ABO Energy hat bislang 121 Windkraft- und Solaranlagen sowie Batteriespeicher mit 275 Megawatt Gesamtleistung in Hessen errichtet. Das Unternehmen plant im nordhessischen Bad Arolsen einen Windpark mit zwei Windenergieanlagen sowie die Erweiterung des Bestandsparks Bad Arolsen-Stadtwald um eine Anlage.
Die insgesamt drei neuen Anlagen sollen jährlich rund 43,2 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren, so viel verbrauchen knapp 26.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von rund 33.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.
Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planungen informieren.
In den nächsten Wochen beginnen die Bauarbeiten für den Windpark Bad Arolsen Landau. Wir starten mit Erdarbeiten im Bereich der beiden geplanten Anlagen. Im Verlauf des Novembers 2024 folgen der Ausbau des vorhandenen Landwirtschaftswegs und die Verlegung der Kabeltrasse. Anschließend starten im Mai 2025 die Fundamentarbeiten. Im Sommer 2025 werden schließlich die Großkomponenten angeliefert und die Anlagen errichtet.
Das Regierungspräsidium Kassel hat uns zum 26. September 2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des Windparks Bad Arolsen Stadtwald um eine weitere Anlage erteilt. Im Genehmigungsverfahren wurden unter anderem die Aspekte Schall-/Schattenimmissionen, Umweltschutz und Forst betrachtet. Mit der Genehmigung können wir an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur im November 2024 teilnehmen, um uns einen Einspeisetarif zu sichern.
Die Rodung der Fläche soll noch in diesem Winter stattfinden. Der Beginn der Bauarbeiten ist frühestens Ende 2025 geplant.
Anfang August 2024 startet ABO Energy die Zeichnungsphase für ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit bis 2028 und einer jährlichen Verzinsung von 6,1 Prozent. Das Angebot richtet sich exklusiv an die Einwohner*innen von Bad Arolsen und Wolfhagen. Ihnen eröffnet ABO Energy damit eine Möglichkeit, finanziell vom Bau der Windparks in ihrer Nachbarschaft zu profitieren. Bis zum 30. September 2024 können sie sich hier anmelden und mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro ein Nachrangdarlehen der ABO Energy Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
Die geplanten zwei WEA des Windparks Bad Arolsen-Landau befinden sich im Regionalplan von Nordhessen ausgewiesenen Vorranggebiet KB 77a auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen den Ortschaften Landau und Wolfhagen. Der Windpark ist im südöstlichen Teil der Gemarkung Landau, in unmittelbarer Nähe zur ehemaligen Kaserne Gasterfeld, südlich der B450 lokalisiert.
Die geplante WEA Bad Arolsen-Stadtwald II, eine Erweiterung des 2019 repowerten Windparks Bad Arolsen, liegt im Vorranggebiet KB 77b in der Gemarkung Landau, südlich der Ortsgemeinde Bad Arolsen-Landau, östlich der Ortschaft Volkhardinghausen und westlich der Landstraße L3198. Der Windpark wurde von ABO Energy geplant und wird betrieben von der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE), die auch die Erweiterungsanlage betreiben wird.
Aufgrund der Höhenlage mit einer Geländehöhe von ca. 320 m bis 338 m üNN und der Topografie eignen sich die beiden Standorte Bad Arolsen Stadtwald und Landau gut für die Windenergienutzung. Gemäß einer abgeschlossenen Windmessung mit Hilfe eines LiDARs weisen die beiden Vorranggebiete eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s in Nabenhöhe (169 m Höhe) auf. Die Abkürzung LiDAR steht für „Light detection and ranging“. Dabei handelt es sich um eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laserstrahlen. Das LiDAR-Messverfahren ist weniger aufwendig, weil es keines hohen Messmastes bedarf, um die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bestimmen.
Kommunalabgabe
Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter-Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Laut aktuellen Prognosen wird der Windpark Bad Arolsen-Landau rund 28,5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren und die Windkraftanlage Bad Arolsen-Stadtwald rund 14,7 Millionen Kilowattstunden. Es wäre also eine Abgabe von rund 57.000 Euro bzw. 29.000 Euro pro Jahr möglich. Darauf entfielen auf die Ortsgemeinde folgende Anteile:
Landau | |
Bad Arolsen | ca. 65,5 % |
Wolfhagen | ca. 34,5 % |
Stadtwald II | |
Bad Arolsen | ca. 91,3 % |
Wolfhagen | ca. 8,7 % |
Die Abgabe wird nach den tatsächlichen einspeisten Kilowattstunden berechnet, es können also Schwankungen auftreten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden insgesamt rund 1,7 Mio. Euro aus der Zuwendung der beiden Windparks in die Gemeindekassen fließen.
Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.
Windkraftanlagen | 2 WEA (Landau) + 1 WEA (Stadtwald II) |
Anlagentyp | Vestas V162 |
Nabenhöhe | 169 Meter |
Rotordurchmesser | 162 Meter |
Gesamthöhe | 250 Meter |
Nennleistung | Je 6 Megawatt |
Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.
2020 | ABO Energy informiert den Magistrat der Stadt Bad Arolsen und den Ortsbeirat Landau über die Planungsabsichten an den Standorten Bad Arolsen Landau sowie Stadtwald und führt weitere Gespräche mit der Stadt. |
2020 - 2021 | Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, Schall-, Schattengutachten) |
November 2021 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Bad Arolsen Landau |
November 2022 | Änderung des Antrags vom förmlichen zum nicht-förmlichen Verfahren |
Dezember 2022 | Bescheinigung der Vollständigkeit des Genehmigungsantrags nach BImSchG |
Februar 2023 | Entwurf der Genehmigung des Windparks |
März 2023 | Eingang der Genehmigung des Windparks |
Vorauss. Ende 2024 | Baubeginn (Erd-, Wege-, Kabelbau) |
Vorrauss. Sommer 2025 | Anlieferung Großkomponenten und Errichtung der WEA |
Vorauss. Herbst 2025 | Inbetriebnahme |
2020 | ABO Energy informiert den Magistrat der Stadt Bad Arolsen und den Ortsbeirat Landau über die Planungsabsichten an den Standorten Bad Arolsen Landau sowie Stadtwald und führt weitere Gespräche mit der Stadt. |
2020 - 2021 | Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, Schall-, Schattengutachten) |
Februar 2022 | Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Bad Arolsen Stadtwald II |
Dezember 2023 | Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen vor Ort und im Regierungspräsidium Kassel |
September 2024 | Genehmigung des Windparks |
November 2024 | Teilnahme an Ausschreibung für einen Einspeisetarif |
Vorauss. 2025/2026 | Bau und Inbetriebnahme des Windparks Bad Arolsen-Stadtwald II |
Windkraft-Projektentwicklung ist eine komplexe Aufgabe. Fachwissen aus vielen Disziplinen ist erforderlich, um einen Windpark zu planen und ans Netz zu bringen. Bei ABO Energy arbeiten unter anderem Meteorologen, Landschaftsarchitekten, Geographen, Bau- und Elektroingenieure, Kaufleute, Journalisten und Umweltwissenschaftler Hand in Hand, damit die Anlagen zügig errichtet werden und möglichst viel sauberen Strom produzieren.
Die einzelnen Phasen der Windparkentwicklung haben wir hier zusammengestellt und genauer beschrieben.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein Windpark technisch und juristisch baureif. Um eine rechtssichere Genehmigung zu erlangen, wählt ABO Energy in aller Regel das sogenannte förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald die Behörde die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bescheinigt hat, beginnt eine siebenmonatige Frist, während der auch die Öffentlichkeit formal angehört und beteiligt wird und nach deren Ablauf über das Vorhaben zu entscheiden ist.
Da der Vorhabenträger Duplikate der Unterlagen für alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden und Verbände zu erstellen hat, verlassen bei Antragstellung für einen Windpark oft mehr als 50 prall gefüllte Ordner bzw. Datenträger das ABO Energy-Büro.
Einige der einzureichenden Unterlagen – wie zum Beispiel Lagepläne – stammen von ABO Energy-Mitarbeitern. Andere Dokumente stammen von den Herstellern der Anlagen oder werden von beauftragten unabhängigen Gutachtern erstellt.
Zu den Antragsunterlagen gehören unter anderem Umweltverträglichkeitsstudien und Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. ABO Energy koordiniert und betreut tierökologische Fachgutachten und Monitorings und erstellt Sichtfeldanalysen.
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Windparkplaner außerdem strenge Grenzwerte beim Schall und Schattenwurf einhalten, die den einzuhaltenden Abstand zur nächstgelegenen Siedlung mitbestimmen. In den Fragen & Antworten weiter unten erklären wir diese Grenzwerte genauer.
Eine Genehmigung wird nur ausgestellt, wenn alle genehmigungsrelevanten Themen von den entsprechenden Fachbehörden geprüft wurden. Dabei müssen alle Auswirkungen des geplanten Windparks innerhalb gesetzlicher Vorgaben bleiben. Unter anderem werden folgende Aspekte überprüft:
Erst wenn alle Themen von der Behörde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt werden, wird eine Genehmigung ausgestellt. Diese beinhaltet dann auch entsprechende Auflagen zur Einhaltung möglicher gesetzlich vorgegebener Grenzwerte.
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Bad Arolsen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Die geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie hier geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Im ersten Halbjahr 2020 machte die Windkraft rund 31 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 18 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Energy individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Juli 2021 gilt für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Dazu beauftragt ABO Energy unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.800 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung. Das Fundament hat eine Gesamttiefe von etwa 4 Metern und einen Durchmesser von etwa 25 Metern.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. In Hessen ist diese Sicherheitsleistung beim Träger der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu hinterlegen. Erst nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft hat, ob die Bürgschaft den Anforderungen entspricht, darf mit dem Bau von Windrädern begonnen werden.
Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden. Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 5.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.aboenergy.com/tourismus.
Peter Barth
Tel. +49 611 267 65-457
Fax +49 611 267 65-599
peter.barth(at)aboenergy.com
Lena Fritsche
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Fax +49 611 267 65-599
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