Windpark Limbergen-Karthaus

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ABO Energy möchte in Dülmen insgesamt vier Windenergieanlagen errichten. Das Planungsgebiet liegt nordwestlich des Ortsteils Buldern im Grenzbereich der Stadt Dülmen und der Gemeinde Nottuln. Die vier Windenergieanlagen teilen sich planungsrechtlich in die Projekte Limbergen (zwei Anlagen) und Karthaus (zwei Anlagen) auf. Ursprünglich haben wir in Limbergen drei Anlagen geplant. Aufgrund der Verkleinerung der Konzentrationszone für Windenergie haben wir die Anzahl reduziert. Da beide Vorhaben so eng beieinander liegen, bündeln wir auf dieser Website alle Informationen.

Der von uns geplante Windpark Limbergen-Karthaus würde so viel Strom produzieren wie rund 13.000 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 27.000 Tonnen Kohlendioxid. Auf dieser Website fassen wir das Wichtigste zu unseren Planungen zusammen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns. 

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

September/Oktober 2024: Genehmigungserhalt

Am 30. September 2024 hat ABO Energy die Genehmigung für den Windpark Karthaus erhalten. Für den Windpark Limbergen ist die Genehmigung zwei Tage später, am 2. Oktober 2024, eingegangen.  

September 2022: Sachlicher Teilplan "Windenergie" einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat den sachlichen Teilplan „Windenergie“ einstimmig beschlossen. Der Flächennutzungsplan muss nun noch von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Die von uns beplanten Gebiete Limbergen und Karthaus sind Bestandteil des beschlossenen Flächennutzungsplans.

August 2022: Genehmigungsantrag für Karthaus eingereicht

Im August haben wir den Genehmigungsantrag für zwei Anlagen in Karthaus eingereicht. Der Genehmigungsantrag für die beiden Anlagen in Limbergen folgt voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres oder im ersten Quartal des kommenden Jahres.

Januar 2022: Genehmigungsanträge nach Gemarkungen aufgeteilt

Da die von uns geplanten Anlagen auf unterschiedlichen Gemarkungen liegen, haben wir die Genehmigungsanträge aufgeteilt. Den Antrag für die beiden Anlagen in Karthaus reichen wir vermutlich im ersten Quartal 2022 ein. Der Antrag für die Anlagen in Limbergen folgt später. Den aktualisierten Zeitplan für beide Teilprojekte finden Sie unten auf dieser Website.

April 2021: Projektseite online

Auf dieser Projektwebsite finden Sie alles Wissenswerte über die Windkraftplanung in Limbergen-Karthaus.

 

Projektinfos

Standort

Die insgesamt vier geplanten Windenergieanlagen (WEA) liegen auf dem Gebiet der Stadt Dülmen, in der Gemarkung Buldern. Das Planungsgebiet befindet sich nordwestlich der Autobahn A43 zwischen den Ortsteilen Buldern, Rorup, Nottuln und Appelhülsen. Die Standorte der geplanten Anlagen befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen.

Immissionsschutz gewährleistet

Das nächstgelegene Einzelgehöft im Außenbereich der Stadt Dülmen liegt rund 450 Meter südlich der geplanten WEA Limbergen bzw. 450 Meter östlich der WEA Karthaus. Die Abstände zu Allgemeinen und Reinen Siedlungsbereichen von Nottuln, Buldern und Rorup betragen etwa 2.000 bis 3.500 Meter. Gutachten unabhängiger Fachleute zeigen, dass die schalltechnischen Richtwerte an allen umliegenden Häusern eingehalten bzw. unterschritten werden. Sämtliche Beurteilungspegel im Außenbereich liegen im erlaubten Rahmen bis 45 dB(A) zur Nachtzeit. Selbstverständlich halten wir auch alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen, beispielsweise zum Natur- und Artenschutz oder Schattenwurf der Anlagen, ein.

Planungsrecht 

Der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2005 weist lediglich eine Konzentrationszone für Windenergie aus, in der fünf WEA errichtet wurden. In diversen Gesprächen mit der Stadt Dülmen wurde deutlich, dass Politik und Verwaltung beabsichtigen, den alten FNP zu überarbeiten und einen ergänzenden sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen, um der Windenergie in Dülmen substanziell Raum zu verschaffen. Im September 2016 wurde deshalb der Einleitungsbeschluss zum Verfahren der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes von der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich angenommen und das Verfahren zur Ausweisung neuer Flächen für die Windenergie damit eingeleitet. Die von uns geplanten WEA befinden sich innerhalb der Windpotenzialflächen 1 und 2, die in der von der Stadtverwaltung durchgeführte Windpotenzialstudie aus dem Jahr 2016 dargestellt sind. 

Im September 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung den sachlichen Teilplan „Windenergie“ einstimmig beschlossen. Der Flächennutzungsplan muss nun noch von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Die von uns beplanten Gebiete Limbergen und Karthaus sind Bestandteil des beschlossenen Flächennutzungsplans.

 

 

Anlagentyp

Anzahl 4 WEA
Hersteller Nordex N149/5.7
Nabenhöhe 105 Meter
Rotordurchmesser 149 Meter
Gesamthöhe 179,5 Meter
Nennleistung 5,7 MW

Zeitplan

Karthaus:

Limbergen:

 

Hintergrund

Natur- und Artenschutz

Die Windenergie stellt das Rückgrat der Energiewende dar und soll künftig entscheidend zur Produktion von klimafreundlichem Strom beitragen. Ganzheitlich betrachtet trägt die Windenergie damit bereits zum Schutz und der Erhaltung einer Vielzahl von Arten sowie der Natur insgesamt bei. Mit dem Ausbau der Windkraft schwindet die Bedeutung umweltschädlicher Energieträger, beispielsweise der Braunkohle, deren Abbau mit erheblichen Eingriffen in die Landschaft und Belastungen für die Natur einhergeht. Gleichzeitig kommt es bei jedem Windenergieprojekt darauf an, den gesetzlichen Anforderungen des Natur- und Artschutzes individuell gerecht zu werden.

Insbesondere der lokale Schutz schlaggefährdeter Vogelarten ist bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund wurde das gesamte Planungsgebiet des Windparks Limbergen-Karthaus seit 2016 mehrfach und umfangreich durch Umweltgutachter*innen auf Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten untersucht und entsprechend kartiert. Dabei orientieren sich die unabhängigen Gutachter*innen konsequent an den aktuellen landespezifischen Vorgaben wie zum Beispiel dem „Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“.

Neben der Erfassung von Brut- und Rastvögeln wurden zudem die Aktivitäten der vorkommenden Fledermausarten umfangreich analysiert. Darüber hinaus wurden die Aktivitäten der Arten Kiebitz und Wespenbussard intensiver untersucht. Zum Schutz des Rotmilans tragen spezielle Raumnutzungsanalysen bei, die das Flugverhalten der Tiere einordnen und so ein Schlagrisiko minimieren. Mit allen Aktivitäten zum Artenschutz vor Ort stehen wir in engem Austausch mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Coesfeld.

Nach heutigem Stand der durchgeführten Erfassungen bestehen im Planungsgebiet keine kritischen Befunde, die ein erhöhtes Tötungsrisiko windkraftsensibler Arten darstellen.

Die Energiewende in NRW

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Limbergen-Karthaus

Nun sind Sie als Anwohner*in gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Limbergen-Karthaus möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürger*innen mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Limbergen-Karthaus:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Limbergen-Karthaus fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der  regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Dülmen sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Nach den kürzlich auf Bundesebene beschlossenen Gesetzen können Kommunen künftig darüber hinaus von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde des Windparks profitieren. 

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Wie viel Abrieb löst sich von Windkraftanlagen?

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.

Ist der Abrieb von den Rotorblättern schädlich?

Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern. 

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Dülmen kommen sogar auf eine Leistung von 5.700 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Ein standortspezifisches Brandschutzkonzept ist gegenwärtig in Erarbeitung von der DMT GmbH und Co. KG. Am Standort Dülmen planen wir mir Anlagen von Nordex, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Bleibt der Strom in der Region?

Die im Windenergiebereich geplante Windenergieanlage würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Dülmen geplant sind, erhöhen jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy gemäß der erstellten Naturschutzgutachten in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde entsprechende Maßnahmen um. Im Falle des Windparks Limbergen-Karthaus ist vor allem eine Maßnahme zur Lebensraumoptimierung des Kiebitzes geplant.

Kontakt

Michael Stockhowe

Projektleiter

Michael Stockhowe

Tel. +49 5971 14 81 99 95
Fax +49 611 267 65-599
michael.stockhowe(at)aboenergy.com

Caroline Pilz

Pressesprecherin

Caroline Pilz

Tel. +49 611 267 65-971
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Windenergie-Projekte in Nordrhein-Westfalen

 

Aktuelles Projektinfos Zeitplan Hintergrund Fragen und Antworten Kontakt