Windenergieanlage Everswinkel

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Wir planen die Errichtung einer Windenergieanlage auf einem Areal, das eine Analyse der Gemeinde Everswinkel als Potentialfläche für Windkraft identifiziert hat. Auf der nördlich von Everswinkel gelegenen Fläche möchten wir eine Anlage mit 5,5 Megawatt Leistung errichten. Sie könnte so viel Strom erzeugen, wie etwa 4.500 Haushalte verbrauchen. Damit wäre die Einsparung von 10.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr möglich. 

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb
Aktueller Status

Aktuelles

August 2024: Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen

Anfang August 2024 hat die Windkraftanalage Everswinkel den Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen und produziert nun sauberen Strom. Die Anlage ist Ende Juli erstmals in Betrieb gegangen und absolvierte den 250-stündigen Probebetrieb. Aktuell laufen der Bauabnahmeprozess und die Planung für den Rückbau der temporären Bauflächen, die nach der Abnahme zurückgebaut werden. 

Mai 2024: Bau schreitet planmäßig voran

Seit Ende des Monats steht die gesamte äußerliche Windenergieanlage mit Turm, Maschinenhaus, Rotor und Rotorblätter. Aktuell läuft noch der Innenausbau. Danach starten die Vorbereitung zur Inbetriebnahme.

Dezember 2023: Fundamentbau abgeschlossen

Der im Oktober begonnene Ausbau des Fundaments der Windenergieanlage ist abgeschlossen. Wenn es die Witterung zulässt, soll in der KW 3 mit dem Bau des Betonturms begonnen werden.

Dezember 2022: Genehmigung erteilt

Der Kreis Warendorf hat den Antrag auf Bau und Betrieb der Windenergieanlage Everswinkel genehmigt.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides vom 28.10.2022 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom 19.12.2022 bis einschließlich 09.01.2023 (Auslegungsfrist) im Kreishaus Warendorf, Waldenburger Straße 2, Raum B2.20, 48291 Warendorf, im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, Am Magnusplatz 30 Raum 206-207, 48351 Everswinkel und im Rathaus der Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, Raum 318, 48291 Telgte, zur Einsicht aus.

Zusätzlich ist der Bescheid - ohne Unterlagen - im Internet unter www.kreis-warendorf.de (Aktuelles - Bekanntmachungen - Immissionsschutz) sowie auch über das zentrale UVP-Portal des Landes NRW unter www.uvp-verbund.de einsehbar.

Da das Genehmigungsverfahren deutlich länger dauerte als von uns erhofft und sich im Zuge der weltweiten Lieferengpässen auch die Lieferzeiten der Anlagenkomponenten verzögern, verschiebt sich auch die Inbetriebnahme der Windenergieanlage. Statt wie ursprünglich geplant noch 2023 gehen wir nun davon aus, die Windenergieanlage Ende 2024 in Betrieb nehmen zu können.


Auf dieser Website halten wir Sie weiter auf dem Laufenden.

Oktober 2021: Offenlage des Genehmigungsantrags

Unser Antrag auf Bau und Betrieb der Windkraftanlage in Everswinkel und die dazugehörigen Unterlagen einschließlich des vorgelegten UVP-Berichtes liegen vom 25.10.2021 bis einschließlich 24.11.2021 im Kreishaus Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48291 Warendorf, im Rathaus der Gemeinde Everswinkel, Am Magnusplatz 3, 48351 Everswinkel und im Rathaus der Stadt Telgte, Baßfeld 4-6, 48291 Telgte aus.

Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19 / Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden eingesehen werden.

- Kreis Warendorf - Terminvereinbarung unter 02581/536346

- Gemeinde Everswinkel – Terminvereinbarung unter 02582/88306

- Stadt Telgte - Terminvereinbarung unter 02504/13294

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet unter www.kreis-warendorf.de (Bekanntmachungen - Immissionsschutz) einsehbar. Parallel zur Auslegung wird das Vorhaben auch über das zentrale UVP-Portal des Landes NRW unter www.uvp-verbund.de verfügbar gemacht.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 24.12.2021 schriftlich bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden.

September 2020: Genehmigungsantrag eingereicht

Am 11.09.2020 haben wir einen Antrag auf Bau und Genehmigung der Windenergieanlage Everswinkel beim zuständigen Kreis Warendorf eingereicht. Zunächst wird nun eine Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.

 

Projektinfos

Standort

Windenergieanlage Everswinkel

Mehr als 1.700 Meter Abstand zur Wohnsiedlung

Für den Bau und Betrieb der WEA werden fast ausschließlich Ackerflächen und bestehende Wirtschaftswege beansprucht. Mit einem Abstand von mehr als 1.700 Metern zur nächsten Siedlung liegt die Anlage weit entfernt und Anwohner*innen sind somit von Schall- und Schattenemissionen wenig bis gar nicht betroffen. Der Abstand zu Außenhöfen beträgt mehr als 500 Meter. Auch hier werden die Schall-Richtwerte der TA Lärm und die LAI-Empfehlungen zum Schattenwurf berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass auf der Potentialfläche für einen wirtschaftlichen Betrieb ausreichend Wind weht, sind im Vorfeld des Baus der WEA entsprechende Ertragsgutachten beauftragt worden.

Keine WEA-empfindlichen Vogelarten gefährdet

Artenschutzrechtliche Fachgutachten zeigen, dass am geplanten Anlagenstandort gemäß Leitfaden Artenschutz NRW keine windkraftsensiblen Vogelarten oder sonstige geschützte Lebewesen durch den Bau und Betrieb der Anlage gefährdet werden.

Günstige Netzanbindung

In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist ein Netzverknüpfungspunkt in direkter Nähe an der K3 vorgesehen. Durch die günstige Lage werden größere Eingriffe sowohl durch lange Kabeltrassen als auch durch den Bau neuer Umspannanlagen vermieden.

 

 

Kommunalabgabe

Kommunalabgabe

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um eine Windenergieanlage entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die Windenergieanlage Everswinkel realisiert wird, könnte die Gemeinde Everswinkel pro Jahr rund 22.000 € und die Stadt Telgte etwa 6.000 € erwarten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würde dies bedeuten, dass etwa 500.000 Euro allein aus der Zuwendung der Windenergieanlage in die Kassen der Städte und Gemeinden fließen würde. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen wird darauf geachtet, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Anzahl 1 WEA
Hersteller GE
Nabenhöhe 161 Meter
Rotordurchmesser 158 Meter
Gesamthöhe 240 Meter
Nennleistung 5,5 MW

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in NRW

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Everswinkel

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Everswinkel möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Everswinkel:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über die Windenergieanlage zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen: 
Infomesse in NRW 
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen in Everswinkel fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Everswinkel sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach Fertigstellung der Windenergieanlage sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber momentan eine Abgabe für Windparkbetreiber, die direkt den Standortkommunen zu Gute kommen soll.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer die Windenergieanlage betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks die Möglichkeit, sich bereits mit kleineren Beträgen am Projekt zu beteiligen – ganz einfach und unbürokratisch. Die Bürger der Standort- und Nachbargemeinden sind hierbei unsere ersten Ansprechpartner. Dafür haben wir das spezielle Angebot Nah & Grün entworfen. Windparkbetreiber können aber beispielsweise  auch Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.  

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). Wir bleiben unter einem Wert von 45 dB(A) an allen Wohnhäusern.

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Drensteinfurt geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 4.800 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte, und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Am Standort Everswinkel planen wir mit einer Anlage von GE, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügt.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplante Windenergieanlage wird klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie in Everswinkel geplant, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Gemeinsam mit unserem Partner GGEW bieten wir einen exklusiven Stromtarif für Bürger und Gemeinden in der Nähe unserer Windparks. Damit bringt unser Projekt die Energiewende direkt zu Ihnen nach Hause.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Drensteinfurt wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: In neuen Windparks kann die Hindernisbefeuerung synchronisiert werden, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken. Zudem wird durch den Einsatz von Sichtweitenmessgeräten eine Reduzierung der Beleuchtung um bis zu 90 Prozent bei klaren Witterungsbedingungen erreicht.

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlage gefährdet sind, wird die geplante Windenergieanlage auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlage nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb der WEA (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation wird ABO Energy eine extensiv genutzte Streuobstwiese mit Obstbäumen der alten Sorte in Everswinkel anlegen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird durch ein Ersatzgeld ausgeglichen. Die Windenergieanlage leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von mehr als 10.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert die Windenergieanlage die Region auch ökologisch.

Außerdem handelt es sich hier um einen zeitlich begrenzten Eingriff. Die Windenergieanlage wird nach Außerbetriebnahme vollständig zurückgebaut. Im Vergleich zur Kohle- und Atomindustrie werden keine für die Umwelt schädlichen Hinterlassenschaften übrigbleiben.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

 

Gibt es Einschränkungen für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer oder Jogger?

Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um den Anlagenstandort. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerw

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen?

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Kontakt

Michael Stockhowe

Projektleiter

Michael Stockhowe

Tel. +49 5971 14 81 99 95
Fax +49 611 267 65-599
michael.stockhowe(at)aboenergy.com

Dr. Daniel Duben

Pressesprecher

Dr. Daniel Duben

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Windenergie-Projekte in Nordrhein-Westfalen

 

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