Windpark Weilrod II

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ABO Energy baut derzeit drei Windkraftanlagen im hessischen Weilrod. Die Anlagen, die im dritten Quartal 2025 ans Netz gehen sollen, sind eine Erweiterung des Windparks mit sieben Anlagen aus dem Jahr 2014.

Der bestehende Windpark produziert derzeit rund 50 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Die im Bau befindlichen Anlagen der neuesten Generation produzieren dagegen insgesamt jährlich rund 52 Millionen Kilowattstunden Strom. Die Stromproduktion einer einzelnen Anlage hat sich in den vergangenen zehn Jahren also um das Zweieinhalbfache erhöht. Insgesamt wird der Windpark Weilrod I und II nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen so viel Strom erzeugen wie rund 31.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen verbrauchen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von knapp 39.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.

Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planung informieren.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Aktueller Status
Betrieb

Aktuelles

26. November 2024: Infomesse zum Windparkbau und Bürgerbeteiligung

ABO Energy lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein zur

Infomesse Windpark Weilrod II,
am Dienstag, 26. November 2024, von 17 bis 20 Uhr,
im Kulturforum Hochtaunus, Vorm Tor 1, Weilrod-Hasselbach

Auf Stellwänden informiert ABO Energy zum Beispiel über Transport, Bau und Rodungsflächen für den Windpark, finanzielle Zuwendungen an die Gemeinde sowie ein Beteiligungsangebot für Anwohnerinnen und Anwohner (siehe nächster Eintrag).

Besucherinnen und Besucher können sich mit den anwesenden Expertinnen und Experten zu allen Aspekten des Windparks austauschen. Die Veranstaltung hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von Mitarbeitenden von ABO Energy betreut. Interessierte können also jederzeit zwischen 17 und 20 Uhr vorbeikommen.

4. November 2024: Jetzt vom Bau des Windparks profitieren

Anwohnerinnen und Anwohner erhalten die Möglichkeit, vom Bau des Windparks Weilrod II zu profitieren. Das Beteiligungsangebot Nah & Grün Invest, ein Nachrangdarlehen mit Laufzeit bis 31. Dezember 2024 und einer jährlichen Verzinsung von 6,1 Prozent, richtet sich exklusiv an die Einwohnerinnen und Einwohner von Weilrod. Ab dem 4. November 2024 bis zum 31. Januar 2025 können sie sich anmelden und mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro ein Nachrangdarlehen der ABO Energy Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen. Weitere Infos und Anmeldung gibt es unter www.beteiligung.aboenergy.com.

 

 

Projektinfos

Standort

Windpark Weilrod II Standort

Die Anlagen des Windparks Weilrod II werden im Wald errichtet, der größtenteils forstwirtschaftlich genutzt wird. Die Windenergieanlagen befinden sich im Gebiet der Gemeinde Weilrod im Windvorranggebiet 6802 im sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Regionalverband Frankfurt Rhein Main (2019).

Die Höhe des Plangebietes beträgt ca. 498 bis 503 m über NN. Eine Ertragsprognose hat ergeben, dass der Standort mit 7,45 Metern pro Sekunde auf Nabenhöhe für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks geeignet ist. Die tatsächlichen Windgeschwindigkeiten wurden aus den Betriebsdaten der bestehenden Windenergieanlagen gemessen und ausgewertet.

 

Kommunalabgabe


Windpark Weilrod II Kommunalabgabe

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter-Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn das Projekt wie geplant realisiert wird, könnte die Gemeinde Weilrod pro Jahr rund 80.000 Euro, die Gemeinde Bad Camberg rund 13.000 Euro und die Gemeinde Waldems knapp 7.000 Euro erwarten. 

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also etwa 2 Millionen Euro aus der Zuwendung der Windparks in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Energy darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Neuer Windpark

Anzahl 3 WEA
Anlagentyp Vestas V162
Nabenhöhe 169 Meter
Rotordurchmesser 162 Meter
Gesamthöhe 250 Meter
Nennleistung pro Anlage 6,2 Megawatt
Gesamtleistung im Windpark 18,6 Megawatt
Erwartete Stromerzeugung ca. 52 Mio. kWh/Jahr

 

Alter Windpark (2014)

Anzahl 7 WEA
Anlagentyp Nordex N117
Nabenhöhe 141 Meter
Rotordurchmesser 117 Meter
Gesamthöhe 199,5 Meter
Nennleistung pro Anlage 2,4 Megawatt
Gesamtleistung im Windpark 16,8 Megawatt
Erwartete Stromerzeugung ca. 50 Mio. kWh/Jahr

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

Wir haben die Visualisierungen des Windparks Weilrod II in einer Fotogalerie zusammengestellt, links und rechts in jedem Bild können Sie weiter- oder zurückklicken. Mit Klick auf ein Bild erscheint eine hochauflösende Version.

Von welchen Punkten aus die Fotos für die Visualisierungen aufgenommen wurden, sehen Sie auf folgender Karte:

Fotopunkte

 

 

Zeitplan

2020 - 2022 Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Umweltverträglichkeitsstudie, landschaftspflegerischer Begleitplan, Schall-, Schattengutachten)
September 2022 Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Weilrod II
Dezember 2023 Genehmigung des Windparks
Januar 2024 Vorbereitung der Rodung: Vermessungsarbeiten, Hiebsunreifeermittlung, Räumung der Flächen, Koordination
Februar bis März 2024 Rodungsperiode inklusive archäologischen Untersuchungen und naturschutzfachlichen Begleitarbeiten
März bis Oktober 2024 Erd- und Tiefbauarbeiten: Wegebau, Vorbereitung der Standorte
November 2024 bis Januar 2025 Bürgerbeteiligung Nah & Grün Invest
26. November 2024 Infomesse zu Windparkbau und Bürgerbeteiligung
November 2024 bis März 2025 Fundament- und Turmbau
April bis August 2025 Errichtung der Windenergieanlagen
Sommer 2025 Geplante Inbetriebnahme

 

Hintergrund

Der Weg zum Windpark

Windkraft-Projektentwicklung ist eine komplexe Aufgabe. Fachwissen aus vielen Disziplinen ist erforderlich, um einen Windpark zu planen und ans Netz zu bringen. Bei ABO Energy arbeiten unter anderem Meteorolog*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Geograph*innen, Bau- und Elektroingenieur*innen, Kaufleute, Journalist*innen und Umweltwissenschaftler*innen Hand in Hand, damit die Anlagen zügig errichtet werden und möglichst viel sauberen Strom produzieren.

Die einzelnen Phasen der Windparkentwicklung haben wir hier zusammengestellt und genauer beschrieben.

Das Genehmigungsverfahren

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein Windpark technisch und juristisch baureif. Sobald die Behörde die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bescheinigt hat, beginnt eine siebenmonatige Frist, während der über das Vorhaben zu entscheiden ist.

Einige der einzureichenden Unterlagen – wie zum Beispiel Lagepläne – stammen von ABO Energy-Mitarbeiter*innen. Andere Dokumente stammen von den Herstellern der Anlagen oder werden von beauftragten unabhängigen Gutachter*innen erstellt.

Zu den Antragsunterlagen gehören unter anderem Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf Fauna und Flora. ABO Energy koordiniert und betreut tierökologische Fachgutachten und Monitorings und erstellt Sichtfeldanalysen.

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Windpark außerdem strenge Grenzwerte beim Schall und Schattenwurf einhalten, die den einzuhaltenden Abstand zur nächstgelegenen Siedlung mitbestimmen. In den Fragen & Antworten weiter unten erklären wir diese Grenzwerte genauer.

Eine Genehmigung wird durch das Land Hessen nur ausgestellt, wenn alle genehmigungsrelevanten Themen von den entsprechenden Fachbehörden geprüft wurden. Dabei müssen alle Auswirkungen des geplanten Windparks innerhalb gesetzlicher Vorgaben bleiben. Unter anderem werden folgende Aspekte überprüft:

Erst wenn alle Themen von der Behörde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt werden, wird eine Genehmigung ausgestellt. Diese beinhaltet dann auch entsprechende Auflagen zur Einhaltung möglicher gesetzlich vorgegebener Grenzwerte.

 

Fragen und Antworten zum Windpark Weilrod II

Nun sind Sie als Anwohner*in gefragt: Welche Fragen zum Windpark Weilrod II möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zum Windpark Weilrod II:



Häufige Fragen

Allgemein

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Internetseite laden wir Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei der Infomesse am 26. November 2024 über den Bau der Anlagen und unsere Bürgerbeteiligung zu informieren.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Der Windpark ist auf kommunalen Flächen geplant, die Gemeinde erhält daher vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus den Windparks zu erwarten. Zudem profitieren die Gemeinden innerhalb eines 2,5 km-Radius von der Kommunalabgabe nach EEG 2023. Außerdem beauftragt ABO Energy nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. 

Bürgerinnen und Bürger profitieren über das Beteiligungsangebot Nah & Grün Invest.

 

Vor Ort

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich? 

Den Windpark Weilrod I aus dem Jahr 2014 betreib die clearvise AG aus Frankfurt. Wer die neuen drei Anlagen betreiben wird, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald der Windpark verkauft wurde. Dies geschieht in der Regel einige Monate vor Inbetriebnahme.

Mehr zur Bürgerbeteiligung Nah & Grün Invest finden interessierte Anwohner*innen unter www.beteiligung.aboenergy.com

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan? 

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen, wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb, strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). 

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hat. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Experten schätzen, dass durch diesen Rechenfehler die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch angesetzt wurden.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören? 

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn es nötig ist, beispielsweise wenn sich ein Flugzeug nähert.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden. 

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien? 

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Wie viel Abrieb löst sich von Windkraftanlagen?

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen sind Umwelteinflüssen ausgeliefert, die das Material angreifen. Der Verschleiß, der durch den Abrieb der Blattoberfläche an der Vorderkante der Rotorblätter entsteht, tritt meist an den Blattspitzen auf. Im Betrieb erreichen die Blattspitzen Höchstgeschwindigkeiten von 250 bis 360 Kilometern pro Stunde. Bei dieser Geschwindigkeit wirken Regentropfen, kleine Staubpartikel, Salz oder Umweltchemikalien auf das Blattmaterial ein und es können sich kleine Partikel aus der äußersten Materialschicht des Blattes lösen. Derzeit existieren keine genauen Untersuchungen zur Menge der abgelösten Partikel bei Windkraftanlagen. Schätzungen gehen von einem jährlichen Materialverlust von 2,74 Kilogramm pro Windkraftanlage aus. Bei Betrachtung aller 28.611 Windenergieanlagen in Deutschland (Stand: Juli 2024) entsteht folglich ein Abrieb von rund 78.400 Kilogramm pro Jahr. Zum Vergleich: Die Abriebwerte von Reifen belaufen sich jährlich auf etwa 102.090.000 Kilogramm. Außerdem ist die Konzentration der Partikel gering, da sie sich in großer Höhe lösen und vom Wind verteilt werden.

Ist der Abrieb von den Rotorblättern schädlich?

Die äußerste Schicht der Rotorblätter bildet ein Decklack, der aus Polyurethan, Epoxid- oder Polyesterharz besteht. Diese Kunstharze besitzen im ausgehärteten Zustand keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Zum Erosionsschutz wird zusätzlich eine Schutzfolie oder ein spezieller Schutzanstrich aufgebracht, der auch bei Flugzeugen und Hubschraubern zum Schutz der Tragflächen und Rotorblätter eingesetzt wird. In der Diskussion stehen auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die in den Kunststoffen der Anlagen gebunden sind und dort kaum herausgelöst werden können, da sie zur Haltbarkeit und Stabilisierung gegen Partikelerosion beitragen sollen.
Der Abrieb führt über die Zeit zu einer Verschlechterung der Aerodynamik des Rotorblattes und folglich zum Ertragsverlust der Anlage. Auch aus diesem Grund werden die Anlagen mitsamt den Rotorblättern regelmäßig kontrolliert und Maßnahmen zur Instandhaltung umgesetzt. Dazu gehört das Auftragen von Schutzlacken oder Schutzfolien oder bei starken Beschädigungen der Austausch von Rotorblättern. 

 

Der produzierte Strom

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 steuerte die Windkraft an Land rund 49 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren zum Energiemix Deutschlands bei. Die frühere EEG-Umlage für Stromkunden ist gestrichen. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre das für Stromkunden sehr teuer. 

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll, denn es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen. Deutschland macht sich damit außerdem unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen werden den klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in der Region geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

 

Natur- & Artenschutz

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen spielt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde. Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Energy mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert. 

Wie gleicht ABO Energy den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Energy umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Wir legen Streuobstwiesen an, pflanzen hochwertige Mischwälder oder entsiegeln Flächen durch den Abriss von nicht mehr genutzten Gebäuden und schaffen dadurch Biotope mit hohem Artenreichtum. Weitere Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2021 der Agentur für Erneuerbare Energien finden 83 Prozent der Befragten die stärkere Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außerordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Auch in Österreich, das durch seine Berge viele Touristen anzieht, haben Windparks keinen feststellbaren negativen Einfluss auf Übernachtungszahlen.

Bei unseren Projekten arbeiten wir eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um nach Möglichkeit mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Das können unter anderem Wanderwege sein, die mit Infotafeln und Spielstationen zum Thema erneuerbare Energien die ganze Familie ansprechen. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie hier

 

Technisches

Warum stehen Windkraftanlagen still, obwohl Wind weht?

Dafür gibt es verschiedene Gründe. Das kann zu einen Windstille sein, denn die Anlagen brauchen eine gewisse Anlaufgeschwindigkeit, um sich in Bewegung zu setzen. Doch auch bei zu viel Wind bzw. Sturm dreht sich eine Anlage automatisch aus dem Wind, um Schäden zu vermeiden. Zudem kann eine Anlage für Wartungen oder Reparaturen abgeschaltet worden sein.

Auch gibt es Abschaltgründe, um Menschen und Tiere zu schützen. Der Schattenwurf einer Anlage auf Wohnhäuser darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten (siehe „Vor Ort“), danach wird die Anlage abgeschaltet. Auch Fledermäuse und Vögel können der Grund für stillstehende Anlagen während Brut- und Jagdzeiten sein.

Ein weiterer häufiger Grund sind Überkapazitäten in den Stromnetzen. Üblicherweise werden dann die flexiblen Windkraftanlagen zuerst abgeschaltet, da konventionelle Kraftwerke schwerfälliger sind. Die Stromnetze müssen daher stärker ausgebaut werden, um in Zukunft die steigende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufnehmen zu können. 

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundaments, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind während ihrer gesamten Betriebszeit bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, das heißt betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einem Faktenpapier des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Sicherheit von Windenergieanlagen ist das Risiko für einen Brand mit 0,01 % bis 0,04 % nur sehr gering.

Dennoch erstellt ABO Energy im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte. Auch die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

 

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Energy eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs recycelt werden. Zum Beispiel landen Beton und Stahl in der Regel direkt im Straßenbau vor Ort oder im Stahlwerk. 

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Kontakt

Bianca Immel

Projektplanung

Bianca Immel

Tel. +49 611 267 65-479
Fax +49 611 267 65-599
bianca.immel(at)aboenergy.com

Lena Fritsche

Presse

Lena Fritsche

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)aboenergy.com

Projekte in Hessen

 

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