ABO Energy hat in Hessen in den vergangenen 25 Jahren 115 Anlagen mit insgesamt 243 Megawatt Leistung errichtet. 2019 wurden in ganz Hessen insgesamt nur sechs neue Windräder errichtet, davon vier von ABO Energy. Der Einbruch im für den Klimaschutz dringend notwendigen Ausbau der Windenergie lässt uns umso stärker für jeden einzelnen Standort kämpfen. Daher haben wir uns entschieden, dass wir die Planung nördlich von Ulfa für einen Windpark mit drei Windenergieanlagen wieder aufnehmen, nachdem wir die Planungen vor drei Jahren vorübergehend aufgegeben hatten.
Die drei geplanten Anlagen bei Ulfa produzieren jährlich rund 36 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 11.000 durchschnittliche Haushalte. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von 24.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
Auf dieser Website können Sie sich über den aktuellen Stand der Planungen informieren.
Vom 12. Juni bis zum 11. Juli können Bürgerinnen und Bürger unseren Genehmigungsantrag für den Windpark einsehen.
Alle Antragsunterlagen liegen in folgenden Behörden zur Einsicht aus:
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
6. Obergeschoss, Raum 6.6.13
Terminvereinbarung unter Tel. 069-2714-5993
Öffnungszeiten: Mo bis Do 8 bis 16.30 Uhr, Fr 8 bis 15 Uhr
Magistrat der Stadt Nidda, Stadtverwaltung
Wilhelm-Eckhardt-Platz (Rathaus)
63667 Nidda
Zimmer 204
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Mo bis Mi 14 bis 16 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung
Magistrat der Stadt Hungen, Stadtverwaltung
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Raum EG 07 (Fachbereich Technische Dienste)
Öffnungszeiten: Mo 8 bis 12 Uhr, Di 8 bis 16.30 Uhr, Mi 7 bis 12.30 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr
Magistrat der Stadt Laubach
Friedrichstraße 11
35321 Laubach
1. Obergeschoss, Raum 210
Öffnungszeiten: Mo und Di 8 bis 12 Uhr & 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12 Uhr & 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr
Magistrat der Stadt Schotten, Stadtverwaltung Schotten
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
1. Obergeschoss, Raum 25
Öffnungszeiten: Mo bis Mi 8 bis 16 Uhr, Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr
Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/he zugänglich gemacht.
Die Öffentlichkeit und jeder, dessen Belange durch die Errichtung der Windenergieanlagen berührt werden, kann bis spätestens 11. August 2023 bei den o.g. Auslegungsstellen Einwendungen schriftlich vorbringen. Dies geht auch über den elektronischen Weg an PG-Windenergie-Da@rpda.hessen.de.
Ein Erörterungstermin wird auf Freitag, den 15. September 2023, 10 Uhr, im Behördenzentrum Frankfurt am Main, festgesetzt. Sofern eine Verlängerung des Erörterungstermins erforderlich ist, wird dieser am folgenden Montag, den 18. September 2023, fortgesetzt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Behörde im Rahmen ihres Ermessens, ob der Termin stattfindet. Sollte der Erörterungstermin entfallen oder verschoben werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Rund 70 Personen folgten der Einladung von ABO Wind und informierten sich im Bürgerhaus Ulfa am 4. Oktober über die Windpark-Planungen des Unternehmens. Einen Bericht über die Veranstaltung finden Sie in der Lokalpresse.
ABO Wind plant die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Nidda im nördlichsten Windvorranggebiet des Teilregionalplans Energie Südhessen. Vor einem Jahr hatte das Unternehmen bereits zu einem Infospaziergang durch das Projektgebiet eingeladen, an dem rund 70 Bürger*innen teilgenommen hatten. Nun möchte ABO Wind diesen Dialog fortsetzen und lädt darum ein
zur Infomesse zum geplanten Windpark Ulfa
am Montag, 4. Oktober 2021, von 17 bis 20 Uhr,
im Bürgerhaus Ulfa, Burgwiesenweg 30, 63667 Nidda-Ulfa.
Auf Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz, auch sind Visualisierungen der geplanten Anlagen zu sehen. Zudem informiert das Unternehmen über die Zuwendungen von insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro für angrenzende Kommunen während der Betriebszeit des Windparks, die im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgesehen sind. Wenn der Windpark Ulfa realisiert wird, könnte Nidda pro Jahr rund 46.500 Euro, Hungen knapp 19.000 Euro und Laubach rund 6.500 Euro erwarten. Besucher*innen können sich mit den anwesenden Expert*innen zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen.
Abhängig von den geltenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz wird es ein Hygienekonzept geben. Aktuell ist geplant, die Veranstaltung im Bürgerhaus Ulfa stattfinden zu lassen. Gäste müssen bei der Ankunft ihre Kontaktdaten hinterlegen und eine Maske tragen. Des Weiteren gelten die 3G-Regeln. Einlass erhalten demnach nur geimpfte oder genesene Personen sowie Besucher*innen, deren negativer Schnelltest einer Teststation nicht älter als 24 Stunden ist.
Wer sich die Infoposter nicht vor Ort ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus tun. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 4. Oktober alle ausgestellten Poster zum Download bereit.
Wenn alles nach Plan läuft, soll der Bau der drei Anlagen spätestens 2023 abgeschlossen sein. Dann könnten die drei Anlagen so viel Strom erzeugen, wie rund 11.000 durchschnittliche Haushalte verbrauchen. Das würde jährlich rund 24.000 Tonnen Kohlendioxid einsparen.
ABO Wind traf sich am Mittwoch, 21. Oktober 2020, mit rund 70 Anwohnerinnen und Anwohnern im Planungsgebiet des Windparks zu einem Infospaziergang. Die Projektleiter erläuterten den Ablauf des bevorstehenden Genehmigungsverfahrens und beantworteten die (auch kritischen) Fragen der Bürgerinnen und Bürger.
Der Genehmigungsantrag soll im Frühjahr 2021 eingereicht werden, im Anschluss haben Bürger*innen die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Antrag abzugeben.
ABO Wind wird weiter auf dieser Website und vor Ort informieren und ist für Fragen jederzeit unter den nebenstehenden Kontaktdaten erreichbar.
Bericht des Kreis-Anzeigers: https://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/nidda/maximal-drei-windrader-in-ulfa_22468637
Auf der Website www.windpark-ulfa.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.
Die geplanten Anlagen des Windparks Ulfa befinden sich im Offenland, welches größtenteils ackerbaulich genutzt wird. Der Windpark befindet sich im Gebiet der Stadt Nidda im nördlichsten Windvorranggebiet des inzwischen rechtskräftigen Teilregionalplan Energie Südhessen. Alle drei Anlagen sind in der Gemarkung Ulfa geplant.
Die Höhe des Plangebietes beträgt ca. 210 bis 250 m über NN. Eine erste Windmessung hat ergeben, dass der Standort mit 6,1 Metern pro Sekunde auf Nabenhöhe für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks geeignet ist. Die LiDAR-Messung wird 2021 fortgesetzt. Die Abkürzung LiDAR steht für „Light detection and ranging“. Dabei handelt es sich um eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laserstrahlen. Das LiDAR-Messverfahren ist weniger aufwendig, weil es keines hohen Messmastes bedarf, um die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bestimmen.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Ulfa realisiert wird, könnte Nidda pro Jahr rund 46.500 Euro, Hungen knapp 19.000 Euro und Laubach rund 6.500 Euro erwarten.
Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 1,4 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks Ulfa in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 3 WEA |
Anlagentyp | Enercon E160/5500 |
Nabenhöhe | 166 Meter |
Rotordurchmesser | 160 Meter |
Gesamthöhe | 246 Meter |
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
Einige Visualisierungen finden Sie hier in der Bildergalerie. Weitere finden Sie unter "Aktuelles" unter den Downloads.
2020 | ABO Wind informiert den Magistrat der Stadt Nidda und den Ortsbeirat Ulfa über die Planungsabsichten am Standort Ulfa. Gespräche zur Terminabstimmung mit der Stadt Nidda werden geführt. |
2018 - 2021 | Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, Schall-, Schattengutachten) |
September 2021 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Ulfa |
Oktober 2021 | Aufstellung eines LiDAR-Messgeräts |
4. Oktober 2021 | Infomesse für Bürger in Ulfa |
12. Juni bis 11. Juli 2023 | Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen |
15. September 2023 | Erörterungstermin |
Vorauss. Anfang 2025 | Erhalt der Genehmigung des Windparks |
Vorauss. Mitte 2025 | Teilnahme an Ausschreibung für einen Einspeisetarif |
Vorauss. 2025/2026 | Baubeginn |
Vorauss. 2027 | Inbetriebnahme des Windparks Ulfa |
Windkraft-Projektentwicklung ist eine komplexe Aufgabe. Fachwissen aus vielen Disziplinen ist erforderlich, um einen Windpark zu planen und ans Netz zu bringen. Bei ABO Energy arbeiten unter anderem Meteorolog*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Geograph*innen, Bau- und Elektroingenieur*innen, Kaufleute, Journalist*innen und Umweltwissenschaftler*innen Hand in Hand, damit die Anlagen zügig errichtet werden und möglichst viel sauberen Strom produzieren.
Die einzelnen Phasen der Windparkentwicklung haben wir hier zusammengestellt und genauer beschrieben.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein Windpark technisch und juristisch baureif. Um eine rechtssichere Genehmigung zu erlangen, wählt ABO Energy in aller Regel das sogenannte förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald die Behörde die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bescheinigt hat, beginnt eine siebenmonatige Frist, während der auch die Öffentlichkeit formal angehört und beteiligt wird und nach deren Ablauf über das Vorhaben zu entscheiden ist.
Da der Vorhabenträger Duplikate der Unterlagen für alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden und Verbände zu erstellen hat, verlassen bei Antragstellung für einen Windpark oft mehr als 50 prall gefüllte Ordner das ABO Energy-Büro.
Einige der einzureichenden Unterlagen – wie zum Beispiel Lagepläne – stammen von ABO Energy-Mitarbeitern. Andere Dokumente stammen von den Herstellern der Anlagen oder werden von beauftragten unabhängigen Gutachtern erstellt.
Zu den Antragsunterlagen gehören unter anderem Umweltverträglichkeitsstudien und Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. ABO Energy koordiniert und betreut tierökologische Fachgutachten und Monitorings und erstellt Sichtfeldanalysen.
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Windparkplaner außerdem strenge Grenzwerte beim Schall und Schattenwurf einhalten, die den einzuhaltenden Abstand zur nächstgelegenen Siedlung mitbestimmen. In den Fragen & Antworten weiter unten erklären wir diese Grenzwerte genauer.
Eine Genehmigung wird durch das Land Hessen nur ausgestellt, wenn alle genehmigungsrelevanten Themen von den entsprechenden Fachbehörden geprüft wurden. Dabei müssen alle Auswirkungen des geplanten Windparks innerhalb gesetzlicher Vorgaben bleiben. Unter anderem werden folgende Aspekte überprüft:
Erst wenn alle Themen von der Behörde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt werden, wird eine Genehmigung ausgestellt. Diese beinhaltet dann auch entsprechende Auflagen zur Einhaltung möglicher gesetzlich vorgegebener Grenzwerte.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Nidda-Ulfa möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Die geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie hier geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Im ersten Halbjahr 2020 machte die Windkraft rund 31 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 18 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Juli 2021 gilt für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Dazu beauftragt ABO Energy unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.800 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung. Das Fundament hat eine Gesamttiefe von etwa 4 Metern und einen Durchmesser von etwa 25 Metern.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. In Hessen ist diese Sicherheitsleistung beim Träger der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu hinterlegen. Erst nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft hat, ob die Bürgschaft den Anforderungen entspricht, darf mit dem Bau von Windrädern begonnen werden.
Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden. Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 5.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Olga Näb
Tel. +49 611 267 65-416
Fax +49 611 267 65-599
olga.naeb(at)aboenergy.com
Lena Fritsche
Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com