ABO Energy plant in Kooperation mit der GLS Energie AG das Repowering des Windparks in der Konzentrationszone Warburg Daseburg. Der Windpark liegt östlich von Daseburg im Grenzbereich der Stadt Warburg und der Gemeinden Borgentreich sowie Liebenau. Hierfür werden die bestehenden 16 Windenergieanlagen mit bis zu sechs neuen, leistungsstärkeren Anlagen ersetzt. Dieses so genannte Repowering ist eine wichtige Säule der Energiewende. Es ermöglicht die Reduzierung der Anlagenzahl bei gleichzeitiger Leistungssteigerung.
Der repowerte Windpark würde so viel Strom produzieren wie rund 26.000 Haushalte verbrauchen und den Ausstoß von mehr als 58.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr verhindern. Trotz der um mehr als die Hälfte verringerten Anlagenzahl könnten so rechnerisch mehr als doppelt so viele Haushalte wie bisher versorgt werden. Da die neuen Turbinen größtenteils vorhandene Infrastruktur nutzen, steigert das Repowering den Anteil an erneuerbarer Energie in Deutschland besonders nachhaltig.
Auf dieser Website fassen wir das Wichtigste zu unseren Planungen zusammen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.
Der Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Warburg wurde am 13.12.2022 eingereicht.
Knapp 200 Leute haben sich am 28.April auf der Infomesse über das geplante Repowering des Windparks Warburg informiert. Im Zentrum des Interesses standen Fragen zum Ertrag und der Anlagentechnik. „Wir freuen uns, dass so viele Gäste gekommen sind und der Austausch durchweg freundlich war“, sagt Projektleiterin Nicole Donat.
„Obwohl wir uns noch in einer sehr frühen Projektphase befinden, möchten wir schon jetzt mit den Bürgerinnen und Bürgern in den persönlichen Kontakt treten und Fragen beantworten“, sagt Projektleiterin Nicole Donat. Daher lädt ABO Wind interessierte Bürger*innen ein zur
Infomesse am Donnerstag, 28. April 2022, von 16 bis 20 Uhr in der Desenberghalle, Desenbergstraße 129 in Warburg.
Auf diversen Postern an Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz. Außerdem sind Visualisierungen der geplanten Anlagen zu sehen und es wird deutlich, dass für die an die Anlagen grenzenden Gemeinden während der Betriebszeit Zuwendungen von rund 3,8 Millionen Euro möglich sind. Besucher*innen können sich mit den anwesenden Expert*innen zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen. „Das Ganze hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von uns betreut“, erklärt Projektleiterin Donat. Besucher*innen können sich also um 16 Uhr genauso gut informieren wie um 18 oder 19 Uhr.
Abhängig von den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz kann es kurzfristige Änderungen des Hygienekonzepts geben. Aktuell ist geplant, die Veranstaltung nach dem 3-G-Prinzip durchzuführen. Einlass erhalten demnach nur geimpfte oder genesene Personen sowie Besucher*innen, deren negativer Test nicht älter als 24 Stunden ist.
Wer sich die Info-Poster nicht vor Ort in der Ausstellung ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus am Computer machen. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 28. April alle ausgestellten Poster zum Download bereit.
Auf dieser Projektwebsite finden Sie alles Wissenswerte über die Windkraftplanung in Warburg.
Der Genehmigungsantrag befindet sich aktuell in Vorbereitung und wird nach Fertigstellung beim Kreis Höxter als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. Er wird alle notwendigen Gutachten zu Themen wie Artenschutz, Schall- und Schattenimmission oder Brandschutz enthalten. Die große Zahl der Windenergieanlagen vor Ort würde durch das Repowering mehr als halbiert werden, weshalb keine Bedenken für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen erwartet werden.
Das Repowering der Windenergieanlagen soll in der bestehenden Konzentrationszone durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Warburg wurde im Jahr 1998 rechtskräftig. Die Stadt hat am 31.08.2021 beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan für Windenergie einzuleiten. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, bleibt der bestehende Flächennutzungsplan und damit auch die Konzentrationszone Warburg-Daseburg bestehen. Es gibt keinen Grund an dem Fortbestehen der Konzentrationszone zu zweifeln.
Die sechs geplanten Windenergieanlagen (WEAs) liegen auf dem Gebiet der Stadt Warburg, in der Gemarkung Daseburg. Sie sollen auf Ackerflächen in rund 245 Metern über Normalnull entstehen. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt circa 6,4 m/s auf 160 Metern Höhe - diese Höhe entspricht etwa der Nabenhöhe der geplanten Anlagen.
Die Anlagenstandorte liegen im Planungsareal „auf der Höte“ in einer ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergie. Diese befindet sich im östlichen Gemeindegebiet von Warburg, östlich von Daseburg und grenzt an die Gemeinde Liebenau (südöstlich des Plangebiets) sowie an die Stadt Borgentreich (nördlich des Plangebiets). Von den 16 Bestandsanlagen des Typs Vestas V80, die im Rahmen des Repowerings abgebaut werden sollen, befinden sich 15 in der Konzentrationszone Warburg Daseburg und eine nördlich angrenzend im Gebiet der Gemeinde Borgentreich. Im Rahmen des Repowerings werden alle sechs Anlagen innerhalb der Konzentrationszone von Warburg errichtet werden. Der angrenzende Bereich in Borgentreich wird nicht weiter beplant.
Die nächstgelegene Wohnbebauung ist die Vogelsmühle. Sie gilt als Wohnbebauung im Außenbereich und befindet sich knapp 800 Meter westlich der geplanten WEA und östlich der Stadt Daseburg, die selbst circa 1255 Meter westlich vom Windpark entfernt ist. Die Stadt Rösebeck liegt mehr als 1000 Meter nördlich des geplanten Windparks. In der Gemeinde Liebenau liegt die nächste Wohnbebauung im Außenbereich circa 875 Meter südöstlich der geplanten WEA, die Entfernung zur geschlossenen Ortslage Liebenau beträgt etwa 1000 Meter.
Das Repowering eines alten Windparks erlaubt die effizientere Nutzung des Windpotentials. Veraltete Anlagen mit geringer Leistung weichen für moderne Anlagen mit hoher Leistung und Effizienz. Da die neuen Turbinen die vorhandene Infrastruktur zum großen Teil weiter nutzen, handelt es sich um einen besonders nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energiekapazitäten Deutschlands. Alle Grundstückeigentümer*innen innerhalb der Konzentrationszonen (auch die Stadt Warburg) profitieren dank eines Pool-Konzepts von der erhöhten Stromproduktion des Windparks.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um eine Windenergieanlage entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Warburg II realisiert wird, könnten die Hansestadt Warburg pro Jahr rund 54.000 €, die Gemeinde Borgentreich etwa 50.000 € und die Gemeinde Liebenau etwa 69.000 € erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würde dies bedeuten, dass etwa 3,5 Millionen Euro allein aus der Zuwendung des Windparks in die Kassen der Städte und Gemeinden fließen würde. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen wird darauf geachtet, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Alt | Neu | |
Windenergieanlagen | 16 WEA | 6 WEA |
Anlagentyp | Vestas V80 | Vestas V162 |
Nabenhöhe | 100 m | 169 m |
Rotordurchmesser | 80 m | 162 m |
Gesamthöhe | 140 m | 250 m |
Nennleistung (je Anlage) | 2 MW | 6,2 MW |
Versorgte Haushalte (rechnerisch) |
ca. 11.800 | ca. 26.000 |
Jährlich eingespartes CO2 |
ca. 27.000 t | ca. 58.000 t |
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Nun sind Sie als Anwohner*in gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Warburg möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürger*innen mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Warburg II fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Warburg sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Durch die Kommunalabgabe könnten die umliegenden Gemeinden in 20 Betriebsjahren rund 3,8 Millionen Euro einnehmen.
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Warburg geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 6.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windenergieanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Dennoch wird im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Am Standort Warburg planen wir mir Anlagen von Vestas, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen. Jede Windenergieanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Der in Warburg geplante Windpark würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Warburg geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Der Bau eines Windparks ist immer auch ein Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy gemäß der erstellten Naturschutzgutachten in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde entsprechende Maßnahmen um. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Projekten von ABO Energy finden Sie hier.
Martina Franz
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