ABO Energy plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit drei Windenergieanlagen (WEA) in Marienmünster. Die Potenzialfläche liegt zwischen den Ortschaften Bredenborn und Vörden, nördlich der L755, an einer bestehenden Hochspannungsleitung. Die Anlagen können so viel sauberen Strom erzeugen wie rund 11.500 Haushalte verbrauchen. Das spart jährlich mehr als 29.000 klimaschädlich CO2-Äquivalente ein.
Um Sie jederzeit auf dem neusten Planungsstand zu halten, aktualisieren wir diese Website regelmäßig. Außerdem finden Sie hier Hintergrundinformationen sowie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.
Wenn alles nach Plan läuft, liefert der Windpark Vördern-Süd ab Anfang 2028 grüne Energie. Die Voraussetzungen dafür werden gerade geschaffen: „Momentan klären wir relevante Planungsfragen über den Antrag auf Vorbescheid. Bei positivem Vorbescheid reichen wir Ende des Jahres einen vollständigen Genehmigungsantrag ein", sagt Projektleiter Michael Stockhowe.
Auf dieser Website finden Sie alles Wissenswerte zur Planung des Windparks Vörden Süd.
Der Windpark Vörden Süd soll auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen. Derzeit kalkulieren wir mit mittleren Windgeschwindigkeiten von 6,3 m/s auf Nabenhöhe. Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich entlang einer bestehenden Hochspannungs-Freileitung. Alle Anlagen sind mindestens 560 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung im Außenbereich entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die drei Anlagen in Marienmünster realisiert werden, könnte die Gemeinden Marienmünster circa 73.800 €, Nieheim rund 1.300 € und Brakel etwa 2.500 € pro Jahr erhalten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 1,5 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung der drei Windenergieanlagen in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen. Darüber hinaus ist seit dem 01.01.2024 das Bürgerenergiegesetz NRW ist Kraft, das unterschiedliche Beteiligungsmodelle gesetzlich vorschreibt. ABO Energy hat viele davon in der Vergangenheit bereits freiwillig umgesetzt.
Anzahl | 3 WEA |
Hersteller | GE 5.5-158 |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,5 MW je WEA |
Q2 2024: Antrag auf Vorbescheid
Q4 2024 – Q3 2025: Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Q1 2026: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
Q3 2026 – Q1 2028: Bau und Inbetriebnahme des Windparks
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Am 1. Juli 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag das bis dahin ehrgeizigste Klimaschutzgesetz eines Bundeslandes verabschiedet. Kern ist die Verpflichtung, 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken. Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das Land möchte dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Windpark Vörden Süd möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren: Wir organisieren zum Beispiel Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2021. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks häufig die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen finanziell am Projekt zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von bis zu 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). Wir bleiben unter einem Wert von 45 dB(A) an allen Wohnhäusern.
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.
Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden extrem teuer.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die 2020 erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfaden: Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt.
Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.
Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.
Außerdem handelt es sich hier um einen zeitlich begrenzten Eingriff. Die Windenergieanlage wird nach Außerbetriebnahme vollständig zurückgebaut. Im Vergleich zur Kohle- und Atomindustrie werden keine für die Umwelt schädlichen Hinterlassenschaften übrigbleiben.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Michael Stockhowe
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