Windpark Schieder-Schwalenberg

Aktuelles Projektinfos Zeitplan Hintergrund Fragen und Antworten Kontakt

ABO Energy plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit drei Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Schieder-Schwalenberg. Mit einer installierten Leistung von insgesamt 10,8 Megawatt könnten die Windkraftanlagen so viel umweltfreundlichen Strom produzieren wie rund 8.500 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 19.000 Tonnen Kohlendioxid.

Um Sie jederzeit auf dem neusten Planungsstand zu halten, aktualisieren wir diese Website regelmäßig. Außerdem finden Sie hier Hintergrundinformationen sowie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns. 

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Aktueller Status
Betrieb

Aktuelles

Juni 2024: Windpark errichtet

Der Windpark ist vollständig errichtet. Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme. Ab Ende Juli/Anfang August werden die drei Anlagen umweltfreundlichen Strom produzieren.

Juni 2023: Anwohner*innen profitieren vom Bau des Windparks Schieder-Schwalenberg

Am 17. Juli 2023 startet ABO Wind das Interessensbekundungsverfahren für ein Nachrangdarlehen mit fünfjähriger Laufzeit. Geplant ist eine jährliche Verzinsung von 6,1 Prozent. Das Angebot richtet sich exklusiv an die Einwohner*innen Schieder Schwalenbergs, denen ABO Wind damit eine Möglichkeit eröffnet, finanziell vom Bau des Windparks in ihrer Nachbarschaft zu profitieren. Bis zum 17. September 2023 können sie sich auf www.beteiligung.abo-wind.com unverbindlich registrieren und Interesse bekunden, sich mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen. Bevor im Anschluss das öffentliche Beteiligungsangebot startet, muss gemäß gesetzlicher Vorschriften ein „Vermögensanlage-Informationsblatt“ (VIB) erstellt und dessen Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden.

„In einem ersten Schritt schauen wir, wie hoch das Interesse an der Beteiligung ist“, erklärt Projektleiter André Rotmann. Geplant ist, dass die Schieder-Schwalenberger bis zu eine Million Euro zeichnen können. „Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahren sollen alle, die ihr Interesse hinterlegt haben, ein konkretes Angebot erhalten“, sagt Rotmann. Das wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres geschehen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden die zeichenbaren Beträge entsprechend gekürzt, damit alle Interessierten zum Zug kommen.

Die drei Windenergielagen gehen planmäßig im zweiten Quartal 2024 in Betrieb. Mit einer installierten Leistung von insgesamt 10,8 Megawatt werden sie so viel umweltfreundlichen Strom produzieren wie rund 8.500 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 19.000 Tonnen Kohlendioxid.

Alle Information zur Beteiligungsmöglichkeit gibt es auf www.beteiligung.abo-wind.com

 

Oktober 2022: Windpark genehmigt

Der Kreis Lippe hat den Bau und Betrieb des Windparks Schieder-Schwalenberg genehmigt.

Der Genehmigungsbescheid kann innerhalb der Auslegungsfrist vom 26.10.2022 bis einschließlich 09.11.2022 auf der Internetseite des Kreises Lippe unter https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php ( Immissionsschutz  Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und über das UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de abgerufen und eingesehen werden.

Weiterhin liegt der Bescheid an folgenden Orten aus:

- Kreisverwaltung Lippe, Bürgerservice am Haupteingang, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold

- Stadt Schieder-Schwalenberg, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 17, Im Kurpark 2, 32816 Schieder-Schwalenberg

- Stadt Steinheim, Fachbereich Planen und Bauen, Raum 201, Marktstraße 2, 32839 Steinheim

Dort kann der Bescheid zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Dienststunden der Kreisverwaltung Lippe, Bürgerservice: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Dienststunden der Stadt Schieder-Schwalenberg, Fachbereich Stadtentwicklung, Im Kurpark 2: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich: von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Montag bis Mittwoch: nachmittags nach Vereinbarung

Dienststunden der Stadtverwaltung Steinheim, Fachbereich Planen und Bauen, Raum 201: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstag zusätzlich: von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Mai 2021: Offenlage des Genehmigungsantrags

Unser Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Schieder-Schwalenberg liegt vom 17.05.2021 bis einschließlich 16.06.2021 öffentlich aus. Er kann auf der Internetseite des Kreises Lippe hier und über das UVP-Portal hier abgerufen und eingesehen werden. Außerdem liegt der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen während des Auslegungszeitraumes an folgenden Orten aus:

- Kreisverwaltung Lippe, Bürgerservice am Haupteingang, 32756 Detmold, Felix-Fechenbach-Straße 5

- Stadt Schieder-Schwalenberg, Fachbereich Stadtentwicklung, Im Kurpark 2, 32816 Schieder-Schwalenberg

- Stadt Steinheim, Fachbereich Planen und Bauen, Raum 201, 32839 Steinheim, Marktstraße 2

Die Antragsunterlagen können dort während der Dienststunden unter Berücksichtigung der aufgrund der COVID-19-Pandemie geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen eingesehen werden. Weitere Termine sind ggf. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

November 2020: ABO Wind informiert mit Postwurfsendung

ABO Wind lässt in der Kalenderwoche 49 Postwurfsendungen mit detaillierten Informationen zur Planung des Windparks in Schieder-Schwalenberg verteilen. „So möchten wir auch alle Anwohnerinnen und Anwohner, die keinen Zugang zum Internet haben, auf den neusten Stand bringen", sagt Projetkleiter Stephen Meyer.
Die Postwurfsendung finden Sie als PDF-Dokument hier.

November 2020: Genehmigungsantrag Träger öffentlicher Belange vorgelegt

Der Kreis Lippe als zuständige Genehmigungsbehörde hat unseren Genehmigungsantrag am 19.11.2020 den Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Mai 2020: Überarbeiteter Genehmigungsantrag eingereicht

ABO Wind hat am 5. Mai 2020 den überarbeiteten Antrag auf Bau und Betrieb der drei Anlagen des Windparks Schieder-Schwalenberg bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.

 

 

Projektinfos

Standort

Standort Windpark Schieder Schwalenberg

 

Der von ABO Energy ins Auge gefasst Standort innerhalb der Gemarkung Brakelsiek bietet sehr gute Bedingungen für die Windkraft. Zur Absicherung der prognostizierten Windgeschwindigkeiten von mehr als sechs Metern pro Sekunde wurde 2019 eine Dauermessung mit einem LiDAR Gerät durchgeführt.

Guter Standort für Windkraft

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schieder-Schwalenberg aus dem Jahre 2003 weist ein Vorranggebiet für Windenergie im südlichen Gemeindegebiet aus. Dieser Flächennutzungsplan entfaltet laut Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom April 2018 jedoch keine Ausschlusswirkung und leidet darüber hinaus an formellen sowie materiellen Fehlern. Der Flächennutzungsplan steht also den von uns beantragten Windenergieanlagen im Bereich Bennerberg nicht entgegen. An diesem Standort westlich von Brakelsiek herrschen gute Windverhältnisse und zwei Anlagen produzieren dort bereits seit 2002 sauberen Strom. 

Große Abstände zur Wohnbebauung

Der geplante Windpark liegt mehr als 1.000 Meter von der nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauung entfernt. Auch Einzelhöfe sind mindestens 600 Meter weit entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Da die Anlagen im Offenland entstehen sollen, sind keine Rodungen für ihren Bau nötig. Durch die Zuwegung über BAB 33, B1, B293 und L886 beziehungsweise Langengrundstraße müssen lediglich vorhandene landwirtschaftliche Wege ausgebaut werden. Das minimiert den für die Errichtung der Anlagen nötigen Eingriff in die Natur. 

Kommunalabgabe


Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Schieder-Schwalenberg realisiert wird, könnten die Städte Schieder-Schwalenberg pro Jahr knapp 45.000 € und Steinheim etwas 12.500 € erwarten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 1,1 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung des Windparks Schieder-Schwalenberg in die Stadtkassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Anlagentyp

Anzahl 3 WEA
Hersteller Nordex 
Nabenhöhe 134 Meter
Rotordurchmesser 131 Meter
Gesamthöhe 199,5 Meter
Nennleistung pro Anlage 3,6 MW
Gesamtleistung 10,8 MW

 

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in NRW

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Schieder-Schwalenberg

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Schieder-Schwalenberg möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Schieder Schwalenberg:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Schieder-Schwalenberg fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Schieder-Schwalenberg sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von 2.040 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von 363 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Schieder-Schwalenberg geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 3.600 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder unter den Anlagen warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Am Standort Schieder-Schwalenberg planen wir mit Anlagen von Nordex, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Bleibt der Strom in der Region?

Der in Schieder-Schwalenberg geplante Windpark würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Schieder-Schwalenberg geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Schieder-Schwalenberg wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiter entwickelt: In neuen Windparks kann die Hindernisbefeuerung synchronisiert werden, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken. Zudem wird durch den Einsatz von Sichtweitenmessgeräten eine Reduzierung der Beleuchtung um bis zu 90 Prozent bei klaren Witterungsbedingungen erreicht. Auch die so genannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann Leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Gibt es Einschränkungen für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer oder Jogger?

Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von mehr als 19.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Kontakt

André Rotmann

Projektleiter

André Rotmann

Tel. +49 5971 148 19 99-4
Fax +49 611 267 65-599
andre.rotmann(at)aboenergy.com

Dr. Daniel Duben

Pressesprecher

Dr. Daniel Duben

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Windenergie-Projekte in Nordrhein-Westfalen

 

Aktuelles Projektinfos Zeitplan Hintergrund Fragen und Antworten Kontakt