ABO Energy, vormals ABO Wind, plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit drei Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Meinerzhagen. Mit einer installierten Leistung von insgesamt 18 Megawatt könnten die Windräder so viel umweltfreundlichen Strom produzieren, wie rund 11.000 Menschen pro Jahr in ihren Häusern verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von circa 29.000 Tonnen Kohlendioxid.
Im Zuge unserer Planungen sind wir um größtmögliche Transparenz bemüht. Diese Homepage bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern alles Wissenswerte über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragestellungen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Die Standorte der Windenergieanlagen 2 und 3 werden umgeplant, um unter anderem die Infrastruktur und die Belange des Schwarzstorchs zu berücksichtigen. Der Antrag auf Vorbescheid läuft weiterhin. Wir rechnen Ende des Jahres mit dem Genehmigungserhalt.
Der Antrag auf Vorbescheid zum Bau von drei Windkraftanlagen wird weiterverfolgt.
Am 22.02.2022 wurde vom Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt, dass die Windenergieanlagen so wie beantragt genehmigt werden können.
Der Antrag auf Erlass eines Vorbescheids zum Bau von drei Windenergieanlagen wurde vom Märkischen Kreis abgelehnt.
ABO Wind hat einen Antrag auf Erlass eines Vorbescheids zum Bau von drei Windenergieanlagen beim Märkischen Kreis eingereicht.
Das Planungsgebiet liegt im Norden von Meinerzhagen, nördlich des Stadtteils Korbecke, östlich der Stadtteile Sulenbecke, Wiebelsaat und Singerbrink und südlich des Stadtteils Lengelscheid. Direkt östlich der Standorte verläuft die Bundesautobahn 45. Er bietet gute Bedingungen für Windkraft. Wir kalkulieren derzeit mit mittleren Windgeschwindigkeiten von mehr als 6 Metern pro Sekunde auf Nabenhöhe.
Die geplanten Anlagen liegen über 1400 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung (Innenbereich) entfernt. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Die Stadt Meinerzhagen befindet sich in etwa zwei Kilometer Entfernung.
Da die Anlagen im Nutzwald entstehen, sind Rodungen für die Anlieferung und den Bau nötig, die so minimal wie möglich ausfallen. Sie beschränken sich auf eine geringfügige Verbreiterung bestehender Wege sowie die direkten Anlagenstandorte und Stellflächen. Alle Eingriffe werden selbstverständlich an anderer Stelle ausgeglichen. Die ökologisch sensiblen Gebiete des Naturschutzgebiets „Sichter Talräume“ wurden im Planungsprozess explizit ausgespart, diese Planung detailliert von Fachgutachtern überprüft und die Unbedenklichkeit des Windparks durch Umweltbehörden und Gerichte bestätigt.
Die Ablehnung der Bauvoranfrage wurde durch das Verwaltungsgericht Arnsberg und das Oberverwaltungsgericht Münster juristisch überprüft und dem Antragsteller ABO Energy, ehemals ABO Wind, recht gegeben. Somit können die Anlagen jetzt abschließend genehmigt und im Anschluss gebaut werden.
Kommunalabgabe
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn alle frei Anlagen des Windparks realisiert werden, könnten die Gemeinde Meinerzhagen pro Jahr rund 68.000 Euro und die Stadt Kierspe etwa 8.400 Euro erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also rund 1,5 Millionen Euro allein aus der Zuwendung der Windenergieanlagen in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Anzahl | 3 WEA |
Hersteller | Vestas V-150 |
Nabenhöhe | 169 Meter |
Rotordurchmesser | 150 Meter |
Gesamthöhe | 244 Meter |
Nennleistung | 6 MW |
Winter 2024/2025: Einreichung des Antrags nach BImSchG beim Märkischen Kreis
2025: Genehmigungsverfahren
2027: Bauvorbereitende Maßnahmen und Errichtung
2028: Inbetriebnahme
Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.
Am 1. Juli 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag das bis dahin ehrgeizigste Klimaschutzgesetz eines Bundeslandes verabschiedet. Kern ist die Verpflichtung, 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Auf dem Weg dahin sollen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken. Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Das Land möchte dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen.
Nordrhein-Westfalen hat eine Waldfläche von 935.000 Hektar - rund 136.000 Hektar davon sind durch Trockenheit, Hitze und Borkenkäfer so schwer geschädigt, dass sie wiederbewaldet werden müssen. ABO Energy setzt Windenergieanlagen im Wald möglichst umweltschonend um. Den Eingriff in die Natur minimieren wir, indem wir entlang bestehender Wege, auf Windwurfflächen, geschädigten Arealen oder Lichtungen planen. Für die gerodeten Flächen forstet ABO Energy andere Stellen des Waldes wieder auf und investiert in weitere Ausgleichmaßnahmen wie etwa die Wiederherstellung von Quellbereichen oder das Anlegen von Blütenwiesen. Für geschädigten Wald entsteht im Zuge des Windparkbaus also hochwertiger Mischwald.
Nun sind Sie gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Meinerzhagen-Buchholz möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Allgemein
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Internetseite bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen:
Infomesse in NRW
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain
Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber für die Fläche des Windparks Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2023. ABO Energy beauftragt außerdem nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa bei der Erstellung von Gutachten, beim Bau der Infrastruktur sowie bei Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Vor Ort
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks häufig die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen finanziell am Projekt zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen, wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb, strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist, beispielsweise wenn sich ein Flugzeug nähert.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die 2020 erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.
Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.
Der produzierte Strom
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren zum Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden sehr teuer.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll, denn es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen. Deutschland macht sich damit außerdem unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Natur- & Artenschutz
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde. Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Wir legen Streuobstwiesen an, pflanzen hochwertige Mischwälder oder entsiegeln Flächen durch den Abriss von nicht mehr genutzten Gebäuden und schaffen dadurch Biotope mit hohem Artenreichtum. Weitere Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.
Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Das können unter anderem Wanderwege sein, die mit Infotafeln und Spielstationen zum Thema erneuerbare Energien die ganze Familie ansprechen. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier.
Technisches
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.200 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.
Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs recycelt werden. Zum Beispiel landen Beton und Stahl in der Regel direkt im Straßenbau vor Ort oder im Stahlwerk.
Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Wiebke Katelhön
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