ABO Energy plant die Errichtung von vier Windenergieanlagen auf der von der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ausgewiesenen Potenzialfläche "Remblinghausen-Süd“. Auf dieser Homepage finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen und Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Am 07. Juni 2023 hat der Hochsauerlandkreis ABO Wind die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der vier Windenergieanlagen in Remblinghausen Süd erteilt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2022 hat die Stadt Meschede ihren Widerstand gegen den geplanten Windpark Remblinghausen Süd aufgegeben und beschlossen, die eingereichte Klage zurückzuziehen. Letzte Nachfragen im Genehmigungsverfahren sind inzwischen beantwortet. Wir erwarten die Genehmigung in den nächsten Wochen.
Der Hochsauerlandkreis hat den Antrag der Stadt Meschede auf Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens abgelehnt. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, dagegen (fristwahrend) Klage zu erheben. Die Erfolgsaussichten halten wir für gering, die weitere Blockade des Windparks für unverantwortlich. Das Genehmigungsverfahren wird weitergeführt. Wir rechnen unverändert mit dem Genehmigungsbescheid im ersten Quartal 2023.
Nach Abschluss der Offenlage der Antragsunterlagen bearbeiten wir die eingegangenen Stellungnahmen. Der Erörterungstermin wurde verschoben und findet bereits am 15.08.2022 um 10:00 Uhr im Kreishaus Meschede "Sitzungssaal Sauerland", Steinstraße 27, 59872 Meschede, statt.
Der Genehmigungsantrag zum Bau und Betrieb des Windparks, die dazugehörigen Antragsunterlagen sowie die vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen können innerhalb der Auslegungsfrist vom 22.03.2022 bis einschließlich 25.04.2022 auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises und über das UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.
Außerdem liegt er an folgenden Orten aus:
1. Stadtverwaltung Meschede (Technisches Rathaus)
2. Stadtverwaltung Schmallenberg (Bauordnungsamt)
3. Gemeindeverwaltung Eslohe
4. Genehmigungsbehörde Hochsauerlandkreis
Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 24.08.2022 um 10:00 Uhr im Kreishaus Meschede "Sitzungssaal Sauerland", Steinstraße 27, 59872 Meschede, statt.
Wir haben den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Remblinghausen mit vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N-133 beim Hochsauerlandkreis eingereicht.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Meschede abgelehnt. Damit ist das Urteil gegen die Ablehnung des Genehmigungsantrags für den Windpark rechtskräftig. "Wir sind froh, jetzt Klarheit zu haben", sagt Projektleiterin Verena Baldassi. "Jetzt kann das Genehmigungsverfahren endlich weitergeführt werden." Wenn alles nach Plan läuft, erzeugt der Windpark ab 2022 sauberen Strom.
Unsere Klage gegen den abgelehnten Genehmigungsantrag für den Windpark hat das Verwaltungsgericht Arnsberg im Juni 2019 zu Gunsten des von uns beantragten Windparks entschieden. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Meschede einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster prüft momentan diesen Antrag. Eine Entscheidung hierzu erwarten wir in den nächsten Monaten. Wir gehen davon aus, dass dem Antrag der Stadt nicht stattgegeben wird. Auf dieser Website informieren wir Sie über die weiteren Entwicklungen.
Die Windmessung in dem Gebiet der geplanten Windkraftanlagen wurde nach knapp zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen. Von März 2016 bis Januar 2018 sammelte der bereits im Frühjahr 2018 abgebaute Windmessmast ausführliche Daten zur Windhöffigkeit im Planungsgebiet. Die Ergebnisse der Messung übertreffen die Erwartungen an den Standort und liegen deutlich über den prognostizierten 6,6 Metern pro Sekunde. Das unterstreicht die Wirtschaftlichkeit des geplanten Windparks. Die Windmessmastfläche wurde bereits wieder aufgeforstet.
Weder naturschutzrechtliche Aspekte noch Schall- oder Schattenemissionen sprechen gegen die Realisierung der Windparks Freienohl und Remblinghausen-Süd. Im Zuge der Genehmigungsverfahren für Bau und Betrieb der beiden Windparks haben die Träger öffentlicher Belange keine Bedenken vorgebracht, die eine Ablehnung der Anträge begründen würden. Einzig das aus Sicht der Stadt Meschede nicht vorhandene Planungsrecht hat zu einer Ablehnung der beiden Genehmigungsanträge geführt. Die Stadt Meschede argumentiert, dass der bestehende Flächennutzungsplan auf den beplanten Arealen keine Vorrangzonen für die Windkraft ausweist. Aus unserer Sicht ist diese Argumentation unhaltbar, da der Flächennutzungsplan der Windkraft nicht substantiell Raum einräumt. Daher klagen wir zurzeit gegen die Ablehnung unserer Genehmigungsanträge.
(Wiesbaden, 22. November 2017) Die Bundesnetzagentur hat dem Windpark Remblinghausen Süd bei der im November 2017 erfolgten Ausschreibung, deren Ergebnis heute veröffentlicht worden ist, einen Zuschlag erteilt.
Damit hat sich das Projekt einen Zuschlagswert in Höhe von 3,82 Cent/Kilowattstunde gesichert. Eigentümerin ist die BEG WP Hochsauerlandkreis GmbH & Co. KG, die sich überwiegend im Besitz von Bürgern aus dem Hochsauerlandkreis befindet. Das Projekt zählt zu den insgesamt 61 geplanten Windparks, die in der dritten und letzten Ausschreibungsrunde des Jahres 2017 erfolgreich waren. 60 dieser Projekte sind wie der Windpark Remblinghausen Süd im Besitz von Bürgerenergiegesellschaften. ABO Wind ist mit der vollständigen Entwicklung des Windparks bis zur Genehmigungserteilung und Erreichen der Baureife beauftragt.
Die Bundesnetzagentur erteilte Projekten mit einem Umfang von insgesamt rund 1.000 Megawatt einen Zuschlag. Unter den Bundesländern erhielt Nordrhein-Westfalen mit 17 die meisten Zuschläge vor Brandenburg (16 Zuschläge). Das bezuschlagte Volumen beträgt in beiden Ländern jeweils gut 270 Megawatt.
Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Mehr als 200 Bürger aus Meschede und Umgebung kamen bei zwei Windkraft-Infomessen am 16. und 17. März mit unabhängigen Experten sowie Mitarbeitern von ABO Wind ins Gespräch. Ausführliche Informationen über die Veranstaltung gibt es hier.
Der Standort Remblinghausen-Süd liegt auf einer Höhe von 540 bis 630 Metern über Normalnull. Laut vorläufiger Prognose ist mit mittleren Windgeschwindigkeiten von 6,6 Metern pro Sekunde auf der Nabenhöhe der Windenergieanlage (125 Meter) zu rechnen. Das bedeutet, die vier Windenergieanlagen könnten genug sauberen Strom produzieren, um damit rund 26.000 Personen zu versorgen. Damit würden jährlich etwa 24.000 Tonnen CO2 eingespart. Um die prognostizierten Daten zu verifizieren, lieferte ein Messmast von März 2016 bis Januar 2018 Informationen zu Geschwindigkeit, Richtung und Häufigkeit des Windes.
Grundgedanke aller Planungen der ABO Energy ist es, den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Die ins Auge gefassten Standorte für die vier Windenergieanlagen befinden sich daher in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wegen. Diese müssten für den Bau der WEA nur geringfügig, auf eine befahrbare Breite von 4,5 Metern erweitert werden. In Kurvenbereichen sind zusätzlich Ausrundungen erforderlich. Lediglich der Stichweg zur jeweiligen WEA und die benötigten Stellplätze werden dauerhaft in Schotterbauweise angelegt. Auf den übrigen Flächen erfolgt nach der Bauphase soweit wie möglich eine Renaturierung. Das minimiert den Eingriff im Wald ebenso wie die Bodenversiegelung. Für dauerhaft in Mitleidenschaft gezogene Areale forstet ABO Energy natürlich Ausgleichflächen auf.
Die interne Verkabelung zwischen den Windenergieanlagen erfolgt unsichtbar, in einer Tiefe von mindestens einem Meter. Sie ist entlang bestehender Wege und auf den für die künftigen WEA anzulegenden Erschließungsflächen geplant. Der genaue Trassenverlauf kann allerdings erst dann geklärt werden, wenn klar ist, an welchem Netzanschlusspunkt der Strom der Windenergieanlagen eingespeist wird. Darüber werden momentan Gespräche mit dem zuständigen Netzbetreiber geführt.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die vier Anlagen des Windparks Remblinghausen-Süd realisiert werden, könnten die Gemeinden Meschede pro Jahr knapp 66.000 Euro, Schmallenberg rund 22.500 Euro und Eslohe etwa 23.000 € erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließt also rund 2,2 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung des Windparks in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Vorläufig plant ABO Energy mit folgendem Anlagentyp. Dieser kann sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern:
Windkraftanlagen | 4 WEA |
Anlagentyp | Nordex N-133 |
Nabenhöhe | 125 Meter |
Rotordurchmesser | 133 Meter |
Gesamthöhe | 192 Meter |
Nennleistung | je 4,8 Megawatt |
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Die landespolitischen Vorgaben werden über die Planungsebenen der Raumplanung weiter konkretisiert. Auf kommunaler Ebene muss der Windkraft dafür "substanziell Raum“ eingeärumt werden. Die Bezirksregierung hatte den Entwurf eines Regionalplans (Teilplan „Energie“) mit aus ihrer Sicht geeigneten Konzentrationsflächen veröffentlicht. Für das Stadtgebiet Meschede waren darin 13 Potenzialflächen für die Windkraftnutzung dargestellt: unter anderem die Fläche Remblinghausen Süd „Bremscheid/Astenberg“. Hier ist der Windpark Remblinghausen Süd geplant.
Das Gegenstromprinzip (gem. Raumordnungsgesetz) ermöglicht es den Kommunen, den Entwurfsflächen des Regionalplans eigene Flächenkonzepte entgegenzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Kreis- und Hochschulstadt Meschede im Jahr 2012 eine eigene Potenzialflächenstudie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis mündete 2014 in einem Beschluss des Rates, zunächst sieben statt 13 Potenzialflächen ("Suchräume“) einer weitergehenden Eignungsprüfung im Rahmen eines einzuleitenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens mit der Zielsetzung der Ausweisung verbindlicher Windkraft-Konzentrationszonen mit "Ausschlusswirkung“ im Stadtgebiet zu unterziehen. Eine dieser sieben Potenzialflächen ist der "Suchraum Nr. 6 – Remblinghausen Süd“, auf dessen Fläche der geplante Windpark Remblinghausen Süd entstehen soll. Das Regionalplanverfahren wurde im Sommer 2017 eingestellt.
Die Windkraftpotentialanalyse aus dem Jahre 2014 wurde von der Stadt auf Grundlage der bestehenden Rechts- und Sachlage 2018 aktualisiert. Die Fläche auf der der Windpark Remblinghausen Süd entstehen soll, wurde weiterhin als Potentialfläche definiert.
Im Frühjahr 2018 hat der Rat der Stadt Meschede beschlossen, das Verfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft“ einzustellen. Er beschloss, das informelle Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung Windenergie und die Anwendung dieses Konzepts vor Einleitung von Flächennutzungsplanverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten ohne Ausschlusswirkung für Windenergie gemäß § 249 BauGB.
Bereits in einem sehr frühen Planungsstadium der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, kurz nach Veröffentlichung der Suchräume durch die Verwaltung, hat ABO Energy Gespräche mit den Flächeneigentümern aufgenommen und konnte diese für das entworfene Windparkkonzept gewinnen. Aktuell plant ABO Energy auf einer Teilfläche des Suchraums Nr. 6 (vgl. Abb. 1) die Errichtung von vier Windkraftanlagen. Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden im Rahmen einer umfangreichen und behördlich gesteuerten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der gesetzlichen Richtlinien ermittelt.
Im September 2021 wurde vom Rat der Stadt Meschede erneut die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt beschlossen (Sachlicher Teilplan Windenergie, 93. Änderung des Flächennutzungsplans) mit dem Ziel, Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung darzustellen.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Remblinghausen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Ja. Von März 2016 bis Januar 2018 sammelte der bereits im Frühjahr 2018 abgebaute Windmessmast ausführliche Daten zur Windhöffigkeit im Planungsgebiet. Die Ergebnisse der Messung übertreffen die Erwartungen an den Standort und liegen deutlich über den prognostizierten 6,6 Metern pro Sekunde. Das unterstreicht die Wirtschaftlichkeit des geplanten Windparks.
Je nach Anlagentyp produziert eine einzelne Windenergieanlage im langjährigen Mittel an einem vergleichbaren Standort jährlich um 8.000 Megawattstunden sauberen Strom. So viel verbrauchen rund 2.300 Haushalte im Jahr.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks in Remblinghausen Süd fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Einen Teil dieser Einnahmen stellen die Grundstückseigentümer der örtlichen Vereinslandschaft zur Verfügung.
Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen auch für die regionale Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Kreis- und Hochschulstadt Meschede sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Ja. Windkraftanlagen lassen sich, wie in Remblinghausen Süd, auch im Wald sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll realisieren. ABO Energy hat sich als einer der ersten Projektentwickler auf Waldstandorte spezialisiert und verfügt über reichlich Erfahrung in diesem Bereich. Die Eingriffe in die Natur sind dank dieser Expertise so gering wie möglich. Statt neue Straßen anzulegen binden die Planer der Windenergieanlagen überwiegend bestehende Wege ein: Die Erschließung des Windparks Remblinghausen Süd soll über die Ausfahrt 70 "Meschede" der BAB A45, die B55 und die L740 erfolgen. Die Zuwegung zu den Anlagestandorten führt über vorhandene landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Wege, die mit Schotter dauerhaft auf eine Breite von bis zu 4,50 Meter ausgebaut werden.
Bei der Entwicklung des Konzeptes für den Windpark in Remblinghausen Süd wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Eingriffe in die Natur zu minimieren. Die Standorte der Windenergieanlagen wurden nach Möglichkeit nahe an bestehende Wege oder auf Windwurfflächen gelegt, um den Wegeneubau- sowie Rodungsbedarf so gering wie möglich zu halten.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 60 mal 30 Metern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer WEA temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder zurückgebaut werden. Insgesamt nimmt jede Windenergieanlage dauerhaft eine überwiegend nur teilversiegelte Fläche von rund 2.100 Quadratmetern in Anspruch. Lediglich das Fundament ist zur Ableitung hoher statischer Lasten vollversiegelt.
Für den Bau einer Windkraftanlage im Wald ist trotz aller Sorgfalt die Rodung von rund 5.000 Quadratmetern erforderlich. Ein Teil der Fläche wird nach der Errichtung der Anlage wieder aufgeforstet. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Energy in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um andere Teile des Waldes in entsprechendem Umfang ökologisch aufzuwerten. Auch hier gilt: ABO Energy reduziert den Eingriff in die Natur zum Bau der WEA auf ein absolutes Minimum.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Von Windkraftanlagen können Schall- und Schattenemissionen ausgehen. In Remblinghausen Süd sind sämtliche geplanten Windenergieanlagen über 700 Meter von der nächstgelegenen Siedlung entfernt. Die geringste Distanz zwischen einer Anlage und der nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt rund 750 Meter. Zum Vergleich: Windenergieanlagen verursachen unter Volllast im Abstand von 350 Metern in der Regel 45 Dezibel, das entspricht dem Geräuschpegel in Wohngebieten ohne Straßenlärm.
Ob Anwohner durch den geplanten Windpark in Remblinghausen Süd Schall- und Schattenbelastungen ausgesetzt würden, hat das unabhängige Gutachterbüro IEL GmbH berechnet und geprüft. Die Gutachten der Experten zeigen, dass die Windenergieanlagen alle gesetzlichen Grenzwerte einhalten und zum Teil sogar deutlich unterschreiten. Mit einer Belastung von Anwohnern durch die zu erwartenden Schall- und Schattenimmissionen des Windparks ist nicht zu rechnen.
Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags, kann zwischen den Parteien ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls durch eine neue zu ersetzen, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf über 4.000 Kilowatt mehr als verfünfzehnfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die vier auf der Potenzialfläche Remblinghausen Süd geplanten Windenergieanlagen würden klimaneutral produzierten Strom in das örtliche Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Remblinghausen-Süd geplant sind, erhöht den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.
Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft eine zentrale Bedeutung. Zwar ist die Errichtung von Windenergieanlagen ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Doch die Produktion von Atom- oder Kohlestrom erfordert einen weitaus erheblicheren Eingriff in die Natur. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit wieder komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Landschaftsgesetztes Nordrhein-Westfalen (LG NRW) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Das übernehmen unabhängige Gutachter für Arten- und Naturschutz. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert. Das ist, wie die externen Fachgutachten bestätigen, in Remblinghausen der Fall.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Um einschätzen zu können, ob und wie sich der Bau und Betrieb des Windparks in Remblinghausen Süd auf die drei umliegenden Wassergewinnungsanlagen auswirkt, hat ABO Energy einen unabhängigen Fachgutachter mit der Erstellung eins hydrologischen Gutachtens beauftragt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei entsprechenden Vorsorgemaßnahmen, die selbstverständlich getroffen werden, während der Bau- und Betriebsphase keine direkten Auswirkungen auf die Wassergewinnungsanlagen zu erwarten sind. Mit einer Beeinträchtigung der Wasserqualität durch den Windpark ist also nicht zu rechnen.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie würden an den Zufahrts- sowie Zugangswegen des Windparks Remblinghausen Süd in ausreichender Entfernung aufgestellt werden. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden Windenergieanlagen ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Margit Bethke
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