ABO Energy hat in Hessen bislang 121 Erneuerbare-Energie-Anlagen mit insgesamt 275 Megawatt Leistung errichtet. Das Unternehmen plant östlich von Willingen einen Windpark mit vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit einer Nennleistung von je 6,8 Megawatt.
Die geplanten Anlagen produzieren jährlich rund 88 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 26.000 durchschnittliche Haushalte. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß knapp 60.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
ABO Wind hat am 16. Oktober 2023 die Planungen im Gemeinderat vorgestellt. Einen Pressebericht finden Sie hier.
ABO Wind hat im Juli 2023 erneut einen Genehmigungsantrag für eine aktualisierte Planung mit vier Windkraftanlagen gestellt. Details finden Sie auf dieser Seite unter Hintergrund.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat der Klage der Gemeinde Willingen bzgl. der vom Regierungspräsidium Kassel im Juli 2020 erteilten Änderungsgenehmigung stattgegeben. ABO Wind prüft derzeit weitere Schritte.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat Anfang Januar 2021 entschieden, dass unsere Genehmigung des Windparks Willingen von Februar 2018 rechtmäßig ist. Die Gemeinde Willingen hatte gegen die Genehmigung geklagt.
In Klärung ist weiterhin die Änderungsgenehmigung von Juli 2020, die ebenfalls beklagt wird. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
ABO Wind hat im Juli 2020 eine Änderungsgenehmigung erhalten, um einen anderen als den ursprünglichen geplanten Anlagentyp zu errichten. Statt der zuvor genehmigten GE 2.75-120-Anlagen wollen wir nun die mit 3,6 Megawatt deutlich leistungsfähigeren Nordex N117-Anlagen errichten. Da sich die urspünglich im Februar 2018 erteilte Genehmigung noch in gerichtlicher Klärung befindet, ist der weitere Zeitplan noch unklar.
Da sich die Genehmigung des Windparks Willingen aktuell noch in gerichtlicher Klärung befindet, ist der weitere Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme noch nicht festgelegt. Wir halten Sie auf dieser Website über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
ABO Wind hat die Genehmigung zum Bau von drei Windkraftanlagen erhalten. Ende 2018 werden wir mit dem Bau der Anlagen beginnen, voraussichtlich ab Ende 2019 werden sie umwelfreundlichen Strom produzieren.
Nachdem die vollständigen Antragsunterlagen für die Genehmigung des Windparks Willingen Anfang 2017 beim RP Kassel und im Rathaus Willingen auslagen, erwarten wir im ersten Quartal des Jahres 2018 den Erhalt der Genehmigung. Anschließend können wir uns in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur um eine Vergütung des Windstroms bewerben. Neuigkeiten erfahren Sie stets auf dieser Website.
Die beantragten Anlagen des Windparks Willingen-Usseln liegen auf einer Hochfläche am Eideler Berg und Hermannsberg, zwischen den Willinger Ortsteilen Rattlar und Usseln. Die Anlagen befinden sich in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern zur nächsten Siedlung.
Die Höhe der geplanten Anlagenstandorte über NN beträgt rund 660 bis 690 Meter. Windmessungen haben mit bis zu 7,8 Metern pro Sekunde eine für Hessen sehr gute Windhöffigkeit ergeben.
Windkraftanlagen | 4 WEA |
Anlagentyp | Nordex N163 |
Nabenhöhe | 164 Meter |
Rotordurchmesser | 163 Meter |
Gesamthöhe | 245,5 Meter |
Nennleistung | 6,8 Megawatt |
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt.
Aktuell (November 2023) liegt aufgrund der noch laufenden Klagen gegen die Genehmigungen aus 2018 und 2020 keine rechtskräftige Genehmigung für den Windpark vor. ABO Energy hat Berufung bezüglich der genannten Verfahren beantragt. Unabhängig vom Ergebnis des Berufungsverfahrens hat ABO Energy im Juli 2023 erneut einen Genehmigungsantrag für eine aktualisierte Planung mit vier Windkraftanlagen gestellt.
Mit ihrem Oster- und Sommerpaket und weiteren Gesetzesanpassungen hat die Bundesregierung auf die Klima- und Energiekrise reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Ziel ist es, den Strom in Deutschland bis zum Jahr 2035 ausschließlich aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen. Die umfangreichen Gesetzesänderungen schaffen die Voraussetzungen für Energiesicherheit und -souveränität und legen die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.
Um die Auswirkungen der nach wie vor andauernden Energiekrise abzumildern, hat man auch auf europäischer Ebene rechtliche Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch §2 EEG: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. [...]“
Vor diesem Hintergrund erwartet ABO Energy die Genehmigung der aktualisierten Planung im kommenden Jahr.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Willingen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können. Erste Fragen über das Formular haben wir bereits persönlich beantwortet.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Ja. ABO Energy hat zwischen 2014 und 2016 die Windgeschwindigkeit mithilfe eines Messmastes ermittelt. Auf der Nabenhöhe von 139 Metern herrschen Windgeschwindigkeiten von mehr als 7 Metern pro Sekunde, das ist ein für hessische Verhältnisse sehr guter Wert. Die Anlagen können somit jährlich rund 38 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom liefern.
Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen. In Willingen hat ABO Energy ein Poolmodell konzipiert, um die Pachteinnahmen möglichst gerecht unter den mehr als 20 Grundstückseigentümern aufzuteilen.
Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Willingen sind nach einigen Jahren Betrieb auch Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten.
Auch wird ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten beauftragen. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Als Argument gegen Windkraft führen Gegner gelegentlich Infraschall an. Dabei handelt es sich um für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Auch viele natürliche Quellen (böiger Wind, hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge, erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird (siehe z.B. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: "Windenergie und Infraschall" und "Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen"). Bislang gibt es keine Belege, dass Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen schädlich ist.
Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft eine zentrale Bedeutung. Zwar ist die Errichtung von Windenergieanlagen ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Doch die Produktion von Atom- oder Kohlestrom erfordert einen weitaus erheblicheren Eingriff in die Natur. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit wieder komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Das übernehmen unabhängige Gutachter für Arten- und Naturschutz. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann weitestgehend wie vorher landwirtschaftlich genutzt werden. Die Bewirtschaftung im engeren WEA-Umfeld wird aus Gründen des Artenschutzes behördlichen Auflagen unterliegen.
Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Energy Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.
Der Strom aus den Windkraftanlagen in Willingen wird ins lokale Netz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein zeitlich auf maximal 30 Jahre befristetes Pachtverhältnis zugrunde. Die Windkraftanlage kann also nur vorübergehend für die Vertragslaufzeit betrieben werden und muss anschließend zurückgebaut und entfernt werden. Dies ist wichtig, damit das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig getrennt ist.
Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien natürlich ein neuer Vertrag geschlossen werden. Das ist aber eher in den wenigsten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt und in diesem Zeitraum auch eine deutliche Weiterentwicklung der noch relativ jungen Technologie zu erwarten ist.
Dadurch kann ein Ersatz älterer Anlagen, das sogenannte Repowering, einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich machen.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort aus verschiedensten Gründen nicht mehr erwünscht, kann auf einen Ersatz einer abgebauten Anlage auch ganz verzichtet werden und der Windpark inklusive Fundamente zurückgebaut werden. Für den Rückbau fordert die zuständige Genehmigungsbehörde vor Baubeginn die Hinterlegung einer Bürgschaft. Ihre Höhe bemisst sich unter anderem an der Höhe der Windkraftanlage. Somit ist der Rückbau der Anlage auch finanziell abgesichert.
Bianca Immel
Tel. +49 611 267 65-479
Fax +49 611 267 65-599
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