ABO Energy hat 2022 eine erste Windenergieanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen, nahe der Grenze zu den Städten Pulheim und Bergheim errichtet und in Betrieb genommen. Eine weitere Anlage in direkter Nachbarschaft ist bereits genehmigt. Die Genehmigung von zwei weiteren Windenergieanlagen nördlich der Venloer Straße werden in Kürze erwartet.
Mit einer installierten Gesamtleistung von insgesamt 15,9 Megawatt könnten die vier Windenergieanlagen so viel umweltfreundlichen Strom produzieren, wie rund 14.000 Haushalte verbrauchen. Herkömmliche Kohlekraftwerke würden für diesen Ertrag jährlich knapp 32.000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen.
Im Zuge unserer Planungen sind wir um größtmögliche Transparenz bemüht. Diese Website bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern alles Wissenswerte über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragestellungen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Die zweite Anlage des Windparks Rommerskirchen ist genehmigt worden. Der Bau soll Ende 2024 starten.
Die erste Windenergieanlage des Windparks Rommerskirchen-Gill ist planmäßig errichtet worden und speist seit dem 31.12.2022 saubere Energie ins deutsche Stromnetz ein.
Rund 20 Personen, die meisten von ihnen Mitglieder des Gemeinderats, machten sich am 24. November zwischen 14:30 Und 16:30 Uhr ein Bild von der Baustelle der ersten Anlage des Windparks Rommerskirchen-Gill. Für großes Interesse sorgten vor allem die 63 Meter langen Rotorblätter, die so abgelegt wurden, dass die Teilnehmer*innen der Baustellenführung unter ihnen hindurchlaufen konnten.
Um über Baufortschritt, Ablauf der Arbeiten und Windkraft im Allgemeinen zu informieren, lädt ABO Wind alle interessierten Bürger*innen ein zur
Baustellenführung am Donnerstag, 24. November 2022, um 14.30 Uhr am Ingendorfer Weg stadtauswärts Richtung Stommeln, südlich der Venloer Straße.
Um 14.30 Uhr gibt ABO Wind-Projektleiter Tobias Storcks einen kurzen Überblick über den Ablauf der Planungen, bevor Bauleiter Lars Halling auf die technischen Details des Windparkbaus zu sprechen kommt. Zu sehen gibt es das 26 Meter breite und drei Meter tiefe Fundament der Windenergieanlage, sowie die bereits angelieferten Teile der Anlage. Diese werden dann in den danach folgenden Tagen errichtet.
Parkmöglichkeiten stehen am Ingendorfer Weg nur eingeschränkt zur Verfügung. Bitte denken Sie an festes Schuhwerk und gegebenenfalls an wetterfeste Kleidung.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Die Bauarbeiten der ersten Windenergieanlage schreiten wie geplant voran. Ende September ist das Fundament fertig gestellt worden und seit Anfang Oktober ist es verfüllt. Mitte September wurde die Zuwegung abgeschlossen und seit Mitte Oktober ist das Kabel verlegt. Der Aufbau des Krans und Anlieferung der Großkomponenten folgen im November.
Der Fundamentbau der Windkraftanlage ist nun abgeschlossen. Als nächstes folgt die Verlegung der Kabeltrasse. Den weiteren Zeitplan finden Sie hier.
Der Aushub der Fundamentbaugrube sowie Bodenverbesserungsmaßnahmen sind erfolgt. Die Bewehrung und Schalung des Fundaments beginnt wie geplant am 15. August.
Anfang Februar wurde mit den Erdbauarbeiten für die Zufahrten und Stellflächen begonnen.
Der von ABO Energy ins Auge gefasst Standort im Osten der Gemeinde Rommerskirchen bietet gute Bedingungen für Windkraft. Wir kalkulieren derzeit mit Geschwindigkeiten von rund 6,4 Metern pro Sekunde auf 117 Metern Nabenhöhe. Die aktuell im Bau befindliche und die später folgenden Windenergieanlagen sollen in Nachbarschaft zu zehn bereits bestehenden Anlagen entstehen.
Die geplanten Anlagen liegen mehr als 850 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Da die Anlagen im Offenland entstehen sollen, sind nur geringe Rodungen für die Anlieferung nötig. Durch die im Planungsgebiet vorhandene Infrastruktur ist eine Zuwegung zum Windpark über die Bundesstraße 59 und die Kreisstraße 24 lediglich mit minimalen Eingriffen in die Natur verbunden.
Windkraftanlagen | 1 WEA errichtet | 1 WEA genehmigt | 2 WEA in Gerichtlicher Prüfung |
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Anlagentyp | Vestas V-126 3,45 BWC | Vestas V-126 3,45 BWC | Nordex N 149-4.5 |
Nabenhöhe | 117 m | 117 m | 164 m |
Rotordurchmesser | 126 m | 126 m | 149 m |
Gesamthöhe | 179 m | 179 m | 238,5 m |
Nennleistung | 3,45 MW | 3,45 MW | 4,5 MW |
Für die bereits errichtet Anlage
Februar 2022 Beginn Wegebau
Juni 2022 Aushub Fundament und Bodenverbesserung
August 2022 Beginn Fundamentbau
September 2022 Verlegung Kabeltrasse
Oktober 2022 Anlieferung Windenergieanlage
November 2022 Anlieferung Übergabestation
Dezember 2022 Inbetriebnahme und Probebetrieb
Für die zweite, genehmigte Anlage
Februar 2023 Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der BNetzA
Sommer/Herbst 2023 Bau der Infrastruktur
Winter 2023/2024 Bau der Windenergieanlage
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Rommerskirchen-Gill möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Ja. ABO Energy hat durch das unabhängige Büro für Ökologie und Landschaftsplanung – Hartmut Fehr den Standort intensiv auf die dort vorkommenden Arten und deren Konfliktpotential mit der Windkraft untersucht. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf das Vorkommen von Feldhamstern und sowie Feldvögel und Bodenbrütern gelegt. Auch Fledermausaktivitäten wurden detailliert aufgezeichnet. Nach allen gewonnenen Erkenntnissen gehen wir vorbehaltlich der behördlichen Prüfung davon aus, dass das Vorhaben mit den entsprechenden Auflagen und Schutzmaßnahmen so umgesetzt werden kann, dass keine Verbotstatbestände nach dem BNatSchG erfüllt werden. Die Baumaßnahmen werden unter Aufsicht einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt.
Da im unmittelbaren Umfeld der geplanten Baumaßnahme bereits aus früheren Beobachtungen und Aufsammlungen mehrere Fundstellen bekannt waren, wurde die Baumaßnahme seitens der Oberen Denkmalbehörde und in Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit einer archäologischen Begleitung beauflagt.
Die Standflächen der zwei geplanten Windenergieanlagen in Rommerskirchen-Gill zwischen der B 59n und K24 wurden vollständig archäologisch untersucht. Dabei kamen einige eisenzeitliche Befunde mit mäßiger Erhaltung, darunter ein Hausgrundriss, zum Vorschein. Die Befunde wurden komplett ausgegraben und dokumentiert. Es bestehen laut Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland somit gegen die Errichtung der zwei Windenergieanlagen an diesen Standflächen keine weiteren archäologischen Bedenken mehr. Auch gegen die Anlage der „Kranaufstellflächen und Zuwegungen“ sowie die dazugehörigen „Leitungsverlegungen“ bestehen keine Einwände, wenn diese auch zu gegebener Zeit archäologisch baubegleitend untersucht werden.
ABO Energy hat dazu die archäologische Fachfirma Minerva X aus Pulheim beauftragt.
Von Windkraftanlagen gehen Schall- und Schattenemissionen aus. Gesetze regeln jedoch, dass Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eines Windparks beurteilen unabhängige Stellen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Gutachten simulieren den Schall- und Schattenwurf der Anlagen und können so die Einwirkungen an allen relevanten Immissionspunkten vorherberechnen. Immissionspunkte sind in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde festgelegte Standorte an der Wohnbebauung in der Umgebung des geplanten Windparks.
Die Gutachten für den geplanten Windpark „Rommerskirchen-Gill“ zeigen, dass sämtliche vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte der Schallimmissionen an allen Standorten eingehalten werden.
Um sicherzustellen, dass die Belastung durch Schlagschatten tatsächlich minimiert wird, sind moderne Windenergieanlagen mit einem Schattenmodul ausgestattet. Dieses schaltet die Anlagen automatisch ab, wenn der Grenzwert von acht Stunden pro Jahr erreicht ist. Anwohner werden durch den Schattenwurf also höchstens acht Stunden im gesamten Jahr gestört. Diese acht Stunden müssen zudem so verteilt sein, dass der Schatten an keinem Tag länger als 30 Minuten auf das Haus der Anwohner fällt.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
Grundgedanke aller Planungen von ABO Energy ist es, den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Die ins Auge gefassten Standorte für die vier Windenergieanlagen innerhalb der Gemarkungen Rommerskirchen befinden sich daher in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wegen. Diese müssten für den Bau der WEA nur geringfügig, auf eine befahrbare Breite von 4,5 Metern erweitert werden. In Kurvenbereichen sind zusätzliche Ausrundungen erforderlich. Lediglich der Stichweg zur jeweiligen WEA und die benötigten Stellplätze werden dauerhaft in Schotterbauweise angelegt. Auf den übrigen Flächen erfolgt nach der Bauphase soweit wie möglich eine Renaturierung. Das minimiert die Bodenversiegelung. Für dauerhaft in Mitleidenschaft gezogene Areale zahlt ABO Energy ein Ersatzgeld an den Rhein-Kreis-Neuss, womit dieser an anderer Stelle ökologischen Ausgleich vornimmt.
Die interne Verkabelung zwischen den Windenergieanlagen erfolgt unsichtbar, in einer Tiefe von mindestens einem Meter. Sie verläuft entlang bestehender Wege und auf den für die künftigen WEA anzulegenden Erschließungsflächen. Der Netzanschluss erfolgt über eine externe Erdkabelleitung, der Netzanschlusspunkt der ersten WEA ist an der Schaltstation Bahnstraße, die übrigen WEA werden voraussichtlich an das Umspannwerk Anstel angeschlossen.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 600 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Für die erste aktuell im Bau befindliche Windenergieanlage wurde ein erfahrenes stabiles Unternehmen als Betreiber gefunden. Dieses befindet sich aktuell in der Prüfungsphase der Unterlagen.
Wer die weiteren Anlagen des Windparks betreiben wird, steht in der Regel erst nach Genehmigung und Erhalt eines Tarifs für die Anlagen fest. Windparkbetreiber können beispielsweise auch Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Rommerskirchen-Gill fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Rommerskirchen sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark sowie auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Darüber hinaus befindet sich eine mögliche Kommunalabgabe in Abstimmung zwischen Gemeinde und ABO Energy. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: Die Anlagen können Transpondersignale der Flugzeuge empfangen, die die Hindernisbefeuerung nur anschalten, wenn sich ein Flugzeug nähert. Damit werden die Lichtsignale vermutlich nur während zwei bis sechs Prozent der Nacht angeschaltet sein. Zudem ist in neuen Windparks die Hindernisbefeuerung synchronisiert, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Untergruppenbach geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 3.200 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher landwirtschaftlich genutzt werden.
Tobias Storcks
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