Flächen für eine Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung zu stellen, können Sie uns gerne kontaktieren. Außerdem freuen wir uns über Ideen der Anwohner*innen zu sinnvollen ökologischen Aufwertungen der Umgebung. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von mehr als 40.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen.
Es wird behauptet: Die Öffentlichkeit wurde bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) nicht einbezogen
Die Gemeinde Alpen hat seit 2017 ihre Fortschreibung des FNP mehrfach über mehrere Wochen öffentlich gemacht. Die Unterlagen waren in der Gemeindeverwaltung einzusehen. Daneben wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die daraus folgenden Stellungnahmen wurden im Planverfahren genau wie weitere Informationen und Gutachten (beispielsweise zum Artenschutz) eingearbeitet. Die Ergebnisse lagen dem Gemeinderat vor, als dieser am 5. Mai 2020 einstimmig die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen hat. Diese wurde durch eine noch ausstehende Landesplanerische Stellungnahme verzögert und erfolgt jetzt aktuell. Diese Gemeinderatsentscheidungen und Veröffentlichungen wurden auch durch diverse Presseartikel flankiert.
Jeder Bürger hat bis zum 15. Mai 2021 die Möglichkeit, Planänderungen und zugrundeliegende Gutachten einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Sowohl die Gemeinde Alpen als auch wir haben auf unseren Websites über dieses Verfahren informiert und regen alle Anwohner dazu an, diese Möglichkeit zu nutzen.
Es wird behauptet: Die Flächen sollen nur bebaut werden, da ABO Wind bereits in Frankreich mit der Firma Solvay kooperiert
Das ist eine haltlose Unterstellung. Die Potentialflächen zur Erzeugung von Windenergie werden nach objektiven Kriterien ausgewählt und nicht von ABO Wind ausgewiesen: Sie müssen den gesetzlichen Ansprüchen genügen (also z.B. die Grenzwerte zur Schall- und Schattenimmission einhalten) und die Windverhältnisse müssen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Das Abwägen der einzelnen Potenzialflächen aufgrund transparenter und objektiver Kriterien ist ein komplexer mehrstufiger Prozess, der aus den veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen ist. Wem die Flächen gehören, spielt bei der Auswahl des Standorts keine Rolle. ABO Wind oder Solvay haben genau wie alle weiteren Betroffenen nur die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage eine offizielle Eingabe zu machen.
Es wird behauptet: Die Flächen halten den gesetzlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht ein
Doch. Pauschale Abstandsregeln gibt es in NRW nicht. Gleichwohl empfiehlt der Windenergieerlass aus dem Jahr 2018 einen „Vorsorgeabstand“ von 1500 Metern zu den nächstgelegenen reinen und allgemeinen Wohngebieten. Eine rechtlich bindende Wirkung entfaltet diese Empfehlung aber aus gutem Grund nicht. Denn pauschale Mindestabstände sind wenig sinnvoll; je nach Gelände, Anlagentyp etc. sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf angrenzende Wohnorte völlig verschieden. Daher sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schall- und Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Insofern ist es unerheblich, ob eine Windkraftanlage 872 Meter, 1.203 Meter oder 1.500 Meter von der Wohnbebauung entfernt steht – relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt. Diese Grenzwerte überschreitet unser geplanter Windpark Alpen-Winnenthal selbstverständlich nicht.
Es wird behauptet: Es soll keine öffentliche Bürgerversammlung stattfinden
ABO Wind ist stets um eine transparente Kommunikation bemüht. Daher informieren wir über unser Projekt in Alpen seit Langem auf der Website www.windpark-alpen-winnenthal.de. Normalerweise laden wir zudem vor Ort zu Infomessen ein, auf denen sich Anwohner*innen im persönlichen Gespräch mit unseren Planer*innen und unabhängigen Gutachter*innen ein Bild von unserem Vorhaben machen können. Dies ist pandemiebedingt momentan leider nicht möglich. Dennoch planen wir, sobald dies wieder möglich ist, einen Informationsspaziergang anzubieten, bei dem wir Anwohner*innen mit Hilfe eines neuen Software-Tools zeigen können, wie der Windpark von unterschiedlichen Standpunkten des Orts aussehen würde.
Darüber hinaus sind die umliegenden Wohnhäuser und schützenswerte Baudenkmäler von unabhängigen Gutachter*innen auf die optische Wirkung der Windenergieanlagen überprüft worden. Auch hierbei wurde eine optische bedrängende Wirkung ausgeschlossen. Diese Gutachten werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens veröffentlicht. Das Genehmigungsverfahren beim Kreis Wesel wird öffentlich bekannt gemacht und die Bürger*innen haben die Möglichkeit, Eingaben zu diesem Verfahren zu machen, auf die die Behörde eingehen muss.
Hier können Sie den Faktencheck Faktencheck zum Flyer der Bürgerinitiative als PDF herunterladen.
Ab dem 12. März können sich interessierte Bürger*innen über https://tevis.krzn.de/tevisweb010/ einen Termin zur Einsicht des Flächennutzungsplans-Entwurfs im Rathaus buchen.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alpen mit einem sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ soll laut Plan im zweiten Quartal 2020 in die Offenlage gehen. Der dafür nötige Beschluss des Gemeinderates ist angeregt, die dafür nötigen finalen Stellungnahmen und Gutachten werden aktuell erstellt. Dabei können sich alle Bürger mit Stellungnahmen am Verfahren beteiligen.
Der Standort des geplanten Windparks Alpen Winnenthal befindet sich an der nördlichen Grenze der Gemeinde Alpen zum Nachbarstadt Xanten in der Gemarkung Veen. Sämtliche Anlagen sollen auf Ackerflächen entstehen. Hier herrschen gute Windverhältnisse und das Areal ist logistisch ohne größere Probleme zu erreichen.
Selbstverständlich berücksichtigen unsere Planungen alle gesetzlichen Vorgaben zum Thema Schattenwurf, Schallschutz und optischer Wirkung. Daher haben wir besonders leise Anlagen mit Nabenhöhen unterhalb der technisch Machbaren ausgewählt. Das verringert zwar den Ertrag, vermindert aber vor allem die Schall- und Schatten-Emissionen. Die Leistung der Anlagen wird darüber hinaus nachts reduziert. Das minimiert nächtliche Beeinträchtigungen der Anwohner. Die guten Windverhältnisse auf dem Gebiet ermöglichen trotz dieser Einschränkungen einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks.
Die optische Wirkung der Windenergieanlagen auf umliegende Wohngebäude wurde von einem unabhängigen Gutachter geprüft und für unkritisch befunden. Das gleiche gilt für die Wirkung auf benachbarte Baudenkmäler.
Durch den Bau einer Windenergieanlage eines anderen Unternehmens müssen die ursprünglich von uns geplanten Anlagenstandorte etwas verschoben werden. Aktuell planen wir weiterhin mit fünf Windenergieanlagen. Um diese aus den Nachlaufturbulenzen der Anlage des Mitbewerbers zu halten sowie einen im Projektgebiet brütenden Uhu zu schützen, prüfen wir derzeit, ob einige unserer Windenergieanlagen höher gebaut werden können. Durch Steuerung der Anlagenleistung werden auch künftig alle Immissionsschutzvorgaben eingehalten.
Die konkreten Anlagenstandorte und werden hier dargestellt, sobald die entsprechenden Fachgutachter der Planung zugestimmt haben. Die Karte zeigt noch die ursprünglich geplanten Standorte.
Im beplanten Areal haben unabhängige Fachleute intensiv nach schützenswerten Arten gesucht. Ihr Bericht ist wichtiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sollten sich im Umfeld der lokalen Wälder noch Fledermauspopulationen finden, werden die Anlagen mit einer Abschaltautomatik ausgestattet, welche die Anlagen immer dann ausschaltet, wenn die Fledermäuse aktiv sind.
Selbstverständlich ist der Bau des Windparks ein Eingriff in die Natur, für den an anderer Stelle Ausgleich geschaffen wird, der das Artenspektrum insgesamt erhöht.
Ein so genanntes Schattenmodul in der Anlage sorgt dafür, dass die gesetzlichen Regeln zur Schattenemission eingehalten werden. Kein Wohnhaus ist demnach mehr als 30 Minuten am Tag und/oder 30 Stunden im Jahr von Schattenemissionen betroffen. Nach dem Erreichen dieser Grenze, schaltet sich die Anlage automatisch ab.
Es gibt in der Nähe des Planungsgebiets einige ehemalige römische Militärübungslager und Befestigungsanlagen aus dem Mittelalter. Außerdem befindet sich eine historisch bedeutsame Burg knapp 1000 Meter entfernt. Diese historischen Stätten bleiben selbstverständlich von unseren Planungen unberührt.
Die Planung wurde bereits in einem frühen Stadium mit den lokalen Grundstückseigentümern und der Gemeinde Alpen abgestimmt und entsprechende Anpassungswünsche berücksichtigt. Darüber hinaus schaffen wir vor Ort Informationsmedien und werten die örtlichen Freizeitwege auf, damit die Anlagen und ihr Zweck zur nachhaltigen Energieversorgung erfahrbar werden.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger von Alpen wirtschaftlich am Projekt partizipieren können, ist mit der Gemeinde ein Bürgerbeteiligungsmodell in Abstimmung.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Gemeinden entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Alpen-Winnenthal realisiert wird, könnten die Kreise Alpen pro Jahr rund 132.000 € und Xanten etwa 11.200 € erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also rund drei Millionen Euro alleine aus der Zuwendung des Windparks Alpen-Winnenthal in die Kassen der Kreise. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Anzahl | 5 WEA |
Hersteller | Nordex N149 |
Nabenhöhe | 125 oder 164 Meter |
Rotordurchmesser | 149 Meter |
Gesamthöhe | 199 oder 238 Meter |
Nennleistung | 5,7 MW |
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Alpen-Winnenthal möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir zum Beispiel Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen:
Infomesse in NRW
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Alpen-Winnenthal fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Alpen sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark sowie gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Ja. Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Höhe der Rotoren am geplanten Standort beträgt mehr als 6,5 Meter pro Sekunde. Die mit ihren großen Rotorblättern und einer Nabenhöhe von 125 Metern auf sogenannte Schwachwindstandorte ausgelegten Anlagen von Nordex können im langjährigen Mittel jährlich 72 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen.
Im Umkreis von zehn Kilometern um den geplanten Standort in Alpen-Winnenthal stehen genügend Referenzanlagen, auf denen kontinuierlich der Wind gemessen wird. Unter anderem auf Basis dieser Daten konnten externe Gutachter aussagekräftige Windprognosen für den Standort Alpen-Winnenthal ermitteln, die eine solide Basis für den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks darstellen.
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach persönlicher Vorliebe der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In Alpen-Winnenthal wird im gesamten Wohngebiet der Grenzwert für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Dieser ist strenger als der für Dorf- und Mischgebiete. Um Anwohner vor Schallbelästigung zu schützen, laufen die neuen Anlagen nachts in gedrosseltem Betrieb. So werden alle Grenzwerte für Schall problemlos eingehalten.
ABO Energy will in Alpen-Winnenthal Anlagen vom Typ Nordex N 149 5,7 errichten. In diesen Anlagen des Herstellers Nordex wird ein so genannter "doppeltgespeister Asynchrongenerator" eingesetzt, der kein Neodym enthält. Neodym zählt zu den seltenen Erden und wird vor allem in einigen wenigen getriebelosen Windrädern eingesetzt, die meisten Hersteller verzichten inzwischen aber ganz darauf. Neodym selbst ist nicht radioaktiv; allerdings entstehen beim Abbauprozess giftige Stoffe und es wird radioaktives Uran und Thorium freigesetzt, die im schlimmsten Fall am Abbauort ins Grundwasser gelangen könnten. Neodym wird hauptsächlich in China abgebaut.
Nein. Bei der Entwicklung des Konzeptes für einen Windpark legt ABO Energy besonderen Wert darauf, die Eingriffe in die Natur zu minimieren. Die Standorte der Windenergieanlagen liegen nach Möglichkeit nahe an bestehenden Wege, um den Wegeneubau so gering wie möglich zu halten.
In Alpen-Winnenthal planen wir mit Anlagen des Typs N149 5,7 von Nordex. Der Kranstellplatz für diese Anlagen ist 1400 Quadratmeter groß und mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder zurückgebaut werden. Lediglich das Fundament ist zur Ableitung hoher statischer Lasten mit ca. 530 Quadratmetern vollversiegelt.
Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Energy in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um andere Areale in entsprechendem Umfang ökologisch aufzuwerten. Auch hier gilt: ABO Energy reduziert den Eingriff in die Natur zum Bau der WEA auf ein absolutes Minimum.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. Innerhalb von nur 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Alpen geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 5.700 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Am Standort Alpen-Winnenthal planen wir mit Anlagen von Nordex, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen. Dieses besteht unter anderem aus:
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Die fünf, auf der Potenzialfläche „Winnethal“ geplanten Windenergieanlagen, würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Alpen geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Alpen-Winnenthal wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. In Nordrhein-Westfalen gilt als Richtlinie für Mindestabstände der Windenergieerlass aus dem Jahr 2018, der einen „Vorsorgeabstand“ von 1500 Metern zu den nächstgelegenen reinen und altgemeinen Wohngebieten empfiehlt. Pauschale Mindestabstände sind allerdings wenig sinnvoll; je nach Gelände, Anlagentyp etc. sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf angrenzende Wohnorte völlig verschieden. Daher sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schall und Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Insofern ist es unerheblich, ob eine Windkraftanlage 100 oder 200 Meter hoch ist – relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt. Mehr Details dazu finden Sie in den vorherigen Antworten zu den Fragen zu Lärm und Schattenwurf.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: Die Anlagen können Transpondersignale der Flugzeuge empfangen, die die Hindernisbefeuerung nur anschalten, wenn sich ein Flugzeug nähert. Damit werden die Lichtsignale vermutlich nur während zwei bis sechs Prozent der Nacht angeschaltet sein. Zudem ist in neuen Windparks die Hindernisbefeuerung synchronisiert, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Ja. Viele Beispiele belegen, dass sich Windkraftnutzung und Naherholung gut ergänzen. Im Windpark Weilrod hat ABO Energy zum Beispiel einen Energie-Lehrpfad mit Schautafeln, Spiel- und Quizstationen angelegt. Die Energie-Erlebnis-Tour Weilrod wird von der FAZ empfohlen. Weitere Beispiele für ein Nebeneinander von Windkraft und Naherholung finden sie hier.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Diese werden aktuell von den Umweltgutachtern geplant. Sollten Grundstückseigentümer Interesse haben, uns gegen Zahlung eines Pachtzinses Flächen für eine Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung zu stellen, können Sie uns gerne kontaktieren. Außerdem freuen wir uns über Ideen der Anwohnerinnen und Anwohner zu sinnvollen ökologischen Aufwertungen der Umgebung. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von gut mehr als 40.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen.
Wiebke Katelhön
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