ABO Energy hat in Hessen in den vergangenen 25 Jahren 115 Windkraftanlagen mit insgesamt 243 Megawatt Leistung errichtet. Das Unternehmen plant im Vorranggebiet HEF-03 in den Kommunen Rotenburg an der Fulda und Alheim einen Windpark mit sechs Windenergieanlagen. Die geplanten Anlagen produzieren insgesamt jährlich rund 76 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 45.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von knapp 51.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planungen informieren.
Am 2. Oktober 2024 hat ABO Energy die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Windparks Eichkopf erhalten.
Am 28. Oktober 2023 schloss ABO Wind die Errichtung des im Juni 2023 genehmigten Windmessmastes ab. Er ist 140 Meter hoch und wird mindestens ein Jahr lang die Windhöffigkeit am Standort messen.
Hier sehen Sie den Standort des Messmastes:
Im Anschluss an die Infomesse am 8. Mai 2023 im Bürger- und Tourismuszentrum Rotenburg bietet ABO Wind Anwohner*innen nun die Möglichkeit, einen im Jahr 2014 errichteten Windpark in Schlitz-Berngerode zu besichtigen.
Die Teilnehmer*innen können sich einen Eindruck über die Auswirkungen eines Windparks auf die umliegenden Waldflächen verschaffen und Fragen zur Bau- und Betriebsphase eines Windparks stellen.
ABO Wind lädt ein zur
Windparkbesichtigung Schlitz-Berngerode
am Donnerstag, 20. Juli 2023 von 14 bis ca. 18 Uhr.
Geplanter Ablauf:
Die Plätze der Besichtigung sind begrenzt und werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Bitte melden Sie sich bis zum 6. Juli möglichst per E-Mail unter presse@abo-wind.de an. Alternativ steht die Pressestelle des Unternehmens auch per Telefon unter 0611-267 65 617 zur Verfügung.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit ausführlichen Informationen zum Ablauf und Treffpunkt.
Am 15. Juni 2023 hat ABO Wind die Genehmigung zur Errichtung eines Windmessmastes erhalten, die das Unternehmen im August 2022 beantragt hatte. Der Mast soll mindestens zwölf Monate die Windgeschwindigkeiten auf verschiedenen Höhen messen.
ABO Wind hat am 23. Mai 2023 den Genehmigungsantrag für den Windpark Eichkopf beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht.
ABO Wind lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein zur
Infomesse zum geplanten Windpark Eichkopf
am Montag, 8. Mai 2023, von 17 bis 20 Uhr,
im Bürgersaal im Bürger- und Tourismuszentrum,
Poststraße 17, 36199 Rotenburg an der Fulda
Auf Stellwänden informieren ABO Wind unter anderem über Natur- und Artenschutz, Schall und Schattenwurf, den Bau der Windkraftanlage, finanzielle Zuwendungen an die Gemeinde sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.
Besucherinnen und Besucher können sich mit den anwesenden Expertinnen und Experten zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen. Die Veranstaltung hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von Mitarbeitenden von ABO Wind betreut. Besucherinnen und Besucher können also jederzeit zwischen 17 und 20 Uhr vorbeikommen.
Wer sich die Infoposter nicht vor Ort ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus tun. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 8. Mai alle ausgestellten Poster zum Download bereit.
Auf der Website www.windpark-eichkopf.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.
Mit rund 40 Anwohner*innen haben wir uns im September 2020 zu einem Spaziergang getroffen, haben uns gemeinsam das Planungsgebiet angesehen und Fragen beantwortet.
Die HNA berichtete über die Veranstaltung: https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rotenburg-fulda-ort305317/abo-wind-verspricht-dialog-90041256.html
Die geplanten Anlagen des Windparks Eichkopf befinden sich im Wald, der größtenteils forstwirtschaftlich genutzt wird. Die Windenergieanlagen befinden sich im Gebiet der Stadt Rotenburg an der Fulda sowie der Gemeinde Alheim im Windvorranggebiet HEF3 des Teilregionalplan Erneuerbare Energie Nordhessen. Die sechs Anlagen sind in den Gemarkungen Rotenburg, Obergude und Seifertshausen geplant.
Die Höhe des Plangebietes beträgt ca. 406 bis 426 m über NN. Eine Ertragsprognose hat ergeben, dass der Standort mit 6,2 Metern pro Sekunde auf Nabenhöhe für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks geeignet ist. Ein Windmessmast misst seit Oktober 2023 für mindestens zwölf Monate die Windgeschwindigkeiten auf verschiedenen Höhen.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark wie geplant realisiert wird, könnte die Stadt Rotenburg an der Fulda pro Jahr rund 88.000 Euro, die Gemeinde Alheim rund 58.000 Euro und die Stadt Spangenberg knapp 6.000 Euro erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 3 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 6 WEA |
Anlagentyp | Enercon E-160 EP5 E3 |
Nabenhöhe | 166,6 Meter |
Rotordurchmesser | 160 Meter |
Gesamthöhe | 246,6 Meter |
Nennleistung | 5,56 Megawatt |
Gesamtleistung im Windpark | 33,36 Megawatt |
Erwartete Stromerzeugung | ca. 76 Mio. kWh |
Juni 2020 | ABO Wind stellt die Planungsabsichten in der Gemeindevertretersitzung in Alheim vor |
September 2020 | Waldspaziergang mit Besichtigung des Planungsgebiets |
2021/2022 | Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, Schall-, Schattengutachten) |
Juli 2021 | Eigentümerversammlung (Windpark Rotenburg an der Fulda) |
August 2022 | Einreichung eines Bauantrags für den Windmessmast |
8. Mai 2023 | Information der Bürger*innen bei einer Infomesse und Anmeldung zur Besichtigung eines Bestandswindparks im Juli 2023 (weitere Informationen folgen) |
23. Mai 2023 | Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark Eichkopf |
15. Juni 2023 | Erhalt der Genehmigung für den Windmessmast |
20. Juli 2023 | Besichtigung des Windparks Berngerode |
Oktober 2023 | Errichtung und Inbetriebnahme eines Windmessmastes |
Oktober 2024 | Genehmigungserhalt |
Vorauss. 2026 | Bau des Windparks Eichkopf |
Vorauss. 2027/2028 | Inbetriebnahme des Windparks |
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Windpark Eichkopf möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an. Einen Waldspaziergang für Bürger*innen haben wir bereits im September 2020 durchgeführt.
Viele. Der Windpark ist auf kommunalen sowie privaten Flächen geplant. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für Rotenburg und Alheim sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus den Windparks, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Wer einen Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach persönlicher Vorliebe der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Die in Rotenburg und Alheim geplanten Windparks würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Im Jahr 2020 machte die Windkraft rund 27 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 18 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt tatsächlich witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen viel Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.
Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.
Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Januar 2023 gilt allerdings für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung:
Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Drensteinfurt geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 4.800 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Dazu beauftragt ABO Energy unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Energy Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb der Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Eva Dressler
Tel. +49 611 267 65-503
Fax +49 611 267 65-599
eva.dressler(at)aboenergy.com
Lena Fritsche
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